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Arbeitgeber klagen?! Unterbezahlt, usw.. Verstoß gegen Menschenrecht?!?

Frage von niha2512 niha2512

Ich brauche dringend eure Hilfe!!

Meine Schwester hat einen Verein als Arbeitgeber. Sie macht die Arbeit zwar gerne, aber sie kommt mit ihrem Lohn kaum aus: gerade mal 900 € pro Monat...

Sie ist mit Matura in ihren Beruf eingestiegen und müsste daher eigentlich ca. 1100 € verdienen. Sie bekommt keine Überstunden bezahlt obwohl es kaum Tage gibt an denen sie nicht länger arbeitet.

Ich hab mal mit einer meiner Lehrerinnen darüber gesprochen und diese meinte, dass man den Arbeitgeber verklagen kann. Weil sie unterbezahlt ist und auch die Arbeitsbedingungen sehr oft zu wünschen übrig lassen.

Geht das auch wenn man bei einem Verein angestellt ist? oder gibt es irgendeine Möglichkeit, dass sie mehr verdient? Ach ja, sie ist Tierpflegerin, vielleicht hilft das ja..

BITTE HELFT MIR!!

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Antworten (3)

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    Antwort von macbes macbes

    Also erst einmal vorneweg: Sie kann nicht gegen den AG klagen, nur weil sie so wenig verdient. Sie kann sich aber dagegen wehren, unbezahlte Überstunden leisten zu müssen. Der Verein als solcher ist der Arbeitgeber. Wird dort gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstossen, dann kann man, wie gegen jede andere Firma auch, klagen. Sie sollte sich dann aber auf jeden Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht mit ins "Boot holen".

    Kommentar von niha2512 niha2512

    sie war bereits bei einem Arbeitsamt, dort wurde ihr versprochen, dass sie eine Lösung finden werden. Dies ist bereits über 7 Monate her - es wurde noch immer nichts getan...

    Kommentar von macbes macbesmacbes

    Ich möchte ja nicht Dein Vertrauen in staatliche Institutionen erschüttern, aber überlege mal selber: Welches Interesse sollte jetzt das Arbeitsamt haben, in diesem Fall aktiv zu werden? Deine Schwester hat einen Arbeitsvertrag. Damit ist sie raus aus den Statistiken des AA. Mehr zählt da nicht.

    Sie sollte sich jetzt also ihren Arbeitsvertrag vornehmen und ganz genau durchlesen. Wenn da z.B. eine Wochenarbeitszeit angegeben ist, dann kann sie darauf pochen, dass mehr geleistete Stunden auch vergütet werden. Und wenn da steht, dass sie ab dem zweiten Jahr 1150,00 zu bekommen hat, dann kann sie diesen Lohn auch einklagen, wenn in der Realität nur 700€ gezahlt werden. Da wird sie aber alleine aktiv werden müssen. Auf Unterstützung des Arbeitsamtes braucht sie da nicht zu hoffen.

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    Antwort von Blinzell Blinzell

    irgendwann mal, lange ist es her, niha :-), hat deine schwester mal einen arbeitsvertrag unterschrieben, der beidseitig abzeptiert wurde, nicht wahr?

    der klageweg ist nur dann empfehlenswert, wenn a) aussicht auf erfolg besteht (und das kann nur ein anwalt mit schwerpunkt arbeitsrecht beurteilen) und b) keine lust auf weiterbeschäftigung besteht.

    also, erst eine neue arbeit suchen und dann ggf. klagen.

    Kommentar von niha2512 niha2512

    ja hat sie, dort stand, dass sie ein Gehalt von 1150€ ab dem 2. Arbeitsjahr bekommt. sie ist im 3. Arbeitsjahr und bekommt das Gehalt eines Lehrlings, wobei diese dort nur knappe 700€ verdienen..

    Gibt es noch andere Möglichkeiten, dass sie mehr verdient??

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    Antwort von Snake34 Snake34
    Kommentar von niha2512 niha2512

    danke, aber wir wohnen in Österreich, nicht in Deutschland..;)

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    tja, diese Info ist ja auch total unwichtig, wozu erwähnen^^

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