stimmt das,das wenn der Arbeitgeber weniger als 10 Leute beschäftigt hat,keine Abpfändung nach der Kündigung bezahlen muss??
Antworten (7)
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3Antwort von
moon73moon73
Abfindung.
Hier kannst du alles dazu nachlesen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html
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1Antwort von
WilliWinzigWilliWinzig
Kein Arbeitgeber muß Abpfändung zahlen, auch keine Abfindung
Kommentar von
OstrichfanOstrichfan DH. Ostrichfan.
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taubentauben
das muß er nicht zahlen wenn du vor den arbeitsgericht gehts wird immer das du deine arbeit wieder haben willst wenn er dich nicht mehr haben will dann kommt das gericht und macht den vorschlag usw.
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SandraKahl egal wieviele Arbeitnehmer es sind eine Abfindung ist eine kannbestimmung leider auch egal wie lange du in der firma bist
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NellinaNellina
Du meinst sicherlich Abfindung? Abfindung hat mit der Anzahl der Arbeitnehmer nichts zu tun. Eine Abfindung ist eine Vereinbarung die Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen. Ist einer der beiden nicht einverstanden, geht man ueber das Arbeitsgericht.
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asmodiiasmodii
Damals hat der Mann einer Kollegin vor dem gleichen Problem gestanden. Tatsächlich entschied das Gericht, dass keine Abfindung zu zahlen wäre. 70.000 Euro futsch. Ich denke aber, dass man es trotzdem versuchen sollte.
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newcomernewcomer
glaube rechtlich gibt es keinen Anspruch auf Abpfändung, ist eher freiwillig
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das ist ein klasse Tipp dankemoon73