Habe gestern erfahren, dass meine Firma im nächsten Monat an einen 200km-entfernten Standort ziehen wird. Müsste ich jetzt theoretisch nach der Elternzeit dann dort weiterarbeiten?
Verlagert eine Firma ihren Sitz während der Elternzeit einer Mitarbeiterin, so muss diese die Versetzung nicht akzeptieren. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen in Offenbach hervor (Az.: 11 Sa 296/06). Im verhandelten Fall hatte eine Firma ihren Sitz vom Rhein-Main- ins Ruhrgebiet verlagert. Als die Mitarbeiterin nach der Elternzeit wieder ihren Job antreten wollte, bot ihr der Arbeitgeber eine Stelle am inzwischen rund 300 Kilometer entfernten Firmensitz an. Die Arbeitnehmerin akzeptierte dies nicht und klagte auf Lohnfortzahlung. Schließlich bot sie ihre Arbeitsleistung am alten Standort an. Das Gericht gab der Frau Recht. Eine derart weiträumige Versetzung sei nicht mehr vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Die Firma hätte der Mitarbeiterin während der Elternzeit vielmehr eine Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen aussprechen müssen. Diese ist bei einer Verlagerung eines Betriebes möglich, wenn der Mitarbeiter an anderer Stelle nicht weiter beschäftigt werden kann oder ein entsprechendes Angebot ablehnt. Du musst jetzt also abwarten, ob dir dein Arbeitgeber eine Änderungskündigung anbietet, tut er das, dann hast du nur die Möglickeit, die Änderungskündigung nicht anzunehmen, dann war es das. Bietet er keine Änderungskündigung an, dann hat er einen Fehler gemacht, du könntest dann auf Weiterbeschäftigung klagen, das ist ja dann praktisch am alten Standort nicht möglich -den gibt es ja nicht mehr- so dass im Ergebnis beim Arbeitsgericht eine Abfindung für dich ausgehandelt werden kann.
Das kann man ja fast nicht von Dir verlangen. Das würde ja bedeuten Du mußt mit Mann, Kind, Katz und Maus umziehen. Ne allso wirklich nicht.
Wieso kann man nicht verlangen umzuziehen?
Würdest Du umziehen?Du kommst aus dem Erziehungsurlaub zurück dein Mann arbeitet hier und Du dann 200 km weiter weg. Da würde ich mir lieber etwas anderes suchen irgendwo finde ich hört es dann auch wieder auf.
Ich fürchte dass man das schon verlangen kann. Aber sie werden dir sicherlich auch einen Auflösungsvertrag oder etwas ähnliches anbieten, wenn das für dich nicht machbar istr.

Theoretisch ja. Mir ist nicht bekannt, dass ein Arbeitgeber nicht seinen Firmenstandort verändern dürfte, nur weil einige Mitarbeiter/innen sich in der Elternzeit befinden.
Sehr richtig erklärt.
Ein Zusatz allerdings: Eine Änderungskündigung ist kein Angebot sonderen eine reguläre Kündigung unter gleichzeitigem Angebot, den Arbeitsvertrag unter geänderten Bedingungen (andere Arbeitszeit, anderer Lohn oder eben auch anderer Einsatzort) fortzusetzen.
Willst Du nicht unter den neuen Bedingungen weiterarbeiten, brauchst Du Deinem Arbeitgeber gegenüber nicht zu reagieren - wohl aber solltest Du natürlich vor dem Arbeitsgericht Deine Abfindung einfordern.
Willst Du unter den neuen Bedingungen tätig werden - unterschreib den neuen AV.
Ich denke aber nicht, dass der AG Dir kündigt - weder mit noch ohne neuen AV. Er wird Dir eine Abfindung anbieten unter Auflösung des AV. Dadurch wird sicher eine für ihn kostengünstigere Trennung herbeiführen können.
Exzellente Antwort.