Ich arbeite in einem Hotel als Zimmermädchen, eingestellt wurden wir auf 120 Std. monatl. bei einer 5 Tage Woche aber nun ist es so das nur noch zwischen 60 und 80 Std. haben und statt der 1000 netto nicht einmal mehr auf 650 netto kommen und es wird noch weniger werden. So sind wir in dieser Woche statt an 5 Tagen anwesend nur für zwei Tage eingeteilt- ohne Lohnausgleich, denn wir werden nach Stunden bezahlt. So langsam wird es nun finanziell eng denn es geht schon länger so und die Unkosten wie Miete Strom Auto bleiben. Ist das alles so rechtens? Kennt sich jemand damit aus? Danke im Voraus.
Arbeitgeber kürzt Stunden ohne Ankündigung
Antworten (8)
-
2Antwort von
DerIngDerIng
Natürlich muss dir dein Arbeitgeber die vertraglichen 120 Std/Mon. bezahlen. Schreiben aufsetzen und den Restbetrag einfordern und den Arbeitgeber auffordern, dass er dich normal für 120 Std./Mon. einsetzt. Kurze Frist setzen (1 Woche). Wichtig, meines Wissens nach verfällt der Anspruch nach 3 Monate (HOGA Manteltarifvertrag). Wenn es weiterhin Probleme gibt, zur Gewerkschaft gehen.
-
1Antwort von
Sato15 Kann mich da mitterer nur anschließen.
Geh zum Anwalt und hohl dir dein Geld.
-
1Antwort von
mitterermitterer
1) Wenn Du keinen Arbeitsvertrag hast (!!!???), wird jedes Arbeitsgericht anhand Deiner Lohnabrechnungen (die gibt es hoffentlich!!!???) entscheiden, dass ein Arbeitsvertrag als zustande gekommen gilt.
2) Die mündliche Vereinbarung von Probezeit ist ebenfalls hinfällig - wenn das von Dir nirgendwo unterschrieben wurde, bist Du nicht mehr in der Probezeit! (Ausnahmen gibt es nur in ganz wenigen Einzelfällen, wo das tarifvertraglich festgelegt ist. Aber im Allgemeinen geben die Tarifverträge (und das Gesetz) nur Höchstgrenzen vor, die Probezeit muss vereinbart werden.
3) Wenn SCHRIFTLICH keine Arbeitszeitkonten vereinbart wurden, dann gilt so ein Arbeitsverhältnis IMMER mit einer konstanten Stundezahl vereinbart. Das heisst, wenn der Arbeitgeber weniger Stunden ARbeit für Dich hat, muss er Dich trotzdem voll bezahlen. Was "voll" ist, würdest Du anhand der ersten Stunden-/Lohnabrechnungen nachweisen müssen.
Mit (1), (2) und (3) würdest Du bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht Deinen Arbeitgeber dazu verpflichten können, Dir auch im nachhinein für die letzten Wochen/Monate den vollen Lohn im nachhinein zu zahlen. Die Chancen wären jedenfalls sehr gut. Dein Arbeitgeber handelt wirklich nicht korrekt.
Rechtlich ist das (zumindest nach Deiner Schilderung) also sehr eindeutig. Natürlich riskierst Du mit der Klage Deinen Job - auf der anderen Seite wird Dich der Arbeitgeber auch nicht so "ohne weiteres" loswerden können. Du bist ja schließlich nicht mehr in der Probezeit... und mittelfristig würde ich mich an Deiner Stelle eh nach einem besseren Job umsehen.
Das Geld für den Anwalt ist jedenfalls gut investiert.
Kommentar von
erweherweh Unglaublich was es heutzutage alles gibt. Auf jeden Fall DH für die vernünftige Antwort.
-
-
1Antwort von
t124terrat124terra
ohne Änderungskündigung geht da nichts. Am besten gehst du zu einem Anwalt.
-
0Antwort von
Taschntiger danke ich werde mich mal erkundigen beim arbeitsamt das mir dem vertrag weiß ich er ist dazu verpflichtet die vereinbarungen schriftlich zu fixieren.... dennoch bist ja heute froh wenn man arbeit hat
-
0Antwort von
Taschntiger arbeitsvertrag hat keine von uns Wir stempeln aber was nützt es uns wenn wir gar nicht erst eingeteilt werden.
Kommentar von
regideurregideur Ihr müsst einen Arbeitsvertrag haben!
Wie sollt Ihr den sonst eingeteilt und vor allem bezahlt werden? Wie ist es denn mit Urlaub geregelt? Auf welcher Grundlage?
Kommentar von
Taschntiger Tja das ist eh alles merkwürdig. Kein Arbeitsvertrag nur mündliche Vereinbarungen. 6 monatige Probezeit Bezahlung nach anwesenheit
Kommentar von
regideurregideur Ich denke Du solltest Dich nach einer Alternative umsehen!
-
Außer, das ich gleich zur Gewerkschaft gehen würde, ist diese Antwort min 1X DH wert.