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Arbeitgeber? Krankenkasse? Wer zahlt während Beschäftigungsverbot?

Frage von widderbaby86 widderbaby86

Meine Freundin ist schwanger und hat vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen (sie arbeitet in einer Psychiatrie). Wer zahlt in dieser Zeit jetzt? Der Arbeitgeber ganz normal? Die Krankenkasse? Niemand?

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Antworten (7)

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    Antwort von skywalker66 skywalker66

    Sie bekommt volles Gehalt vom Arbeitgeber. Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung. Siehe hierzu § 7 Mutterschutzgesetz.

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    Antwort von NinaD82 NinaD82

    Ihr Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter und holt sich hinterher einen Teil über die Krankenkasse zurück.

    Kommentar von Senny74 Senny74Senny74

    Ganz genau. 6 Wochen vor Geburtstermin bekommt sie eine Bescheinigung vom Arzt, die sie dann zur Krankenkasse schickt. Dann erhält sie 6 Wochen Mutterschaftsgeld. Aber bis dahin bekommt Sie ganz normales Gehalt.

    Übrigens: Steht ihr in der Zeit auch Weihnachtsgeld (in den meisten Fällen) zu!

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    Antwort von melarlesen melarlesen
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    Antwort von joghurtKULTUR joghurtKULTUR

    Der Arbeitgeber zahlt ganz normal weiter. Das hat nichts mit einem Krankschreiben zu tun sondern ist im Mutterschutzgesetz (§3 Abs. 1 MuschG) geregelt

    http://www.hilfe-ein-baby.de/beschaftigungsverbot/

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    Antwort von angie760 angie760

    Der Arbeitgeber zahlt während dessen weiter.

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Der Arbeitgeber bezahlt weiter. Bis zum Mutterschutz wird es wohl Krankmeldung sein, dann bezahlt nach sechs Wochen die Krankenkasse. Sollte es ´keine Krankmeldung sein, zahlt der Arbeitgeber länger und bekommt einen Teil von der Krankenkasse zurück (weil er dafür Umlage bezahlt).

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    Antwort von Anell Anell

    Wenn "Beschäftigungsverbot" eine Krankschreibung ist - davon gehe ich aus - dann zahlt zunächst der Arbeitgeber weiter, nach einer Zeit bekommt sie dann ein wenig verringertes Krankengeld von der Kasse. Anell

    Kommentar von Senny74 Senny74Senny74

    Ist keine Krankschreibung! Das Beschäftigungsverbot ist im Mutterschutzgesetz geregelt und wird wie Mutterschaftsgeld behandelt.

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