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Arbeitgeber dreht durch!

Frage von Brauer0105 Brauer0105

Hallo ihr lieben! Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben? Vor einiger Zeit, habe ich meinen Arbeitsplatz verloren, heute erhalte ich die Nachricht, dass einer ehemaligen "Kollegen" auf übelste Art gekündigt wurde! Weis vielleicht jemand, ob man gegen ein solch "asoziales Verhalten" etwas machen kann? Ich meine, die Chefs unternehmen nichts, wenn uns von Seiten der Kunden gedroht wurde (egal ob verbal oder körperlich), es wird mehr auf das gehört was "Betriebsfremde" sagen und nicht das was die Angestellten erzählen! Ich würde meiner Kollegin gerne helfen! (ich selbst war beim Anwalt, habe ihr auch geraten meinen Anwalt aufzusuchen)! Ganz speziell würde ich gerne wissen, ob man gegen einen Arbeitgeber auch gemeinsam vorgehen kann (egal ob Personal noch dort arbeitet oder nicht)! Es wäre schön, wenn "aussagekräftige Antworten" kommen und nicht einfach nur "ja" oder "nein"! Vielen Dank an Euch

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Sie haben Ihrer Kollegin den einzig richtigen Rat gegeben, als Sie ihr ggeraten haben einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Rechtlich gibt es die Möglichkeit einer Sammelklage nicht, die einzige Möglichkeit ist es binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutz einzureichen, und zwar jeder Betroffene für sich. Im Verfahren muss der Arbeitgeber seine Kündigungsgründe darlegen, diese werden überprüft und gegen die Interessen der Kollegin abgewogen. Es ist möglich dass in einem Arbeitsgerichtsverfahren Kollegen als Zeugen gehört werden. Mobbing ist schwer zu beweisen, In dieser Sache ein Gerichtsverfahren anzustrengen hat eher nur geringe Erfolgsaussichten. Dazu sollte sich Ihre Kollegin anwaltlich beraten lassen. Peter Kleinsorge

    Kommentar von Brauer0105 Brauer0105Brauer0105

    Vielen Dank für diese ausführliche Antwort!

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    Antwort von nik987 nik987

    Natürlich kommt das auch auf die Gründe der Kündigungen an. (Und ob er dann fristlos oder befristet kündigen kann)

    Aber auf jeden Fall Anwalt fragen - der weiss am besten was man machen kann.

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    Antwort von CanyonGrand CanyonGrand

    deine frage ist völlig ungenau! warum wurde ihr gekündigt? was ist genau passiert? man erfährt gar nichts darüber. ich kann dir nicht helfen.

    Kommentar von Brauer0105 Brauer0105Brauer0105

    Sorry, ihr wurde vorgeworfen, sie würde Kollegen mobben! In Wahrheit wird aber das Personal von den Vorgesetzten gemobbt, Problem ist, das sich nur wenige dagegen währen! Gekündigt wurde ihr zum 31.12.09! Sie wurde von der Arbeit "freigestellt", darf keinen der drei Betriebe mehr betreten, sonst droht Anzeige wegen Hausfriedensbruch!

    Kommentar von netzotto netzottonetzotto

    Innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage anstreben, sonst wars. Der Arbeitgeber mus Beweise für die Kündigungsgründe vor Gericht vortragen. Sollte es stimmen das deine Kollegin gemobbt hat, rate ich aber von einer Klage ab, sonst wird es für die Kollegin ganz peinlich.Dann wäre die Kündigung aus der Sicht vieler Menschen auch gerechtfertigt. Gewerkschaft ? Gruß

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    Antwort von wim50 wim50

    >>> In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Daumen hoch

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    "Wenn du eine weise Antwort verlangst,musst du vernünftig fragen."(Johann W.Goethe)

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Man muss beide Seiten kennen,um sich ein Urteil bilden zu können.So ohne weiteres wird niemand jemand anderem Mobbing vorwerfen.

  • 1
    Antwort von daevers daevers

    Du kannst nichts mehr unternehmen,außer deine Exkollegin zu beraten.

  • 1
    Antwort von turalo turalo

    Wie kündigt man denn auf "übelste" Art? Das wäre eine Grundlage, um überhaupt auf die Frage eingehen zu können.

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