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Arbeitgeber Recht auf Kontrolle?

Frage von Savnock Savnock

Unser Chef hat uns dazu verdonnert eine Art Berichtsheft zuführen. Wir müssen also unsere Tätigkeiten aufschreiben und wie lange wir für die einzelnen Arbeitschritte benötigen. Ist diese Art der Kontrolle rechtens? Also für mich kommt das einer Kamera am Arbeitsplatz gleich, wie sieht das das deutsche Recht?

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Antworten (13)

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    Antwort von Stellaluna76 Stellaluna76

    Hast du schon mal daran gedacht, dass der Sinn darin liegt durch Beobachtung Arbeitsabläufe zu optimieren? Ausserdem, da jeder dieser "Berichtsheft" für sich selber führt, bringt euer Chef euch ja auch Vertrauen entgegen (wie will er kontrollieren ob das stimmt was ihr da reinschreibt!), das wäre bei einer Kamera anders! Als Arbeitnehmer hat man nun mal auch Verpflichtungen dem Arbeitgeber gegenüber, und nicht nur Rechte!

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    Antwort von verwirrt verwirrt

    ja, ja, der böse chef, da will er wissen, was ihr für sein geld macht. also, ich sehe einen großen unterschied zwischen einer kamera und einen tätigkeitsnachweis.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Sei froh so einen rückständigen Chef zu haben da gibt es ganz andere Methoden !

    Es handelt sich um eine alte Art der Zeiterfassung bezüglich REFA !

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    Antwort von LowNils LowNils

    Meine Bekannte arbeitet in München, da hat man das schon in den Neunziger Jahren eingeführt. Ich nehme an, die dürfen das.

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    Antwort von Kirsche69 Kirsche69

    Das haben Kollegen von mir auch schon einmal "durchgemacht". Es war sehr aufwendig (aufwändig) und hat viel Zeit gekostet, aber es ging überhaupt nicht um Kontrolle, sondern vielmehr darum festzustellen, mit was die Mitarbeiter tatsächlich und wie lange beschäftigt sind. Die Arbeitsplatzbeschreibungen und damit die -bewertungen hingen zum einen davon ab. Außerdem sollten die Arbeitsabläufe optimal strukturiert werden. Als Grundlage dafür war es notwendig, sich zunächst eine genaue Übesicht zu verschaffen.

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    Antwort von strick4a strick4a

    Wir führen ein sogenanntes Tagesrapportbuch, in dem jeder Mitarbeiter - in seiner Kladde - die Tätigkeiten jeden Arbeitstages aufführt, das dient aber überwiegend zum Tätigkeitsnachweis gegenüber der Kundschaft.

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    Antwort von Kapstadt Kapstadt

    Da verbringt man ja mehr Zeit für´s Führen des Berichtsheftes als für die eigentlichen Tätigkeiten ! Ganz schön merkwürdig !

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    Antwort von sophie08 sophie08

    Ja, darf er! Wir müssen immer zum Monatsende unsere Tätigkeiten aufschreiben, diese werden dann projektbezogen bei den Auftraggebern abgerechnet.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    das gehört unter die Weisungsbefugnisse..

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    Antwort von newcomer newcomer

    ist korrekt und völlig normal. Deine Tätigkeit muss Aufträgen und Kostenstellen zugewiesen werden um Kalkulationen durchzuführen. Ist bei uns genau so.

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    Antwort von odemtann odemtann

    Dein Chef möchte sicher wissen für was er euch bezahlt , deshalb möchte er wissen ob seine Ausgaben gerechtfertigt sind

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Darf er!

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    Antwort von ananasie ananasie

    so weit ich weiss ist das rechtens... der chef will einfach wissen, was ihr macht, un da ihr informiert wurdet darf er das auch.

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