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Arbeitgeber informieren bei gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ('Homo-Ehe')?

gefragt von sowisa am 24.04.2008 um 11:56 Uhr

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehe?


Reply


anjanni
beantwortet von anjanni am 24. April 2008 12:41
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Warum solltest Du das müssen?

Wenn Mann und Frau heiraten, ändert sich was an der Lohnsteuerklasse. Da ist es dann sinnvoll, den Arbeitgeber zu informieren. Bei einer eingetragenen Partnerschaft bleibt aber doch alles beim alten?

Wenn Du also nicht willst, brauchst Du darüber auch keine Mitteilung zu machen. Du mußt ja auch Deinem Arbeitgeber nicht mitteilen, mit wem Du Deine Wohnung teilst - z.B., oder welche andere private Lebensumstände bei Dir eine Rolle spielen.


fundive
beantwortet von fundive am 25. April 2008 09:57
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Ich denke, daß eine Information notwendig und sinnvoll ist, da die Lebenspartnerschaft ja eine in den meisten Punkten der Ehe gleichgestellte Beziehung ist. Steuerlich hat sie zwar kaum Auswirkungen (auch da gibt es Ausnahmen), jedoch gilt für die Lebenspartnerschaft oft die gleichen Unterhaltspflichten- und Rechte wie bei der Ehe. Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bis zur Hinterbliebenenversorgung. Da dies aber unterschiedlich ist, kann eine pauschale Beantwortung hier jetzt nicht wirklich erfolgen.


anonym
beantwortet von CrazyForce am 11. Juli 2008 01:48
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Da sich durch das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der Familienstand ändert musst Du das machen.




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