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Arbeitgeber macht Taschenkontrolle

Frage von ratloser1990 ratloser1990

Ich arbeite in der Filiale xxxxx als Warenverräumer (Minijob-Basis). Mein Arbeitgeber macht bei mir nach jedem Arbeitstag eine Taschenkontrolle, ob ich etwas geklaut habe. Ich fühle mich persönlich nicht wohl dabei. Darf er das? Kann ich deshalb eine fristlose Kündigung einreichen? Mein Arbeitsgeber vertraut mir nicht. Bitte um einige Informationen

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von schelm1 schelm1

    ◦Taschenkontrolle durch Arbeitgeber zulässig? Wer lässt sich schon gerne in der Tasche „rumwühlen“? Muss sich der Arbeitnehmer dies gefallen lassen? In der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung ist dies stark umstritten. Grundsätzlich unterscheidet man, ob es sich Präventionskontrollen oder um anlassbezogene Einzelkontrollen handelt.

    Zulässigkeit von Präventionskontrollen

    Präventionskontrollen, z.B. „Werkskontrollen“ am Eingang und Ausgang des Werkstores sind zulässig, sofern diese sich lediglich auf eine Taschenkontrolle beschränken. Eine umfassende Untersuchung (Abtasten des gesamten Körpers) muss der Arbeitnehmer nicht zulassen. Aber selbst die einfache Taschenkontrolle ist umstritten. Es gab in der Vergangenheit einige Gerichtsentscheidungen, die eine präventive Taschenkontrolle für unzulässig erachtet haben und einen konkreten Anlass für die Kontrolle gefordert haben (wie z.B. LAG Köln, Urteil v. 29.9.2006, 4 Sa 772/06). Die Rechtsgrundlage für die Taschenkontrolle wird bereits durch eine konkludente Einwilligung durch Abschluss des Arbeitsvertrages gesehen.

    Die Kontrollen dürfen

    1.nicht gegen den Gundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen 2.es darf kein Verstoß gegen das Übermaßverbot vorliegen 3.es muss eine Auswahl noch objektiven Kriterien vorgenommen werden 4.das Ehrgefühl der Mitarbeiter darf nicht verletzt werden anlassbezogene Taschenkontrollen

    Anlassbezogene Taschenkontrollen sind nur dann zulässig, wenn ein konkreter Anlass besteht, d.h. es bereits zu Vermögensschäden des Arbeitgebers durch z.B. Diebstahl gekommen ist und hierfür bestimmte Mitarbeiter in Betracht kommen. Trotzdem darf die Kontrolle nicht mit Gewalt / Zwang- also gegen den Willen des Arbeitnehmers – durchgeführt werden. Wir die Durchsuchung verweigert, darf nur die Polizei mit Gewalt die Kontrolle durchführen.

    Anwalt Arbeitsrecht Berlin – A.Martin

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    Antwort von dolcegabbana dolcegabbana

    habt ihr einen betriebsrat? also ich würde mir das nicht gefallen laßen ausser ich würde bei einer geld druckerrei arbeiten...stichprobenartig ist es ja auch nicht also wenn es dich jedesmal erwischt.und nein es ist nicht erlaubt ausser von den cop´s..verweigere es und mal schauen was er dann macht...aber wenn dir der job eh nicht gefällt und du dir das nicht geben willst auf langer sicht such dir was neues...viel glück dabei...

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    Antwort von Corolli222 Corolli222

    Das darf er nicht.

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    Antwort von rosenstrauss rosenstrauss

    klar darf er das. das ist in größeren betrieben üblich, daß man stichprobenartigre kontrollen über sich ergehen lassen muß

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Mit welchem Recht darf er das den?

    Die einzigen die das Recht dazu haben, und das auch nur bei einen berechtigten Verdacht, ist die Polizei.

    Nur weil etwas üblich ist, ist es noch lange nicht erlaubt.

    Und ein Arbeitgeber, der etwas auf seinen guten Ruf hält, macht so etwas nicht...

    Kommentar von euerHorst euerHorst

    stichprobenartig ist aber nicht täglich die selbe Person..

    Kommentar von rosenstrauss rosenstraussrosenstrauss

    nö, das nicht, es sei denn, sie ist schon mal aufgefallen

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Nein, er darf das nicht gegen deinen Willen machen.

    Und er darf dich auch nicht Kündigen weil Du die Taschenkontrolle verweigerst.

    .

    Aber um diesen Streit zu umgehen, nimm einfach keine Tasche mit in den Betrieb.

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    Antwort von Fruity1989 Fruity1989

    das ist auf gar keinen Fall rechtens. ein grund für eine außerordentliche Kündigung ist es allerdings nicht.

    Kommentar von ratloser1990 ratloser1990

    Was kann ich dagegen machen? Ich will da sowieso raus.

    Kommentar von crashlady crashladycrashlady

    einen neuen Minijob suchen, die gibts nun wirklich wie Sand am Meer.

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    Antwort von euerHorst euerHorst

    Fristlose Kündigung nein.. aber verweigere es doch mal...

    Kommentar von crashlady crashladycrashlady

    dann darf die Polizei kontrollieren.

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    nur wenn es einen Verdacht gibt.

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