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Arbeitgeber behält Großteil des Lohns ein

Frage von stelari stelari

Folgendes Szenario:

Person A ist seit 5 / 2011 bei Arbitgeber "B" angestellt als Teilzeitkraft mit 35 Stunden in der Woche. Das Gehalt ist jeweils am 15. des Folgemonats fällig, es gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Heute ging das Gehalt ein - aber nur 229€ anstelle der zu erwartenden 975€. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass es zur Kürzung kam, da seit 5 / 2011 keine Kirchensteuer zum Abzug kam und man aufgefordert wurde dies sofort dem FA gegenüber zu begleichen.

Ist das rechtens? Dem Lohnbüro lag eine Steuerkarte vor auf der alles korrekt angegeben ist. Es ist ja nicht das verschulden des Mitarbeiters, sondern der des Lohnbüros. Es viel auch nicht weiter der Mitarbeiterin auf, das sie bei dem Bruttogehalt eh so gut wie keine Abzüge hat.

Was sagt das Steuerecht? was kann man tun?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MUMay MUMay

    So weit alles rechtens, seitens des Arbeitgebers. Natürlich hätte er dich vorher informieren sollen und man hätte beim FA eine Stundung beantragen können. Nun ist es dafür leider zu spät.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Kann man jetzt den Arbeitgeber - weil es ja sein Verschulden ist - jetzt irgendwie in die Haftung nehmen bezüglich Schadensersatz? Von den paar Euro kann die Frau nicht ihre laufenden Kosten decken, es drohen kostenpflichtige Mahnungen und anderes

    Kommentar von MUMay MUMayMUMay

    Schadenersatzpflichtig wofür? Es handelt sich um eine Steuerschuld ihrerseits. Das Verschulden bzw. Versäumnis liegt auf beiden Seiten. Nein, von AG Seite aus ist das rechtens. Des weiteren hätte ihr selbst auffallen müssen, daß sie keine KS-Abzüge abgezogen bekommt und darauf hinweisen bzw. nachfragen müssen warum das so ist.. Leider ist es so, daß viele AN ihre Abrechnungen nicht lesen, warumn auch immer. Die Erfahrung machen wir auch immer wieder.

    Kommentar von MUMay MUMayMUMay

    Danke für den *

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    Antwort von bobthemage bobthemage

    Also das ist ja eher suspekt. Die Kirchensteuer wird nicht einzeln bezahlt. Sondern vom Finanzamt von der gesamten Lohnsteuer an die Kirche weitergegeben, weil die Höhe der Kirchensteuer von der Höhe der Lohnsteuer abhängt (8-9% der LS). Also hat der Arbeitgeber vielleicht überhaupt keine Steuern bezahlt, weil du sagst "so gut wie keine Abzüge" bei fast 1000€ Netto. Sieh dir die Lohnabrechnungen an, da müsste alles genau draufstehen.

    Trotzdem darf der Arbeitgeber die gesamte Summe nicht sofort und komplett auf einmal abziehen. Da gibt es eindeutige Urteile, weil der Arbeitnehmer durch den Fehler des Arbeitgebers nicht in vermeidbare finanzielle Bedrängnis geraten darf.

    Die einzige mir bekannte Erklärung wäre, dass Person B schwarz oder als 400€-Kraft beschäftigt wurde, das Ganze aufgeflogen ist und das FA eine Lohnpfändung machte, die dürfen das, auch über die gesamte Summe.

    Aber das solltest du auf den Abrechnungen sehen.

    Gruß

    Robert

    Kommentar von MUMay MUMayMUMay

    Da ist was wahres dran. Fast 1000 € als Teilzeitkraft ist 'ne ganze Menge.

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    Antwort von faband faband

    dein AG hat richtig gehandelt....

    wenn du uber neun monate deine kirchensteuer nachzahlen musst,

    wird dir das natuerlich vom naechsten lohn abgezogen....

    voellig normale situation....

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Kann man jetzt den Arbeitgeber - weil es ja sein Verschulden ist - jetzt irgendwie in die haftung nehmen bezüglich Schadensersatz? Von den paar Euro kann die Frau nicht ihre laufenden Kosten decken, es drohen kostenpflichtige Mahnungen und anderes

    Kommentar von bobthemage bobthemagebobthemage

    Bevor man jetzt schlafende Hunde weckt, und die Frau ihren Job verliert, sollte sie da mal hingehen und freundlich auf ihre Situation hinweisen, da lässt sich bestimmt was machen. Ich glaube nicht, das diese Frau sich einen guten Dienst erweist, wenn sie gleich mit irgendwelchen gerichtlichen Konsequenzen droht.

    LG

    Robert

  • 0
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Stell Dir vor, der Arbeitgeber hätte die Kirchensteuer nicht nacherhoben, und der Arbeitnehmer macht später seine Steuererklärung wie üblich, um die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück zu erhalten. Dann käme der Einkommensteuerbescheid mit der Überraschung der Nachzahlung wegen fehlendem Kirchensteuerabzug. Das hat der Arbeitgeber vermeiden wollen. Er hätte den Arbeitnehmer aber vorher darauf hinweisen müssen Und der Arbeitnehmer hätte den Fehler selbst bemerken müssen, wenn er seine Lohnabrechnungen prüft.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    So weit plausibel - nur hat die Frau im Januar schon Ihre Einkommensteuererklärung gemacht und da gabs seltsamerweise keine Nachforderungen - gleich welcher Art ..

    Kommentar von Helmuthk HelmuthkHelmuthk

    Da müsste ja eigentlich auch die nachberechnete Kirchensteuer auf der elektronischen Steuerbescheinigung angegeben sein, wenn die Nachforderung im November 2011 vorgenommen worden war. Das kann ja ganz einfach mit den fortgeschriebenen Werten auf den Gehaltsabrechnungen mit der Steuerbescheinigung vergleichen.Und ich hatte auch geschrieben, dass ohne die Nachberechnung der Kirchensteuer eine Kirchensteuer- Nachzahlung die Folge wäre. Also: Nachberechnung - keine Nachzahlung.

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Sicher hätte das dem Lohnbüro früher auffallen können. Dem Arbeitnehmer allerdings auch, oder?

    Ich finde es reichlich unverschämt, 9 Monate lang mehr Geld zu bekommen, als einem zusteht, und dann zu jammern, wenn es zurückgefordert wird.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Danke - du mich auch!

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Mal ganz davon abgesehen - 747 € Kirchensteuer seit 05/2011 erscheint mir doch etwas sehr hoch gegriffen.

    Da geht es nicht nur um Kirchensteuer, da wurde ganz anders geschlampt. Von wem auch immer.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    So die Auskunft - auf die eigentlich Abrechnung muss man noch gut 2 Wochen warten bis sie di in der hand hat ...

    Kommentar von MUMay MUMayMUMay

    Ist auch was wahres dran.

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    Antwort von MrsBarbie94 MrsBarbie94

    ich würde da abjehn wie schmitz katz's. :D

    geh doch mal zu so'nem berater oder was auch immer.

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