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Arbeitgeber kann mich nicht mehr voll beschäftigen (gastrobetrieb)

Frage von petrobrasil petrobrasil

Mein Chef kann mich nicht mehr Vollb.würde mich ab 1.8.auf 401 Euro weiter beschätigen,hatte mich aber schon für den 1.8.arbeitslos gemeldet..muss bis 25.7. die Anträge abgegen.(Mietquittung/Bankauszüge usw.).Kann mich aber zur Zeit selber über Wasser halten,habe einige Rücklagen.Habe ich trotzdem auf ALg1 oder Alg2

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Antworten (1)

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Wenn du mind. 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt warst, so steht dir ALG-1 zu. Voraussetzung, du musst dich unverzüglich arbeitssuchend melden und den ALG-Antrag stellen. Bis auf wirklich extrem wohlhabende arbeitnehmer werden deine Rücklagen nicht nachteilig auf dein ALG-1-Anspruch Einfluss nehmen. Wenn du weder eigenes Vermögen noch ein euasreichendes Einkommen hast, kannst du ALG-2 zusätzlich beantragen (was du nicht musst), wenn das ALG-1 nicht reicht. ALG-2 muss man nicht beantragen.

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