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Arbeitgeber gekündigt und sozialamt hat antrag abgelehnt.

Frage von Cindy1986 Cindy1986

Hallo,

ich habe eine riesen problem. Ich lebe in Brüssel seit 10monaten und ich habe gearbeitet 14tage und der Arbeitgeber hat mich gekündigt aufgrund das ich kein Französisch und kein Niederländisch spreche und ich habe mich bei actiris angemeldet das ich arbeitsuche und ich habe ein antrag gestellt auf unterstützung beim sozialamt und es wurde abgelehnt mit der Begründung das ich keine papiere abgegeben habe das ich nach arbeit such. obwohl ich die anmeldung abgab von Actiris und Sozialamt git mir eine ablehnung und ich war beim Rechtsanwalt schon gewesen aber Sozialamt lehnt trotzdem ab. Ich kann aufgrund dessen keine Miete bezahlen kein strom bezahlen garnichts was kann ich jetzt tun? Und ich habe schon viele gefragt und alle schüttelten mit den kopf und sagten auch wenn ich nur ein tag gearbeitet hätte müssten die mir Sozialhilfe geben denn ich hab auch eine Aufenthaltsgenehmigung in Brüssel für 5 Jahre.

Bitte um dringende hilfe!

Lg Cindy

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Antworten (2)

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    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Dass wir hier in D. mehr wissen sollen über belgisches Sozialhilferecht als ein Brüsseler Anwalt, ist schon reichlich viel verlangt. Aber immerhin gibt es in Belgien auch deutschsprachige Bürger und Gemeinden und Websites, so wie diese hier, die sagt:

    "Das Gesetzt sagt : « Jede Person hat Anrecht auf Sozialhilfe »." Es folgen die genauen Bedingungen: http://www.jugendinfo.be/leben/sozialhilfe.html

    Weiter heißt es da: "Das ÖSHZ wird eine soziale Untersuchung durchführen um zu überprüfen auf welche andere Hilfen du eventuell Anrecht hättest." ÖSZH = Öffentliches Sozialhilfezentrum der Gemeinde, evtl. des Ortsteils.

    Zu den Bedingungen für Sozialhilfe gehört in Belgien offenbar ähnlich wie bei uns für ALG II: "du musst bereit sein zu arbeiten (es sei denn du bist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage dazu)." (Selbe Quelle)

    Dann verstehe ich dein Problem in Brüssel: Sozialhilfe "wurde abgelehnt mit der Begründung das ich keine papiere abgegeben habe das ich nach arbeit such". Dann würde ich diese Papiere nachreichen. Denn das genügt offenbar nicht: "obwohl ich die anmeldung abgab von Actiris".

    Gut, dass ich recherchieren kann: "ACTIRIS ist das öffentliche Arbeitsamt der Region Brüssel. Es begleitet die Arbeitssuchenden bei ihren einzelnen Schritten bei der Stellensuche ..." Nun bleibt die Frage: Warum hat diese Anmeldung nicht genügt?

    Dazu muss es ja eine Auskunft geben von der ÖSZH! Ist man mit dieser Auskunft nicht zufrieden, gilt laut erster Quelle: "Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb der nächsten 3 Monate beim Arbeitsgericht Einspruch einreichen."

    Und wenn es eilt, gibt es in Belgien wie in Deutschland die sog. "Eilklage". Bei uns heißt das "Antrag auf eine Einstweilige Verfügung". Direkt beim zuständigen Gericht, in Belgien also beim Arbeitsgericht. Wie das geht, das erklärt einem gratis der Rechtspfleger des Gerichts, auch in Belgien - und übrigens auch ein Anwalt (wenn auch selten gratis), wenn du schon einen hast!

    Gruß aus Berlin, Gerd

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    Antwort von Wolke286 Wolke286

    Du lebst in Brüssel und willst Geld vom deutschen Sozialamt oder wie soll ich das verstehen?

    Kommentar von Cindy1986 Cindy1986

    Nein ich lebe in Brüssel und will nicht von deutschen sozialamt geld sondern von Brussel Sozialamt da ich ja hier lebe. Weil ich habe hier in brüssel vorher gearbeitet.

    Kommentar von Wolke286 Wolke286Wolke286

    Ach so. Dazu kann ich leider nichts sagen, da ich die Gesetze in Belgien nicht kenne, sorry.

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