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arbeitgeber ruft an und ich soll springen

gefragt von ledraledra am 03.08.2009 um 19:21 Uhr

hallo,

gab es nicht ein gesetzt bzw eine richtlinie, wann ein arbeitnehmer (also wieviele tage vorher) wissen muss wann sein nächster arbeitstag ist? wie heisst das gesetzt, bzw wo finde ich es?

das prob ist das mein neuer ag meint spontan bei mir anrufen zu können und mich versucht zu überreden arbeiten zu kommen also am tag des anrufes. das alles nur weil er dann keine lust mehr hat, und das sehe ich nicht ein.

ich arbeite gerne, aber ich möchte auch meine freie zeit planen und einteilen können, denn ich habe auch ein recht auf mein privatleben.

danke euch!


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anonym
beantwortet von ingridshaus am 3. August 2009 19:25
3x
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Vielleicht hilft Dir das weiter. Und vor allen Dinge, gehe künftig an Deinen freien Tagen nicht mehr ans Telefon.

Dienstplanänderungen muss der Dienstherr mindestens 4 Tage vorher bekannt geben

4 Tage sollten es mindestens sein, so die Richter (Az. 22 Ca 3276/05). Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die ursprünglich für einen Sonntagsdienst eingeteilt worden war. 2 Tage vorher erhielt sie die Mitteilung, wonach ein anderer Kollege an diesem Tag Dienst tun sollte, da er sonst sein Arbeitszeitsoll nicht erfüllen könnte. Um in den Genuss der besseren Sonntagsbezahlung zu kommen, erschien die Mitarbeiterin an diesem Sonntag trotzdem. Sie bot damit ihre Arbeitsleistung an. Sie wurde jedoch von den Vorgesetzten nach Hause geschickt. Trotzdem musste ihr der Dienstherr das Gehalt für diesen Tag zahlen.

Laut Urteil darf der Arbeitgeber ohne eine konkrete Notlage nicht kurzfristig die Dienstpläne ändern. Da Sie als Personalrat bei der Festlegung der Grundsätze für die Aufstellung von Dienstplänen, für die Anordnung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sowie für unvorhersehbare Arbeitszeitregelungen ein Mitspracherecht haben, sollten Sie auf die Einhaltung dieser 4-Tage-Frist unbedingt achten und diese in einer Dienstvereinbarung verankern.


TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 3. August 2009 19:23
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Antworten findest Du im Arbeitszeitgesetz (mal googlen). Im Grundsatz kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass Du in Deiner Freizeit zur Arbeit kommst, es sei denn Du hast Rufbereitschaft.


anonym
beantwortet von Annaberg am 3. August 2009 19:22
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Sicher kann er Dich nicht einfach verheizen, aber mit dieser Grundeinstellung, kann es sein, dass Du nicht lange einen Job hast.


anonym
beantwortet von Apophes am 3. August 2009 19:23
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ist halt heutzutage so. sei froh dass du arbeit hast, denk immer daran, dass du ersetzbar bist. tu was man dir anschafft, dafür wirste bezahlt.

Kommentar von DerIng am 26. August 2009 10:36

Vielleicht sollte man noch Geld für den Arbeitgeber mitbringen? Und, dass es heutzutage so ist, stimmt wohl kaum.


Kroeger
beantwortet von Kroeger am 3. August 2009 19:23
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sei froh, das du arbeit hast und arbeiten darfst

Kommentar von DerIng am 26. August 2009 10:28

Also soll man sich ausnutzen lassen? Hauptsache man hat einen Job? So ändert sich nichts.


alster1620
beantwortet von alster1620 am 3. August 2009 19:29
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einerseits ist man froh, einen job zu haben und um ihn zu behalten - die konkurrenz ist gross - sollte man schon zugeständnisse machen. arbeitgeber bevorzugen flexible arbeitnehmer. aber so ein spontaner arbeitseinsatz sollte auch nicht die regel sein. wenn es nicht ständig vorkommt, solltest du in den sauren apfel beissen, deinem arbeitgeber aber klar machen, dass das nicht immer so sein kann.


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 3. August 2009 19:23
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Es ist beser für den betreibsfrieden wenn du den auftrag übernimmst.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 4. August 2009 10:31
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Die Informationen zu deiner beruflichen Tätigkeit und zu deinem Arbeitsvertrag fehlen komplett,so dass man hier auf deine Frage nicht vernünftig antworten kann.

Wenn man einen Rat haben möchte,sollte man auch bereit sein,die Sachlage genauer darzustellen.


anonym
beantwortet von eule123 am 5. August 2009 21:30
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Die Alternative wäre wohl, dass Du den Arbeitgeber darüber informierst, wann Du arbeiten willst - das kann doch wohl nicht wahr sein. Ein Blick in die Gesetze hilft überhaupt nicht. Das Gespräch über dieses Thema ist der einzig vernünftige Weg. Die beiderseitigen Ausgangspunkte müssen dargelegt und eine Lösung gefunden werden - von Auge zu Auge. Also Mut zum Gespräch!!!


anonym
beantwortet von DerIng am 26. August 2009 10:47
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Du hast ein Recht auf ein Privatleben. Teile deinem Chef mit, dass du ordentliche Dienstpläne haben möchtest und gleichzeitig untersagst du ihm, dich weiterhin zu belästigen. Wenn dein Chef in der normalen Arbeitszeit nicht in der Lage ist, ordentlich zu organisieren, dann ist das nicht dein Problem. Wenn das nicht hilft, solltest du zum Anwalt gehen bzw. zur Gewerkschaft. Am besten wäre es - und am schnellsten, wenn du eine neue Tel.-Nummer beantragst (ohne Telefonbucheintrag) und dem Arbeitgeber nicht gibst, dann hast du Ruhe.


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