Gestern wurde bei uns am Arbeitsplatz die Temperatur gemessen - es waren nur 15 Grad Innentemperatur! Muss man es sich gefallen lassen, in so einer Umgebung arbeiten zu müssen?
Laut Arbeitsstättenrichtlinien:
In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:
bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C in Büroräumen + 20 °C in Verkaufsräumen + 19 °C
Ihr solltet ihn darauf ansprechen, oder selber insgeheim die Heizung aufdrehen ...

Nein, 19 Grad müssen im Büro gewährleistet sein. Ansonsten könntet ihr die Arbeit verweigern.
Es ist kein Büro, es ist eine Kantine.
Medienmensch am 7. Januar 2009 21:14 Das ist ja wohl egal. Es bleibt Arbeitsbereich.

klebt auf die heizung nen zettel: die heizkosten sind geringer als die krankenkosten

arbeitsstättenverordnung lesen.., kommt aber auch auf dein arbeitsplatz an..

Es gibt eine Arbeitsstättenrichtlinie und die ist eigentlich vom Arbeitgeber einzuhalten. Er hat schließlich eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Angestellten. Lasst Euch das nicht gefallen, dass Ihr frieren müsst.

Arbeiter hben ein Recht darauf, dass es am Arbeitsplatz warm ist nehm ich an.

Hatte ich auch schon bei einem Arbeitgeber. Ja, man muss - oder man kündigt. Warme Unterwäsche (Angler-, Skiunterwäsche), sowie dicke Socken und Schuhe mit dicken Sohlen helfen.

Heizung aufdrehen oder ein ernstes Wort mit dem Chef reden.

kommt auf Deinen arbeitsplatz an, im büro zum beispiel ist das zu kühl. in der eisengießerei hingegen..
das kannst du nicht auf dir sitzen lassen :). beschwer dich. was ist mit ihm. ist er nicht erkältet?

Es gibt Richtlinien für solche Fälle, dort ist genau geregelt wie viel Grad es mindestens im Winter und höchstens im Sommer haben darf.
Und wozu zählt wohl eine Kantine?
14-17 grad..
Arbeit überwiegend oder ganz im Stehen und/oder im Gehen:
- bei leichter Arbeit 19 Grad Celsius,
- bei mittelschwerer Arbeit 17 Grad Celsius
Ich tippe auf 19° Celsius.
In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen muß mindestens eine Raumtemperatur von 21 °C erreichbar sein.
§ 6 Arbeitsstättenverordnung