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Arbeitgeber informieren?

Frage von Gismo1985 Gismo1985

nach langem warten hab ich dann endlich mal ne antwort von dem Insolvenzverwalter meines lebensgefährten bekommen. der hat uns mitgeteilt, dass da garantiert noch mehr solche Zahlungen auf uns zu kommen werden.

Ausserdem hat er mir die Frage beantwortet ob mein freund ein Lohnsteuererklärung machen darf Antwort: er ist vom verfahren her verpflichtet. wie lange kann man eine erklärung nachreichen?

und

muss er den arbeitgeber über sein verfahren informieren?

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von provinzprinz provinzprinz

    Lohnsteuererklärung sollte sobald wie möglich gemacht werden. Generell hat man 2 Jahre Zeit aber es macht in der "Wohlverhaltensphase" doch ein besseres Bild sie gleich zu machen. Aber: Alles was evtl. erstattet wird, geht an den Insolvenzverwalter, der dann das Guthaben auf die Gläubiger verteilt.

    Der Arbeitgeber sollte dringend informiert werden, weil ja eine Lohnpfändung ansteht.

    Viel Erfolg! Und nicht vergessen: Nach 6 mageren Jahren, kommen wieder die fetten Jahre!!!

    Kommentar von paps1959 paps1959paps1959

    Wofür der Stern, wenn doch nur die Hälfte stimmt?

    Kommentar von paps1959 paps1959paps1959

    Zur Lohnsteuererklärung: Im Verfahren eist der IV/TH nach §34 AO verpflichtet, diese erklärung abzugeben. Das sieht auch der BGH so und stellt dem Schuldner im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht vor die Aufgabe, entsprechende Unterlagen auf Verlangen des IV/Th vorzulegen. Nur für den Zeitraum des eigentlichen Verfahrens gehört die mögliche Erstattung zur Masse. Für den Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens verbleibt diese beim Schuldner. Auch hier hat der BGH eindeutig entschieden, dass die Rückerstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer nicht der Abtretungserklärung von Einkommen unterliegt und an den Schuldner ausgezahlt werden muß.

    Nun zum Arbeitgeber: Findet man keine Sonderregelung mit dem Th, wird der AG als Drittschuldner auf jeden Fall informiert. Dann ist es immer besser, man hat vorher klaar Schiff gemach

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    Antwort von JAAR73 JAAR73

    Für dich zur Information.

    Zitat aus der Informationsbroschüre für Insolvenzverfahren:

    "Ihr Arbeitgeber erfährt in jedem Fall, dass Sie die Restschuldbefreiung anstreben. Denn der Treuhänder schickt die von Ihnen unterschriebene Abtretungserklärung an Ihren Arbeitgeber, mit der Aufforderung, ab sofort die pfändbaren Beträge an ihn abzuführen.

    Manche Treuhänder sehen ausnahmsweise davon ab, wenn Sie darlegen können, dass durch das Bekanntwerden der Insolvenz Ihr Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet wäre.Solange Sie verlässlich die pfändbaren Beträge direkt überweisen, kann der Treuhänder die Abtretung zurückhalten. "

    Eine aktuelle Liste der Pfändungsfreigrenzen, auch der Informationsbroschüren zur Insolvenz und so weiter bekommt er in jedem Fall bei jeder Schulnerberatung oder man findet auch was direkt im Internet....kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.

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    Antwort von JBFletcher JBFletcher

    P.S. Der Arbeitgeber muss über die Eröffnung des Verfahrens informiert werden, da der Insolvenzverwalter in den Lohn pfänden darf.

    Falls im Vertrag drinsteht, dass Pfändungen zur Kündigung führen, würde ich dem Insolvenzverwalter eine geringe über dem pfändbaren Vertrag liegende monatliche Summe anbieten, da die Firma (wenn kein Kleinbetrieb) i.d.R. 25,- Euro Bearbeitungsgebühr verlangt. Dann muss dein Freund auch jeden Monat eine Kopie der Lohnabrechnung zum Insolvenzverwalter schicken.

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    Antwort von pilot350 pilot350

    normalerweise schreibt der insolvenzverwalter den arbeitgeber an und informiert ihn über das verfahren, verlangt eine gehaltsabrechnung und fordert ihn auf alle beträge die über 980 € auf das Konto des Mitarbeiters als Gehalt überwiesen werden auf das Konto des Insolvenzverwalters zu zahlen. das bedeutet erhebllich Mehraufwand für den Arbeitgeber. Man kann das umgehen, in dem man dem Insolvenzverwalter anruft ihm sagt, sollte er den arbeitgeber informieren mit einem sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes rechnen ist und man sich verpflichtet monatlich, sofort nach Erhalt den Gehaltszettel an ihn den Insolvenzverwalter faxen wird und am Tag des Einganges des Gehalts den Differenzbetrag der über 980 € ist ihm überweisen wird.

    Kommentar von mariwalli mariwalli

    Der unpfändbare Teil des Gehaltes richtet sich nach Einkommen. z.B. bei 1500 netto bleiben ungefähr 1150 Euro über...980 Euro ist das mindeste, was ein Mensch haben muss.

  • 2
    Antwort von JBFletcher JBFletcher

    Für die Zeit der Insolvenz zurück würde ich einreichen. Auf alle Fälle ist die Abgabefrist der Mai des folgenden Jahres. Älter als 15 Monate nach Ablauf des Kalnderjahres, in dem die ESt endete, mag das Finanzamt nicht gerne, da dann verzinst werden muss. Also würde ich an eurer Stelle 2008 und 2009 abgeben. Ihr könnt das ja per Elster online machen. Geht schnell und bei Fehleingaben wird nicht übermittelt. Elster findet ihr auf der homepage eures zuständigen Finanzamtes. Wenn Ihr Hilfe braucht, auch welche Dokumente mitgegeben werden müssen, dann schreibt mir eine PN

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    Antwort von Moppelchen37 Moppelchen37

    Also mein Mann ist im letzten Jahr in die Privatinsolvenz gegangen, und der Treuhänder hat, da er die Angaben vom Arbeitgeber und Vermieter hat, die auch darüber informiert! Da ja vom Lohn direkt gepfändet wird, muss und wird der Arbeitgeber natürlich informiert. Wenn Dein mann vorher schon mal zum Chef geht, und ihm bescheid gibt, das da demnächst sowas kommt, ist es besser! Ist nämlich auch unangenehm wenn der Chef einen plötzlich ins Büro ruft und sagt "Herr..... was ist das denn hier?" Da die Lohnpfändung etwas MEHRARBEIT für die Buchhaltung ist, sind die da immer etwas komisch! Es gibt auch Arbeitgeber, die haben da garkein Problem mit, wissen nur gern vorher bescheid!

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    Antwort von Hellboy007 Hellboy007

    Was wohl? Verlust der Inso, wurde doch hier jetzt erklärt und steht auch nachzulesen in der Insolvenzverordnung.....Auszug:"....Der Schuldner ist verpflichtet jede Ihm mögliche Arbeit anzunehmen und sich um solche zu Bemühen.....das dem Wohl der Gläubiger und deren Befriedung zu Gute kommt....".

    Sprich...Arbeiten! Geld verdienen, gepfändet werden und an die Gläubiger abführen, alles andere ist Betrug am Gläubiger und spätestens das Gericht wird es herausfinden.... Evtl. weiß es ja schon ein Gläubiger und wartet nur bis zum Abschlusstermin um dann sein Veto einzulegen. Tip: meldet Euch schnellstens..... Irtümer Vorbehalten!

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    Antwort von paps1959 paps1959

    Zur Lohnsteuererklärung: Im Verfahren eist der IV/TH nach §34 AO verpflichtet, diese erklärung abzugeben. Das sieht auch der BGH so und stellt dem Schuldner im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht vor die Aufgabe, entsprechende Unterlagen auf Verlangen des IV/Th vorzulegen. Nur für den Zeitraum des eigentlichen Verfahrens gehört die mögliche Erstattung zur Masse. Für den Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens verbleibt diese beim Schuldner. Auch hier hat der BGH eindeutig entschieden, dass die Rückerstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer nicht der Abtretungserklärung von Einkommen unterliegt und an den Schuldner ausgezahlt werden muß.

    Nun zum Arbeitgeber: Findet man keine Sonderregelung mit dem Th, wird der AG als Drittschuldner auf jeden Fall informiert. Dann ist es immer besser, man hat vorher klaar Schiff gemacht.

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    Antwort von Hellboy007 Hellboy007

    Also wer Arbeit hat, und dieses dem Insolvenzverwalter verschweigt, wird damit rechnen können, das bei Bekanntwerden dieses, sofort die Inso beendet wird. Denn der Schuldner hat die Verpflictung sich einen Job zu suchen und alles mögliche zu tun um die Gläubiger zu bedienen. Dieses krasse Fehlverhalten steht im Widerspruch der Insolvenz, denn die soll ja dazu führen das der/die Insolvenznehmer besser mit Verantwortzung und Geld umzugehen lernen. Und bei einer Lüge ist das gleich vorbei..... Lohnsteuererklärung müssen sofort und zeinah eingereicht werden, versagen der Mitwirkungspflicht führt zur Versagung der Restschuldbefreiung. Bedenkt, Ihr werdet jedes Jahr vom Gericht neu beurteilt, wenn da auch nur ein Gläubiger quer schiesst ist alles in Gefahr. Aber einen Job annnehmen und nicht angeben GEHT GAR NICHT!

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    Antwort von Gismo1985 Gismo1985

    können wir eigentlich jederzeit einen termin verlangen bei dem verwalter?

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    Antwort von Gismo1985 Gismo1985

    das Verfahren läuft mai 2012 aus läuft also schon vier jahre. er ist seit einem jahr in arbeit und der arbeitgeber weiss nix und der insolvenzverwalter nicht das er in arbeit ist. welche konsequenzen hat das?

    ich werd noch wahnsinnig...

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    Antwort von Gismo1985 Gismo1985

    das Verfahren läuft mai 2012 aus läuft also schon vier jahre. er ist seit einem jahr in arbeit und der arbeitgeber weiss nix und der insolvenzverwalter nicht das er in arbeit ist. welche konsequenzen hat das?

    ich werd noch wahnsinnig...

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    Antwort von Gismo1985 Gismo1985

    das Verfahren läuft mai 2012 aus läuft also schon vier jahre. er ist seit einem jahr in arbeit und der arbeitgeber weiss nix und der insolvenzverwalter nicht das er in arbeit ist. welche konsequenzen hat das?

    ich werd noch wahnsinnig...

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