kann der arbeitgeber rausbekommen,wann man im internet gewesen ist und wie lange? auch wenn man den verlauf leert? sieht er auch die seiten besuche?
Antworten (8)
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2Antwort von
ahkhhahkhh
technisch gesehen kann dein arbeitgeber alles sehen.
denn für gewöhnlich geht man in firmen-netzwerken nicht direkt online sondern über proxy-server. dort kann je nach einstellung und auswertung ALLES gelogt werden, da kannst du den verlauf leeren wie du lustig bist. -
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RBMannheimRBMannheim
Er kann! Allerdings darf er diese Daten nur dann verwenden, wenn zuvor darauf hingewiesen wurde, das mit dem Mitarbeiter vertraglich abgestimmt wurde oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegt! In allen anderen Fällen ist das ein datenschutzrechtlich nicht erlaubte Überwachung!
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pickupartist technisch gesehen kann dein arbeitgeber alles sehen. denn für gewöhnlich geht man in firmen-netzwerken nicht direkt online sondern über proxy-server. dort kann je nach einstellung und auswertung ALLES gelogt werden, da kannst du den verlauf leeren wie du lustig bist. Gruß pickupartist http://www.larseggert.de
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Babsi82Babsi82
klar kann er das... es gibt Firmen, da wird das gespeichert. Ist auch ein Kündigungsgrund wenn Du zu oft und zu lang online bist.
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mialenamialena
wenn du den betriebs pc nutzt , kann er dass und kann dich auch entlassen, denn in dieser zeit hast du nicht gearbeitet, oder wenn nicht abgesprochen, dann hast du ein dir zur verfügung gestelltes arbeitsmittel zweckentfremdet, es gibt schon mehrer urteile dazu er kann gebau nachvollziehen, welche seiten du genutzt hast
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Wenn Du bei der Arbeit bist, solltest Du nicht ständig andere Seiten besuchen. Das sieht kein Arbeitgeber gern, denn er bezahlt Dich nicht für Dein Privatvergnügen
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NachtflugNachtflug
Ja, das kann er und er kann sogar beobachten, was Du gerade tust. Ich gehe davon aus, dass Dein Computer an ein internes Netzwerk angebunden ist.
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anjannianjanni
Der kann auf dem Router eine eigene Log-Datei führen...
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chayenne1304chayenne1304 sieht er da auch die seiten wechsel oder nur die onlinedauer?
DH
das heisst?
Dass solche Aufzeichnungen z.B. vor Gericht nicht verwendet werden können und man eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes erstatten kann.