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Arbeitgeber ändert Betriebsform...

Frage von schauhin schauhin

...kurzfristig zum 01.07.09 will der AG die Betriebsform in eine GmbH ändern. Es wurde mitgeteilt, dass die Unterschriften nur deshalb geleistet werden müssen, um Einverständnis zu erklären - alle Inhalte der Verträge werden dadurch nicht verändert und wären ein Jahr gesichert. Falls nicht unterschrieben wird, könnte der AG eine betriebsbedingte Kündigung ausstellen. Diese müsste er doch bis spätestens zum 31.06.09 ausstellen - oder muss er sich in diesem Fall nicht an die gesetzlichen Kündigungsfrist halten??

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von erweh erweh

    Was war die bisherige Betriebsform? Wieso sollt Ihr was unterschreiben? Was hat eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Unterschrift zu tun? An die Kündigungsfristen muß er sich in jedem Fall halten!

    Also was immer diese Firma bislang gewesen ist, GbR, KG, AG vermutlich wohl eher nicht, bedeutet bei iner Umwandlung in eine GmbH, daß diese nur noch bis in der Regel 50,000,-€ haftbar gemacht werden kann. Also im Falle einer Insolvenz nur noch bis zur Höhe des GmbH-Kapitals haften muß.

    Das klingt nicht wirklich gut!

    Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Mal hören was der sagt, falls nicht sofort einen gründen (da gibt es Kündigungsschutz). Auf jeden Fall bei Eurer zuständigen Gewerkschaft ordentlich Alarm machen, die sollten Euch/Dir helfen.

    Mehr kann ich Dir hier nicht schreiben, ohne die Fakten alle zu kennen. Gruß RW

    Kommentar von erweh erweherweh

    Hab ich grad noch vergessen. Die Sicherung der Verträge für ein Jahr ist Gesetz. Besser wär eine individuelle Vertragzusicherung, daß für Dich (natürlich auch für alle sonst dort jetzt Beschäftigten) weiterhin die bisherigen Konditionen gelten. Aber das geht nur übern BR oder die IGX.

    Kommentar von schauhin schauhin

    .war weder GbR, KG,noch AG, ein einfacher kleiner Privatbetrieb. .unterschreiben deshalb, damit die bestehenden Verträge die Gültigkeit in der neuen Betriebsform behalten. .gemeint ist, wenn ich also nicht zu einer Übernahme in die neue GmbH bereit bin, müsste der AG nicht bis zum 31.05.mir gekündigt haben, um die Kündigungsfrist einzuhalten? Aber vermutlich denkt er, dass ich eh unterschreibe! .da ich es nur von Kollegen erfahren habe, die bereits unterschrieben haben und ich zur Zeit krankgeschrieben bin bis 08.06., konnte ich noch garnicht reagieren. .da ich beabsichtige, den AG zu wechseln, wäre es nicht all zu schlimm, allerdings hätte ich auch noch Urlaubsanspruch, der über dieses Zeitlimit vom 01.07. hinausginge. .einen Betriebsrat haben wir nicht! .heisst das, dass die Verträge nur ein Jahr Gültigkeit haben? .was bedeutet denn BR und IGX? ich hoffe die Darstellungen sind einigermaßen verständlich. Danke für deine Mühe.

    Kommentar von erweh erweherweh

    Wenn Du eh wechseln willst, dann unterschreib. Dein Urlaubsanspruch bleibt davon unberührt. Gesetzlich vorgeschrieben ist bei Änderung der Betriebsform 1 Jahr, in dem sich an den Verträgen nichts ändern darf, Kündigungen von beiden Seiten haben damit aber nichts zu tun. Nach diesem Jahr könnten theoretisch per Änderungskündigung ganz andere Verträge angeboten werden. Und BR steht für Betriebsrat und IGX für Eure zuständige Gewerkschaft zB IGMetall.

    Kommentar von schauhin schauhin

    ..danke RW für deine Mühe. Gestern war mein Kommentar plötzlich verschwunden, wollte eigentlich das Format übersichtlicher gestalten - aber ich sehe, dass du dich trotzdem zurechtgefunden hast. Jetzt werde ich mal abwarten, was der AG mir offeriert. Gruß schauhin PS: Falls du dich auch da auskennst - ab wann kann man denn einen Betriebsrat gründen und müssen alle Mitarbeiter einverstanden sein? Und - der AG?

    Kommentar von erweh erweherweh

    Einen Betriebsrat kannst man bereits ab 5 dauerhaft Beschäftigten, ohne leitende Angestellte, wählen. Den AG braucht man nicht zu fragen, und ob alle einverstanden sind ist eigentlich auch egal. Aber es gibt da eine Menge Feinheiten zu beachten, die ich jetzt hier nicht erklären kann. Lies mal hier wenn Du mehr wissen willst : http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrat Am besten und einfachsten macht man sowas aber in Zusammenarbeit mit der zuständigen Gewerkschaft. Gruß RW

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Mal abgesehen davon, dass es keinen 31.06. gibt, scheint mir das eine Änderungskündigung zu sein. In dem Fall außerordentlich aus wichtigem Grund wegen der Änderung. Mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fortzusetzen. Da dem AN soweit ja keine Nachteile entstehen, denke ich, dass das so zulässig ist.

    Kommentar von schauhin schauhin

    ...natürlich der 30.06. sorry!

    Kommentar von schauhin schauhin

    ...natürlich der 31.05., damit die Kündigungsfrist von einem Monat gewahrt ist, also zum 30.06. sorry!

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