also meine Kuendignungsfrist ging bis zum 23.03 ich habe mich natuerlich vorher beim arbeitsamt gemeldet. die hat aber erst in mai angefangen zu zahlen. nun bekomme ich eine rechnung von der versicherung diese gilt fuer maerz bis april. jetzt kommt die frage wer muss den beitrag zahlen? Der Arbeitgeber, Das Arbeitsamt, oder soll ich fuer diese Luecke aufkommen?
Antworten (3)
-
0Antwort von
AuchdazuAuchdazu
Wenn es die Krankenversicherung ist, hättest du einen Antrag auf freiwillige Weitervesicherung stellen müssen. Versuche dies auf dem Amt zu klären mit der Begründung der Undurchschaubarkeit des Anliegens. Normalerweise hättest du von der Krankenkasse auch ein Schreiben bekommen müssen. Aber mit dieser Tour versuchen die Ämter riesen Summen einzusparen. Am besten Wiederaufnahmeantrag stellen darin geklärt werden soll warum dir keine Inforamtion zukam. Merkblatt vom Arbeitsamt beinhaltest es.
-
0Antwort von
PanikgirlPanikgirl
sorry - welche Versicherung?
Kommentar von
PishMushPishMush Die Krankenversicherung
Kommentar von
PanikgirlPanikgirl also ab dem Zeitpunkt Deiner Arbeitslosigkeit müsste dies aufs Arbeitsamt übergehen eigentlich.
-
Diese Frage
vor der Kuendignung
Dann ist die Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner. Das ALG (I) wird ja erst ab - frühestens - Antragstellung gezahlt. Und mit dem Anspruch auf ALG I bist du auch krankenversichert. Kläre das mit Arbeitsagentur und Krankenkasse ab.