nach langem warten hab ich dann endlich mal ne antwort von dem Insolvenzverwalter meines lebensgefährten bekommen. der hat uns mitgeteilt, dass da garantiert noch mehr solche Zahlungen auf uns zu kommen werden.
Ausserdem hat er mir die Frage beantwortet ob mein freund ein Lohnsteuererklärung machen darf Antwort: er ist vom verfahren her verpflichtet. wie lange kann man eine erklärung nachreichen?
und
muss er den arbeitgeber über sein verfahren informieren?
Wofür der Stern, wenn doch nur die Hälfte stimmt?
Zur Lohnsteuererklärung: Im Verfahren eist der IV/TH nach §34 AO verpflichtet, diese erklärung abzugeben. Das sieht auch der BGH so und stellt dem Schuldner im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht vor die Aufgabe, entsprechende Unterlagen auf Verlangen des IV/Th vorzulegen. Nur für den Zeitraum des eigentlichen Verfahrens gehört die mögliche Erstattung zur Masse. Für den Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens verbleibt diese beim Schuldner. Auch hier hat der BGH eindeutig entschieden, dass die Rückerstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer nicht der Abtretungserklärung von Einkommen unterliegt und an den Schuldner ausgezahlt werden muß.
Nun zum Arbeitgeber: Findet man keine Sonderregelung mit dem Th, wird der AG als Drittschuldner auf jeden Fall informiert. Dann ist es immer besser, man hat vorher klaar Schiff gemach