1

ARBEITFAHART

Frage von condor477 condor477

DIE PUTZFIRMA STAMM AUS STUTTGART DIE ARBEIT IST 160 KM WEITER ALSO 320 JEDEN TAG DIE FAHRT WIRD BEZHALT?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 1
    Antwort von Schwobapfeil Schwobapfeil

    Verstehe ich das richtig? Die Firma hat ihren Sitz in Stuttgart und du sollst in 160 km Entfernung putzen und täglich pendeln? Wo wohnst du denn? Auch in / bei Stuttgart? Bist du schon bei der Firma und sollst jetzt an einen neuen Ort versetzt werden? Oder bewirbst du dich auf diesen Job? Was steht im Vertrag?

    Du siehst: Präzise Antworten verlangen präzise Fragen! ;-)

    Das Finanzamt wird sich gerne auf den Standpunkt stellen, dass es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelt. Dann erkennt es pauschal 30 Cent pro einfache Strecke an, also 48 Euro pro Arbeitstag. Falls du im gesamten Jahr so viel verdienst, dass du eigentlich Steuern zahlen musst (mehr als 11.000 Euro als Single ohne Kinder), dann gibt es dafür mindestens 14 % zurück, das wären also um die 7 Euro pro Tag.

    Falls du das Finanzamt überzeugen kannst, dass es sich um eine vorübergehende Abordnung an einen auswärtigen Ort handelt (= Dienstreise), dann verdoppeln sich die Euros, weil auch der Rückweg mit jeweils 30 Cent pro km anerkannt wird.

  • 1
    Antwort von Ginkgoblatt Ginkgoblatt

    Selbst wenn...Denk an den Verschleiß und an die Kilometer. So gut kann der Job garnicht bezahlt werden. PS: Es gilt als Unhöflich, wenn man im Netz nur Groß schreibt!

  • 0
    Antwort von alchemist2 alchemist2

    Vielleicht solltest du umziehen, dann hast du langfristig mehr vom Geld. Je nach dem, wie lange du das machen wirst.

  • 0
    Antwort von nettermensch nettermensch

    müßte doch in dein arbeitsvertrag stehen oder und geschrien wird hier nicht

  • 0
    Antwort von KSchmidtxx KSchmidtxx

    Von den Steuern absetzbar

  • 0
    Antwort von marbeja marbeja

    Dann ist es doch gut.

  • 0
    Antwort von Volker13 Volker13

    Hör auf hier rumzuschreien! Was ist denn deine Frage?

  • 0
    Antwort von dirtyasshole dirtyasshole

    kommt auf den arbeitgeber drauf an

  • 0
    Antwort von BigKingXXL BigKingXXL

    Natürlich bekommst du die Bahnfahrt ersetzt.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Vom Finanzamt ja, vom Arbeitgeber keineswegs.

    Kommentar von Ginkgoblatt GinkgoblattGinkgoblatt

    Wo steht, das der Fragesteller Bahn fährt?

  • 0
    Antwort von HerrHagen HerrHagen

    Caps-Lock bitte ausmachen. Dann wird sowas auch im Regelfall gezahlt.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.