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Arbeitgeber oder Arbeitsamt?

Frage von PishMush PishMush

also meine Kuendignungsfrist ging bis zum 23.03 ich habe mich natuerlich vorher beim arbeitsamt gemeldet. die hat aber erst in mai angefangen zu zahlen. nun bekomme ich eine rechnung von der versicherung diese gilt fuer maerz bis april. jetzt kommt die frage wer muss den beitrag zahlen? Der Arbeitgeber, Das Arbeitsamt, oder soll ich fuer diese Luecke aufkommen?

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Antworten (3)

  • 0
    Antwort von bitmap bitmap

    Wann genau hast du denn Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt?

    Kommentar von PishMush PishMushPishMush

    vor der Kuendignung

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Dann ist die Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner. Das ALG (I) wird ja erst ab - frühestens - Antragstellung gezahlt. Und mit dem Anspruch auf ALG I bist du auch krankenversichert. Kläre das mit Arbeitsagentur und Krankenkasse ab.

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Wenn es die Krankenversicherung ist, hättest du einen Antrag auf freiwillige Weitervesicherung stellen müssen. Versuche dies auf dem Amt zu klären mit der Begründung der Undurchschaubarkeit des Anliegens. Normalerweise hättest du von der Krankenkasse auch ein Schreiben bekommen müssen. Aber mit dieser Tour versuchen die Ämter riesen Summen einzusparen. Am besten Wiederaufnahmeantrag stellen darin geklärt werden soll warum dir keine Inforamtion zukam. Merkblatt vom Arbeitsamt beinhaltest es.

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    sorry - welche Versicherung?

    Kommentar von PishMush PishMushPishMush

    Die Krankenversicherung

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    also ab dem Zeitpunkt Deiner Arbeitslosigkeit müsste dies aufs Arbeitsamt übergehen eigentlich.

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