Meine Freundin ist schwanger und hat vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen (sie arbeitet in einer Psychiatrie). Wer zahlt in dieser Zeit jetzt? Der Arbeitgeber ganz normal? Die Krankenkasse? Niemand?
Arbeitgeber? Krankenkasse? Wer zahlt während Beschäftigungsverbot?
Antworten (7)
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skywalker66skywalker66
Sie bekommt volles Gehalt vom Arbeitgeber. Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung. Siehe hierzu § 7 Mutterschutzgesetz.
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NinaD82NinaD82
Ihr Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter und holt sich hinterher einen Teil über die Krankenkasse zurück.
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joghurtKULTURjoghurtKULTUR
Der Arbeitgeber zahlt ganz normal weiter. Das hat nichts mit einem Krankschreiben zu tun sondern ist im Mutterschutzgesetz (§3 Abs. 1 MuschG) geregelt
http://www.hilfe-ein-baby.de/beschaftigungsverbot/
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Lavendel53Lavendel53
Der Arbeitgeber bezahlt weiter. Bis zum Mutterschutz wird es wohl Krankmeldung sein, dann bezahlt nach sechs Wochen die Krankenkasse. Sollte es ´keine Krankmeldung sein, zahlt der Arbeitgeber länger und bekommt einen Teil von der Krankenkasse zurück (weil er dafür Umlage bezahlt).
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AnellAnell
Wenn "Beschäftigungsverbot" eine Krankschreibung ist - davon gehe ich aus - dann zahlt zunächst der Arbeitgeber weiter, nach einer Zeit bekommt sie dann ein wenig verringertes Krankengeld von der Kasse. Anell
Kommentar von
Senny74Senny74 Ist keine Krankschreibung! Das Beschäftigungsverbot ist im Mutterschutzgesetz geregelt und wird wie Mutterschaftsgeld behandelt.
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Ganz genau. 6 Wochen vor Geburtstermin bekommt sie eine Bescheinigung vom Arzt, die sie dann zur Krankenkasse schickt. Dann erhält sie 6 Wochen Mutterschaftsgeld. Aber bis dahin bekommt Sie ganz normales Gehalt.
Übrigens: Steht ihr in der Zeit auch Weihnachtsgeld (in den meisten Fällen) zu!