am 1. september hätte ich nach meiner elternzeit wieder anfangen sollen zu arbeiten...(ausbildung) nach etlichen gerichtsverfahren und anzeigen zwischen arbeitgeber und mir, bin ich dort nicht aufgetaucht. hatte damit gerechnet sofort gekündigt zu werden... jetzt wurden meine 8 monate alte tochter und ich von unserem Papa/Partner verlassen und ich muss aus der wohnung... gehe aber noch 4 monate nicht arbeiten, sprich das amt würde für die zeit die kosten der neuen wohnung übernehmen... aber nicht wenn ich in ausbildung bin.... ich brauche dringend hilfe... was soll ich tun?
Arbeitgeber kündigt nicht...
Antworten (3)
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manilvamanilva
vielleicht ist die frage jetzt blöd.....aber ,warum willst du eine ausbildung abbrechen?
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steffiHobbylossteffiHobbylos versteh ich auch nicht! Wenn diese Ausbildung soo schlimm ist dann musst Du schon kündigen aber das würde nur negative Folgen mit sich ziehen!
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steffiHobbylossteffiHobbylos Dann geh zu diesem neuen Arbeitgeber hin und zeig Ihm die neue Vertragsbestätigung zur weiterführenden Ausbildung! Und bitte Ihn die Kündigung auf Grund des Mobbings hinzunehmen!
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jeany89 dann habe ich aber gekündigt... dann sitze ich trotzdem noch mit meinem Kind ohne wohnung da... sperre vom amt
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manilvamanilva ja und war da nicht was,das man eine ausbildung,vom arbeitgeber,nicht kündigen kann?wie siehts den mit der ausbildung aus,also mit der schule....können die dir nicht info geben?
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jeany89 versteht ihr nicht das ich eine tochter habe, verlassen wurde und auf etwas geld angewiesen bin... ich muss aus meiner wohnung und die kann ich bis zum januar nicht alleine finazieren... ich glaube keine würde dort weiterarbeiten gehen, wo er gemobbt und unwürdig behandelt wird... jedenfalls nicht mit kind!!
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manilvamanilva sorry aber so erging es mir drei jahre und eben weil ich auch alleine und 2 kinder hatte,habe ich die zähne zusammen gebissen.heute bin ich dort in der stelle voll akzeptiert und respektiert.egal wo,du bist erstmal die neue und wirst auf deinen platz als azubi verwaist.
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Jule80Jule80
Wenn du vor hast die Ausbildung noch zuende zumachen, was ich dir auf jedenfall rate, dann hast du folgende Möglichkeiten: 1. beantrage BAB 2. Kinderzuschlag 3. Wohngeld 4. eventuell ergänzend HartzIV, falls es dann immer noch nicht reicht
denke aufjedenfall daran, dass du Arbeitsfahrten und Arbeitsmittel ebenfalls angeben kannst, als Aufwendung
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ivonne82ivonne82
wenn du in der ersten ausbildung bist bekommste kein harz4, aber du kannst bab beantragen das funktioniert im prinzip genauso, gesamtbedarf minus einkommen = bab. dabei werden kosten für unterkunft, kinderbetreuung, arbeitskleidung, werbungskosten berücksichtigt.
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wurde in der schwangerschaft gemobbt..., zu tiefst beleidigt und runtergemacht... ich glaube einfach das ich seelisch nicht die kraft habe dort weiter zu arbeiten... habe ab Januar eine ausbildungsstelle bei der ich direkt weiter machen kann ohne neu anzufangen...