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Arbeitgeber ist in Elternzeit 200km weiter weg gezogen, muss ich nach Elternzeit dann dort arbeiten?

gefragt von lotusblume am 05.09.2007 um 11:43 Uhr

Habe gestern erfahren, dass meine Firma im nächsten Monat an einen 200km-entfernten Standort ziehen wird. Müsste ich jetzt theoretisch nach der Elternzeit dann dort weiterarbeiten?


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anonym
beantwortet von emilia111 am 5. September 2007 11:49
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Verlagert eine Firma ihren Sitz während der Elternzeit einer Mitarbeiterin, so muss diese die Versetzung nicht akzeptieren. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen in Offenbach hervor (Az.: 11 Sa 296/06). Im verhandelten Fall hatte eine Firma ihren Sitz vom Rhein-Main- ins Ruhrgebiet verlagert. Als die Mitarbeiterin nach der Elternzeit wieder ihren Job antreten wollte, bot ihr der Arbeitgeber eine Stelle am inzwischen rund 300 Kilometer entfernten Firmensitz an. Die Arbeitnehmerin akzeptierte dies nicht und klagte auf Lohnfortzahlung. Schließlich bot sie ihre Arbeitsleistung am alten Standort an. Das Gericht gab der Frau Recht. Eine derart weiträumige Versetzung sei nicht mehr vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Die Firma hätte der Mitarbeiterin während der Elternzeit vielmehr eine Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen aussprechen müssen. Diese ist bei einer Verlagerung eines Betriebes möglich, wenn der Mitarbeiter an anderer Stelle nicht weiter beschäftigt werden kann oder ein entsprechendes Angebot ablehnt. Du musst jetzt also abwarten, ob dir dein Arbeitgeber eine Änderungskündigung anbietet, tut er das, dann hast du nur die Möglickeit, die Änderungskündigung nicht anzunehmen, dann war es das. Bietet er keine Änderungskündigung an, dann hat er einen Fehler gemacht, du könntest dann auf Weiterbeschäftigung klagen, das ist ja dann praktisch am alten Standort nicht möglich -den gibt es ja nicht mehr- so dass im Ergebnis beim Arbeitsgericht eine Abfindung für dich ausgehandelt werden kann.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 5. September 2007 11:54

Sehr richtig erklärt.

Ein Zusatz allerdings: Eine Änderungskündigung ist kein Angebot sonderen eine reguläre Kündigung unter gleichzeitigem Angebot, den Arbeitsvertrag unter geänderten Bedingungen (andere Arbeitszeit, anderer Lohn oder eben auch anderer Einsatzort) fortzusetzen.

Willst Du nicht unter den neuen Bedingungen weiterarbeiten, brauchst Du Deinem Arbeitgeber gegenüber nicht zu reagieren - wohl aber solltest Du natürlich vor dem Arbeitsgericht Deine Abfindung einfordern.

Willst Du unter den neuen Bedingungen tätig werden - unterschreib den neuen AV.

Ich denke aber nicht, dass der AG Dir kündigt - weder mit noch ohne neuen AV. Er wird Dir eine Abfindung anbieten unter Auflösung des AV. Dadurch wird sicher eine für ihn kostengünstigere Trennung herbeiführen können.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 5. September 2007 11:55

Exzellente Antwort.


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 5. September 2007 11:45
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Das kann man ja fast nicht von Dir verlangen. Das würde ja bedeuten Du mußt mit Mann, Kind, Katz und Maus umziehen. Ne allso wirklich nicht.

Kommentar von Bergfeuer am 5. September 2007 11:47

Wieso kann man nicht verlangen umzuziehen?

Kommentar von Simple_avatar6smallmauseengel am 5. September 2007 11:49

Würdest Du umziehen?Du kommst aus dem Erziehungsurlaub zurück dein Mann arbeitet hier und Du dann 200 km weiter weg. Da würde ich mir lieber etwas anderes suchen irgendwo finde ich hört es dann auch wieder auf.


Netti
beantwortet von Netti am 5. September 2007 11:48
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Ich fürchte dass man das schon verlangen kann. Aber sie werden dir sicherlich auch einen Auflösungsvertrag oder etwas ähnliches anbieten, wenn das für dich nicht machbar istr.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 5. September 2007 11:49
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Theoretisch ja. Mir ist nicht bekannt, dass ein Arbeitgeber nicht seinen Firmenstandort verändern dürfte, nur weil einige Mitarbeiter/innen sich in der Elternzeit befinden.




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