petrobrasil am 19.07.2009 um 12:07 Uhr
Mein Chef kann mich nicht mehr Vollb.würde mich ab 1.8.auf 401 Euro weiter beschätigen,hatte mich aber schon für den 1.8.arbeitslos gemeldet..muss bis 25.7. die Anträge abgegen.(Mietquittung/Bankauszüge usw.).Kann mich aber zur Zeit selber über Wasser halten,habe einige Rücklagen.Habe ich trotzdem auf ALg1 oder Alg2

Wenn du mind. 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt warst, so steht dir ALG-1 zu. Voraussetzung, du musst dich unverzüglich arbeitssuchend melden und den ALG-Antrag stellen. Bis auf wirklich extrem wohlhabende arbeitnehmer werden deine Rücklagen nicht nachteilig auf dein ALG-1-Anspruch Einfluss nehmen. Wenn du weder eigenes Vermögen noch ein euasreichendes Einkommen hast, kannst du ALG-2 zusätzlich beantragen (was du nicht musst), wenn das ALG-1 nicht reicht. ALG-2 muss man nicht beantragen.