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Arbeitgeber hat nach Kündigung Handy gesperrt, übergabe währe am 15.06.

Frage von Chaosladysteffi Chaosladysteffi

Hallo, ein Freund von mir ist gekündigt worden. Er soll SOFORT das Handy und Firmenwagen zurück geben. Allerdings sagt sein Anwalt, er hätte bis zum 15.06. Zeit. Jetzt hat der exchef das Handy gesperrt...

ist das rechtens?

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Antworten (13)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DracoRex DracoRex

    bezüglich des Handy's denke ich, kann er nichts machen. Er muss ja nicht mehr geschäftlich telefonieren. Mit dem Auto hingegen muss der Arbeitgeber die Kündigungszeit einhalten.

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Wieso sollte er das müssen? Das Auto wurde ja sicher nicht zur privaten Nutzung gestellt, sondern zur vorrangig dienstlichen und private Nutzung wurde geduldet! Und da dienstlich keine Notwendigkeit mehr besteht, braucht er auch kein Auto mehr!

    Kommentar von Smash SmashSmash

    Ich glaube Du siehst das falsch. Wir haben genau diesen Fall jetzt vor Gericht durchziehen müssen. Und das Gericht hat entschieden, dass wir den Firmenwagen erst mit Ablauf des Vertrages zurückbekommen. Und die Firma musste noch Monate zähneknirschend die Kosten und sogar das Benzin bezahlen.

    Kommentar von DracoRex DracoRexDracoRex

    @Smash, ich habe auch nicht das Fahrzeug gemeint, sondern nur das Telefon. Der Firmenwagen muss er bei Vertragsende zurückgegeben werden.

    Kommentar von Smash SmashSmash

    Ja das sehe ich auch so. Meine Antwort bezog aber auf den Kommentar von RBMannheim

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wieso ist sein Anwalt der Ansicht, daß er bis 15.06. Zeit hätte? Läuft der Arbeitsvertrag noch so lange?

    Wenn der Arbeitsvertrag beendeet ist, wieso sollte er dann noch Leistungen (Telefongebühren) daraus beziehen? - Ich halte die Sperrung durchaus für rechtens.

    Kommentar von DracoRex DracoRexDracoRex

    Ich denke, dass das Arbeitsverhältnis zum 15.06. beendet. Vielleicht vorzeitig entlassen.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Steht da aber nicht...

    Kommentar von DracoRex DracoRexDracoRex

    Aber wenn der Anwalt schon sagt, dass er bis 15.06. Zeit hat dann gehe ich davon aus, dass das Arbeitsverhältnis definitiv zu diesen Zeitpunkt erlöscht. Die Frage war auch vielleicht etwas unglücklich formuliert.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Ich finde es sinnlos, daß wir darüber diskutieren. Der Fragesteller könnte dazu ja mal Stellung beziehen.

    Im übrigen habe ich das ja auch in meiner Ansicht berücksichtigt. "Wenn" sagt deckt ja gerade diese Eventualitäten ab.

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Hm ich denke das könnte sein Anwalt besser beantworten ja der sollte es eigentlich wissen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wwnn der Arbeitgeber diese Dinge zurückfordert, kann der geschasste Mitarbeiter ja immerhin noch trommeln und laufen. Weshalb sollte er also Firmengüter weiterhin nutzen dürfen?

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    Antwort von roterhahn roterhahn

    würde ich als chef auch machen

    könte ja sein das er aus rache bis dahin ne sexhotline anruft und vergisst aufzulegen dann hätt de chef das problem an sein geld zu kommen

    und wird das auch so ähnlich begründen wenn es zum verfahren kommt

    die gewerkschaften helfen gerne weiter

    Kommentar von LostinIreland LostinIrelandLostinIreland

    dann kann er ja auch die karte sperren lassen

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Hm...........kommt darauf an, WARUM ihm der Chef gekündigt hat. Könnte es daran liegen, dass er auf Firmenkosten hohe Rechnung für private Zwecke mit dem Handy produziert hat und den Firmenwagen auch permanent für Freizeitvergnügungen verwendete. Also diesbezüglich könnte ich den Chef sogar wirklich verstehen! Andererseits läuft sein Vertrag erst zum 15.06. aus und unter normalen Umständen braucht er doch, sollte er in dieser Zeit noch für den Chef tätig sein, diese beiden Dinge.........

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Handy und Auto sind Arbeitsmittel, die dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wurden, um seinen Job auszuüben. Wurde er gekündigt und von seinen Aufgaben befreit, gibt es keinen Grund, ihm diese Dinge länger zu überlassen.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Ja, wenn er seinen Arbeitspflichten nicht mehr nachkommen (kann), braucht er auch kein Handy oder Firmenwagen mehr. Er würde es nur privat nutzen. Und das muss ja wohl der Arbeitgeber nicht zahlen. Würde ich auch so machen.

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    Antwort von Volker99 Volker99

    Also offen gestanden, kann man da überhaupt nichts draus lesen, welcher Art war die Kündigung? Ordentlich, fristlos wegen Fehlverhaltens, oder gar eine Aufhebungsvereinbarung ? Gab es für Firmenwagen und Mobiltelefon eine Überlassungsvereinbarung ? Waren private Gespräche auf dem Handy gestattet, war dies ein Teil des Arbeitsvertrages ? Wurde Mobiltelefon u Firmenwagen schon für den monat als geldwerter Vorteil versteuert ? Man könnte hier besser helfen, wenn man mehr als 2 Zeilen Text hätte......

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    Antwort von Smash Smash

    Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass dem AN ein Firmenwagen zu Verfügung steht, dann kann der AG die Rückgabe erst zum Ende des Vertrages verlangen, nicht bereits dann wenn der AN vom Dienst freigestellt wird. Das Auto ist Teil der Vergütung anzusehen.

    Beim Handy sieht das anders aus. Das ist ein Arbeitsgerät und die Rückgabe kann sofort verlangt werden.

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    "Das Auto ist Teil der Vergütung anzusehen."
    Das ist ja vollkommener Quatsch! Dann müßte er auch den vollen Wagenwert versteuern und nicht nur den geldwerten Vorteil für die private Nutzung! Und außerdem dürfte er das Auto dann ganz behalten, wie es bei einer "Vergütung" so ist! Die muss man auch nach Beendigung des AV nicht zurückgeben!

    Kommentar von Smash SmashSmash

    Warum denn gleich so aggressiv? Die private Nutzung ist Teile der Gesamtvergütung. Natürlich muss nur der geldwerte Vorteil versteuert werden.

    http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.de/texte/05.htm

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    Antwort von roterhahn roterhahn

    hmm die kündigung ist fristgerecht und dein freund ist freigestellt nehme ich nu mal an dann braucht er wagen und handy ja nicht mehr für die arbeit und wird wohl beides schnellstmöglich zurückgeben müßen das sein nachvolger arbeiten kann

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    Antwort von gal211 gal211

    Ja kann de machen. Der AG kann jederzeit über sein Eigentum verfügen oder ändern, wenn es den AN nicht bei seiner Arbeit behindert (15.6.).

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    Antwort von LostinIreland LostinIreland

    ich denke nicht, wenn sein vertrag noch bis zum 15.6. läuft. genauso wie er pflichten hat, hat er auch rechte.

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