NinaD82 am 02.07.2008 um 17:23 Uhr
Nach der Geburt unseres ersten Kindes hat mein Mann seine Lohnsteuerklasse zum 01.06. von 5 auf 3 ändern lassen. Gestern sollten wir also das erste Gehalt mit Steuerklasse 3 bekommen, mussten aber feststellen, dass der Arbeitgeber die Änderung vergessen hat. Die Chefin hat dann heute auf Nachfrage erklärt dass sie das sehr aufwändig korrigieren könnten oder, was denen lieber wäre, das ganze ab jetzt ändern und wir das über die Lohnsteuererklärung wiederbekämen. Da mein Mann keinen Ärger haben will hat er dem 2. zugestimmt. Jetzt frag ich mich nur, könnte das doch Nachteile für uns haben? Es ist dann ja auch nicht angerechnet worden, dass er jetzt ein Kind hat.
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Der einzige Nachteil für euch ist das Ihr das Geld erst später als Steuerrückzahlung bekommt.
Nachteile nur in der Art, dass das zuwenig ausgezahlte Geld ihr erst mit der Lohnsteuererklärung 2008 (die ihr ca. 03/2009 machen könnt) herausbekommt. Damit entgehen euch, wenn ihr das Geld anlegen würdet, Zinsen bis zu der Rückzahlung.
Wenn ihr auf die Zinsen verzichten könnt, dann habt ihr keine anderen Nachteile zu befürchten, ansonsten (wenn ihr das Geld zwingend braucht), könnte der Arbeitgeber auch eine Anpassung vor nehmen und einen unterjährigen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen, was aber tatsächlich nicht so einfach ist und selbst große Firmen mit automatisierten Programmen nicht jeden Monat machen.
NinaD82 am 2. Juli 2008 17:31 Aber zumindest der erhöhte Satz für die Pflegeversicherung ist doch dann weg, oder?
Mit der Steuerklasse 3 sparst du auch erheblich steuern, allerdings musst du dann von der drei in die 5 wechseln (weil es vorher anders herum gewesen ist). Aber das ist alles nur eine vorläufige Rechnung. Wenn du zuviel Steuern sparst, dann musst du am Jahresende nachzahlen und bekommst eine Vorauszahlungspflicht auferlegt. Damit sparst du zwar beim AG (bekommst mehr ausgezahlt), musst es aber selbst dem FA vorauszahlen (oder die buchen ab). Mit der EkSt-Erklärung wird wieder alles gerade gerückt. Sollte der Spareffekt nicht ganz so groß sein, dann hast du u.U. einen kostenlosen Minikredit. Aber auch der muss am Ende wieder zurück bezahlt werden. Mit 4-4 und nahezu gleichen Gehältern bist du am Besten raus. Dann kannst du dir mit der EkSt-Erklärung 2 Jahre Zeit lassen (oder sie u.U. auch gar nicht machen). Bei 3-5 muss sie bis Ende Mai des Folgejahres gemacht werden.

Der einzige Nachteil für euch ist das Ihr das Geld erstens beim Jahresausgleich als Steuerrückzahlung bekommt.
Aber man kann die Differenz auch von der Firma verlangen und verrechnen das mit FA!

Ich mache auch die Lohnabrechnung. Es ist nicht so schlimm, das zu ändern. Wann bekommst Du denn die Steuerkarte? Im Januar/Februar. Und dann macht ihr die Steuererklärung. Wenn Du Glück hast, erhälst Du das Geld im April zurück. Du gibst also dem Staat ein zinsloses Darlehen. Oder bis dahin bekommt einer von Euch ALG II. Dann wird Euch die Leistung um die Erstattung gekürzt.

Nicht einmal wenn man den Lohn per Hand abrechnen würde, wäre das ein sooo großer Aufwand! Schon gar nicht bei der maschinellen Abrechnung. Da wird eine Rückrechnung gemacht und die Differenzen im aktuellen Monat verrechnet! Die Chefin scheint mir zu faul zu sein!
Korrekt!