Ich arbeite in der Filiale xxxxx als Warenverräumer (Minijob-Basis). Mein Arbeitgeber macht bei mir nach jedem Arbeitstag eine Taschenkontrolle, ob ich etwas geklaut habe. Ich fühle mich persönlich nicht wohl dabei. Darf er das? Kann ich deshalb eine fristlose Kündigung einreichen? Mein Arbeitsgeber vertraut mir nicht. Bitte um einige Informationen
Arbeitgeber macht Taschenkontrolle
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schelm1schelm1
◦Taschenkontrolle durch Arbeitgeber zulässig? Wer lässt sich schon gerne in der Tasche „rumwühlen“? Muss sich der Arbeitnehmer dies gefallen lassen? In der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung ist dies stark umstritten. Grundsätzlich unterscheidet man, ob es sich Präventionskontrollen oder um anlassbezogene Einzelkontrollen handelt.
Zulässigkeit von Präventionskontrollen
Präventionskontrollen, z.B. „Werkskontrollen“ am Eingang und Ausgang des Werkstores sind zulässig, sofern diese sich lediglich auf eine Taschenkontrolle beschränken. Eine umfassende Untersuchung (Abtasten des gesamten Körpers) muss der Arbeitnehmer nicht zulassen. Aber selbst die einfache Taschenkontrolle ist umstritten. Es gab in der Vergangenheit einige Gerichtsentscheidungen, die eine präventive Taschenkontrolle für unzulässig erachtet haben und einen konkreten Anlass für die Kontrolle gefordert haben (wie z.B. LAG Köln, Urteil v. 29.9.2006, 4 Sa 772/06). Die Rechtsgrundlage für die Taschenkontrolle wird bereits durch eine konkludente Einwilligung durch Abschluss des Arbeitsvertrages gesehen.
Die Kontrollen dürfen
1.nicht gegen den Gundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen 2.es darf kein Verstoß gegen das Übermaßverbot vorliegen 3.es muss eine Auswahl noch objektiven Kriterien vorgenommen werden 4.das Ehrgefühl der Mitarbeiter darf nicht verletzt werden anlassbezogene Taschenkontrollen
Anlassbezogene Taschenkontrollen sind nur dann zulässig, wenn ein konkreter Anlass besteht, d.h. es bereits zu Vermögensschäden des Arbeitgebers durch z.B. Diebstahl gekommen ist und hierfür bestimmte Mitarbeiter in Betracht kommen. Trotzdem darf die Kontrolle nicht mit Gewalt / Zwang- also gegen den Willen des Arbeitnehmers – durchgeführt werden. Wir die Durchsuchung verweigert, darf nur die Polizei mit Gewalt die Kontrolle durchführen.
Anwalt Arbeitsrecht Berlin – A.Martin
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dolcegabbanadolcegabbana
habt ihr einen betriebsrat? also ich würde mir das nicht gefallen laßen ausser ich würde bei einer geld druckerrei arbeiten...stichprobenartig ist es ja auch nicht also wenn es dich jedesmal erwischt.und nein es ist nicht erlaubt ausser von den cop´s..verweigere es und mal schauen was er dann macht...aber wenn dir der job eh nicht gefällt und du dir das nicht geben willst auf langer sicht such dir was neues...viel glück dabei...
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rosenstraussrosenstrauss
klar darf er das. das ist in größeren betrieben üblich, daß man stichprobenartigre kontrollen über sich ergehen lassen muß
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euerHorst stichprobenartig ist aber nicht täglich die selbe Person..
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rosenstraussrosenstrauss nö, das nicht, es sei denn, sie ist schon mal aufgefallen
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WolpertingerWolpertinger
Nein, er darf das nicht gegen deinen Willen machen.
Und er darf dich auch nicht Kündigen weil Du die Taschenkontrolle verweigerst.
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Aber um diesen Streit zu umgehen, nimm einfach keine Tasche mit in den Betrieb.
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Fruity1989Fruity1989
das ist auf gar keinen Fall rechtens. ein grund für eine außerordentliche Kündigung ist es allerdings nicht.
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ratloser1990 Was kann ich dagegen machen? Ich will da sowieso raus.
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crashladycrashlady einen neuen Minijob suchen, die gibts nun wirklich wie Sand am Meer.
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euerHorst Fristlose Kündigung nein.. aber verweigere es doch mal...
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crashladycrashlady dann darf die Polizei kontrollieren.
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WolpertingerWolpertinger nur wenn es einen Verdacht gibt.
Mit welchem Recht darf er das den?
Die einzigen die das Recht dazu haben, und das auch nur bei einen berechtigten Verdacht, ist die Polizei.
Nur weil etwas üblich ist, ist es noch lange nicht erlaubt.
Und ein Arbeitgeber, der etwas auf seinen guten Ruf hält, macht so etwas nicht...