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Arbeitgeber gibt vor, daß Urlaub nur noch im März oder November möglich ist.

Frage von Karenz Karenz

Mein Bruder ist seit über 20 Jahren als Kraftfahrer angestellt. Da er keine Kinder hat, hat er schon immer seinen Urlaub außerhalb der Schulferien gebucht (BaWÜ). Er geht immer Anfang-Mitte Juni und Anfang bis Mitte Oktober in Urlaub.

Die Aussage zu seinem diesjährigen Urlaubsantrag heißt nach Streichung: Arbeitnehmer ohne Kinder bekommen im Sommer keinen Urlaub mehr und er könne Im März und im November Urlaub nehmen.

Hier handelt es sich nicht etwa um eine kleine Spedition..., sondern um die EDEKA.

Habe ihm zu einem Gespräch mit den Betriebsrat geraten. Welche weiteren Schritte kann er noch unternehmen? Der BR scheint mir nicht unbedingt arbeitnehmerfreundlich.

Kerstin

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Antworten (4)

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    Antwort von macbes macbes

    Ich verlinke einfach mal:

    http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html

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    Antwort von Peter501 Peter501

    Gerade in Fuhrunternehmen ist es sehr schwierig alle Interessen der Arbeitnehmer unter einen Hut zu bringen weil der Transport der Güter übers ganze Jahr 100%tig gewährleistet sein muß.Deshalb gab es auch in meinem Betrieb eine solche Urlaubsregelung.Allerdings wurde die Möglichkeit eingeräumt,sich selbst einen Tauschpartner unter den Kollegen zu suchen und das wurde dann von der Unternehmerseite akzeptiert.Da es in der Regel immer Kollegen gab die auch mit Kindern lieber(aus finanziellen Gründen)in der Vor-bzw. Nach-Saison Urlaub machen gab es nie Probleme.

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    Antwort von Wenne Wenne

    Arbeitnehmern mit Kindern den gesamten Sommer zu 'reservieren' halte ich für nicht sinnvoll. Dass sie während der Ferienzeiten den Vorzug bekommen ist eine sehr weit verbreitete Praxis. Aber es sind nun mal nicht den ganzen Sommer über Ferien!
    Die Eingrenzung der Zeit für den Urlaub auf nur zwei Monate (März und November) wird wohl auch von Gesetzwegen nicht haltbar sein. Da sollte er sich über die Gewerkschaft informieren lassen. Die haben auch ihre Rechtsabteilungen.
    Sollte der Betriebsrat dierer 'Christlichen Gewerkschaft' (oder so ähnlich) angehören, dann ist klar dass der sehr stark arbeitgeberfreundlich handelt. Ich weiß zwar nicht ob es diese Gewerkschaft überhaupt noch gibt, aber die war/ist ja bekannt dafür. Sollte das der Fall sein, dann wäre es besser woanders qualifizierte Rechtsauskunft einzuholen.

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    Antwort von merci27 merci27

    eventuell noch bei der Gewerkschaft melden oder dem Gewerbeaufsichtsamt aber erste anlaufstelle ist der Betriebsrat.

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