Folgendes Szenario:
Person A ist seit 5 / 2011 bei Arbitgeber "B" angestellt als Teilzeitkraft mit 35 Stunden in der Woche. Das Gehalt ist jeweils am 15. des Folgemonats fällig, es gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag
Heute ging das Gehalt ein - aber nur 229€ anstelle der zu erwartenden 975€. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass es zur Kürzung kam, da seit 5 / 2011 keine Kirchensteuer zum Abzug kam und man aufgefordert wurde dies sofort dem FA gegenüber zu begleichen.
Ist das rechtens? Dem Lohnbüro lag eine Steuerkarte vor auf der alles korrekt angegeben ist. Es ist ja nicht das verschulden des Mitarbeiters, sondern der des Lohnbüros. Es viel auch nicht weiter der Mitarbeiterin auf, das sie bei dem Bruttogehalt eh so gut wie keine Abzüge hat.
Was sagt das Steuerecht? was kann man tun?
Kann man jetzt den Arbeitgeber - weil es ja sein Verschulden ist - jetzt irgendwie in die Haftung nehmen bezüglich Schadensersatz? Von den paar Euro kann die Frau nicht ihre laufenden Kosten decken, es drohen kostenpflichtige Mahnungen und anderes
Schadenersatzpflichtig wofür? Es handelt sich um eine Steuerschuld ihrerseits. Das Verschulden bzw. Versäumnis liegt auf beiden Seiten. Nein, von AG Seite aus ist das rechtens. Des weiteren hätte ihr selbst auffallen müssen, daß sie keine KS-Abzüge abgezogen bekommt und darauf hinweisen bzw. nachfragen müssen warum das so ist.. Leider ist es so, daß viele AN ihre Abrechnungen nicht lesen, warumn auch immer. Die Erfahrung machen wir auch immer wieder.
Danke für den *