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Arbeitgeber gibt höchstens 5 Tage Urlaub, der Rest verfällt, da er über Winter AK entlässt...

Frage von Lumpi2008 Lumpi2008

Hallo, mein Papa arbeitet schon 15 Jahre bei einer Firma im Bereich Tiefbau. Er bekommt von seinem chaotischen und gemeinen Chef höchstens 5 Tage Urlaub im Jahr. Über Winter entlässt der die Arbeitskräfte und somit verfällt der Urlaub. Ausgezahlt wird auch nichts. Wenn das Angebot an Arbeit nicht so knapp wäre, könnte man sich ja schon irgendwie mittels Anwalt etc. wehren oder einfach kündigen, aber leider geht das nicht. Kann man denn nichts tun, um das zu ändern? Gibt es keine Behörde oder ähnliches, die da ein Auge drauf hat??? Ich kann das nicht mehr mit anschauen...die Männer die dort arbeiten sind 100% urlaubsreif und völlig gestresst von diesem Idioten von Chef, der keinen Plan hat.

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Antworten (9)

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    Antwort von Sascher Sascher

    5 Tage Urlaub? Das verstößt gegen geltendes Recht, da sollte er definitiv einen Anwalt einschalten. Und sich nach einer anderen Stelle umsehen...

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Anwalt ist teuer und die Arbeitsplätze sind rar.

    Kommentar von Sascher SascherSascher

    Das mag sein, aber da zu arbeiten, bei 5 Tagen Urlaub im Jahr? Da zahlt der Arbeitgeber den Anwalt, weil er diesen Prozeß verliert.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Das Gewerbeaufsichtsamt und auch die Berufsgenossenschaft sind da sicher sehr interessiert! Auf jeden Fall kann der Urlaub nie verfallen, wenn der AG es nicht zuläßt, dass er genommen wird! Urlaub ist keine Goodwill-Leistung, sondern ein gesetzlicher Anspruch! Auch ist gesetzlich und tarifvertraglich geregelt, dass der Urlaub prinzipiell zur Erholung genommen werden muss! Nur in Ausnahmefällen sollte ausgezahlt werden! Aber eines von beiden muss sein! So kommt dieser AG sicher nicht durch!

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wende dich doch mal an das Gewerbeaufsichtsamt.

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    Antwort von nettermensch nettermensch

    was steht denn in arbeitsvertrag drinn. hat ja schließlich unterschrieben

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz!! Da kann sonst etwas im Vertrag stehen.

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    Antwort von naibaf8989 naibaf8989

    ich denke, ein Gespräch mit der Gewerbeaufsicht ist am sinnvollsten. das läuft anonym, sodass dein vater keine repressalien zu fürchten hat. erstmal mit dem amt telefonieren und den sachstand schildern, danach läuft alles automatisch. schließlich ist die unfallgefahr in der branche besonders hoch, sodass die aufsichtsbehörde sehr daran interssiert ist, dass urlaub und freizeit ihren geregelten gang gehen. gruss naibaf8989

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    Antwort von Oberzicke Oberzicke

    Ohje ... die werden ja richtig ausgenommen. Ich befürchte aber, dass Ihr da nicht viel tun könnt, außer, dass sich Dein Vater eine neue Arbeitsstelle sucht, was sicherlich - v. a. in der heutigen Zeit - schwierig sein wird. Sobald Du rechtlich was ankurbelst, werden sie Deinen Dad feuern ... vermute ich mal ... :-/ Eine echt bescheidene Situation. :-(

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    Antwort von Malkia Malkia

    Er soll sich an die Gewerkschaft wenden, wenn er in keiner ist, sollte er sofort eintreten, die helfen. Welche Gewerkschaft zuständig ist, kannst du ergoogeln. Wäre natürlich sinnvoll, wenn seine Kollegen auch eintreten, und einen Vertrauensmann wählen würden. Die Gewerkschaft hilft dabei.

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    Antwort von Pantex Pantex

    www.forum.jurathek.de berät auch in Sachen Arbeitsrecht kostenlos!

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    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia

    Das läuft seit 15 Jahren so und niemand hat sich je dagegen gewehrt? Dann wird es allerhöchste Zeit! Fangt mal mit dem Ordnungsamt, der Gewerbeaufsicht und dem Amt für Arbeitssicherheit an...

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