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Arbeitgeber hat nach Kündigung Handy gesperrt, übergabe währe am 15.06.

gefragt von Chaosladysteffi am 05.06.2009 um 9:11 Uhr

Hallo, ein Freund von mir ist gekündigt worden. Er soll SOFORT das Handy und Firmenwagen zurück geben. Allerdings sagt sein Anwalt, er hätte bis zum 15.06. Zeit. Jetzt hat der exchef das Handy gesperrt...

ist das rechtens?


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recht (34214)
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DracoRex
beantwortet von DracoRex am 5. Juni 2009 09:13
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bezüglich des Handy's denke ich, kann er nichts machen. Er muss ja nicht mehr geschäftlich telefonieren. Mit dem Auto hingegen muss der Arbeitgeber die Kündigungszeit einhalten.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 5. Juni 2009 10:16

Wieso sollte er das müssen? Das Auto wurde ja sicher nicht zur privaten Nutzung gestellt, sondern zur vorrangig dienstlichen und private Nutzung wurde geduldet! Und da dienstlich keine Notwendigkeit mehr besteht, braucht er auch kein Auto mehr!

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 5. Juni 2009 10:26

Ich glaube Du siehst das falsch. Wir haben genau diesen Fall jetzt vor Gericht durchziehen müssen. Und das Gericht hat entschieden, dass wir den Firmenwagen erst mit Ablauf des Vertrages zurückbekommen. Und die Firma musste noch Monate zähneknirschend die Kosten und sogar das Benzin bezahlen.

Kommentar von 93960fa3c49ca6104b0c01147d563749smallDracoRex am 5. Juni 2009 11:55

@Smash, ich habe auch nicht das Fahrzeug gemeint, sondern nur das Telefon. Der Firmenwagen muss er bei Vertragsende zurückgegeben werden.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 5. Juni 2009 14:21

Ja das sehe ich auch so. Meine Antwort bezog aber auf den Kommentar von RBMannheim


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anonym
beantwortet von anjanni am 5. Juni 2009 09:13
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Wieso ist sein Anwalt der Ansicht, daß er bis 15.06. Zeit hätte? Läuft der Arbeitsvertrag noch so lange?

Wenn der Arbeitsvertrag beendeet ist, wieso sollte er dann noch Leistungen (Telefongebühren) daraus beziehen? - Ich halte die Sperrung durchaus für rechtens.

Kommentar von 93960fa3c49ca6104b0c01147d563749smallDracoRex am 5. Juni 2009 09:14

Ich denke, dass das Arbeitsverhältnis zum 15.06. beendet. Vielleicht vorzeitig entlassen.

Kommentar von anjanni am 5. Juni 2009 09:21

Steht da aber nicht...

Kommentar von 93960fa3c49ca6104b0c01147d563749smallDracoRex am 5. Juni 2009 09:32

Aber wenn der Anwalt schon sagt, dass er bis 15.06. Zeit hat dann gehe ich davon aus, dass das Arbeitsverhältnis definitiv zu diesen Zeitpunkt erlöscht. Die Frage war auch vielleicht etwas unglücklich formuliert.

Kommentar von anjanni am 5. Juni 2009 10:10

Ich finde es sinnlos, daß wir darüber diskutieren. Der Fragesteller könnte dazu ja mal Stellung beziehen.

Im übrigen habe ich das ja auch in meiner Ansicht berücksichtigt. "Wenn" sagt deckt ja gerade diese Eventualitäten ab.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 5. Juni 2009 09:14
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Hm ich denke das könnte sein Anwalt besser beantworten ja der sollte es eigentlich wissen.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 5. Juni 2009 09:14
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Hm...........kommt darauf an, WARUM ihm der Chef gekündigt hat. Könnte es daran liegen, dass er auf Firmenkosten hohe Rechnung für private Zwecke mit dem Handy produziert hat und den Firmenwagen auch permanent für Freizeitvergnügungen verwendete. Also diesbezüglich könnte ich den Chef sogar wirklich verstehen! Andererseits läuft sein Vertrag erst zum 15.06. aus und unter normalen Umständen braucht er doch, sollte er in dieser Zeit noch für den Chef tätig sein, diese beiden Dinge.........


roterhahn
beantwortet von roterhahn am 5. Juni 2009 09:14
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würde ich als chef auch machen

könte ja sein das er aus rache bis dahin ne sexhotline anruft und vergisst aufzulegen dann hätt de chef das problem an sein geld zu kommen

und wird das auch so ähnlich begründen wenn es zum verfahren kommt

die gewerkschaften helfen gerne weiter

Kommentar von LostinIreland am 5. Juni 2009 09:16

dann kann er ja auch die karte sperren lassen


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 5. Juni 2009 09:36
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Wwnn der Arbeitgeber diese Dinge zurückfordert, kann der geschasste Mitarbeiter ja immerhin noch trommeln und laufen. Weshalb sollte er also Firmengüter weiterhin nutzen dürfen?


anonym
beantwortet von LostinIreland am 5. Juni 2009 09:13
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ich denke nicht, wenn sein vertrag noch bis zum 15.6. läuft. genauso wie er pflichten hat, hat er auch rechte.


gal211
beantwortet von gal211 am 5. Juni 2009 09:19
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Ja kann de machen. Der AG kann jederzeit über sein Eigentum verfügen oder ändern, wenn es den AN nicht bei seiner Arbeit behindert (15.6.).


roterhahn
beantwortet von roterhahn am 5. Juni 2009 09:21
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hmm die kündigung ist fristgerecht und dein freund ist freigestellt nehme ich nu mal an dann braucht er wagen und handy ja nicht mehr für die arbeit und wird wohl beides schnellstmöglich zurückgeben müßen das sein nachvolger arbeiten kann


Smash
beantwortet von Smash am 5. Juni 2009 09:26
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Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass dem AN ein Firmenwagen zu Verfügung steht, dann kann der AG die Rückgabe erst zum Ende des Vertrages verlangen, nicht bereits dann wenn der AN vom Dienst freigestellt wird. Das Auto ist Teil der Vergütung anzusehen.

Beim Handy sieht das anders aus. Das ist ein Arbeitsgerät und die Rückgabe kann sofort verlangt werden.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 5. Juni 2009 10:17

"Das Auto ist Teil der Vergütung anzusehen."
Das ist ja vollkommener Quatsch! Dann müßte er auch den vollen Wagenwert versteuern und nicht nur den geldwerten Vorteil für die private Nutzung! Und außerdem dürfte er das Auto dann ganz behalten, wie es bei einer "Vergütung" so ist! Die muss man auch nach Beendigung des AV nicht zurückgeben!

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 5. Juni 2009 10:22

Warum denn gleich so aggressiv? Die private Nutzung ist Teile der Gesamtvergütung. Natürlich muss nur der geldwerte Vorteil versteuert werden.

http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.de/texte/05.htm


Volker99
beantwortet von Volker99 am 5. Juni 2009 09:31
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Also offen gestanden, kann man da überhaupt nichts draus lesen, welcher Art war die Kündigung? Ordentlich, fristlos wegen Fehlverhaltens, oder gar eine Aufhebungsvereinbarung ? Gab es für Firmenwagen und Mobiltelefon eine Überlassungsvereinbarung ? Waren private Gespräche auf dem Handy gestattet, war dies ein Teil des Arbeitsvertrages ? Wurde Mobiltelefon u Firmenwagen schon für den monat als geldwerter Vorteil versteuert ? Man könnte hier besser helfen, wenn man mehr als 2 Zeilen Text hätte......


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 5. Juni 2009 09:34
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Ja, wenn er seinen Arbeitspflichten nicht mehr nachkommen (kann), braucht er auch kein Handy oder Firmenwagen mehr. Er würde es nur privat nutzen. Und das muss ja wohl der Arbeitgeber nicht zahlen. Würde ich auch so machen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 5. Juni 2009 10:14
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Handy und Auto sind Arbeitsmittel, die dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wurden, um seinen Job auszuüben. Wurde er gekündigt und von seinen Aufgaben befreit, gibt es keinen Grund, ihm diese Dinge länger zu überlassen.


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