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Arbeiter kündigen.

Frage von nuttnknopp nuttnknopp

Hallo, nach ein paar Außeinandersetzungen mit meinen 2 polnisch Abstammenden Mitarbeiter, haben sie schließlich gekündigt. Sie haben nur mündlich gekündigt, da ich es versäumt habe Ihnen eine schriftliche Kündigung vor die Nase zu legen. Ich habe sie heute angerufen und hab gefragt ob sie ihre papiere mitnehmen wollen ,da heute ihr letzter arbeitstag wäre. Sie meinten, dass sie nicht gekündigt hätten und haben aufgelegt. Außerdem haben sich die 2 krankschreiben lassen, sodass sie nicht mehr arbeiten müssen und trotzdem Geld bekommen.

Weiß jemand wie ich möglichst schnell sie kündigen kann, sodass ich nicht mehr die krankenkasse und das gehalt zahlen muss.

Mfg

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Antworten (15)

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    Antwort von tinschen tinschen

    Da hast du wohl Pech gehabt.Du kannst nur versuchen ihnen einen Aufhebungsvertrag schmackhaft zu machen.Ansonsten ganz regulär,mit normaler Kündigungsfrist.

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    Antwort von DollyPond DollyPond

    soweit ich weiß ist auch eine mündliche kündigung wirksam. wie du es beweisen kannst weiß ich allerdings nicht.

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    Antwort von DerIng DerIng

    Die ordentlichen Kündigungszeiten müssen schon eingehalten werden! Und wenn die Mitarbeiter selbst gekündigt haben (Zeugen vorhanden?), können Sie nicht eine Kündigung nachschieben. Sie können natürlich die Kündigung der Mitarbeiter schriftlich bestätigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, da man sonst keinen Nachweis ggf. vor dem AG hat (Einschreiben). Von jetzt auf gleich kann man nur fristlos kündigen, da benötigt man natürlich auch einen entsprechende wichtigen Grund (z.B. Diebstahl). Sie sollten aber einen Rechtsanwalt kontaktieren.

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    Antwort von Malinea Malinea

    die ausgesprochene kündigung deiner mitarbeiter gilt nicht. wegen der arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei der krankenkasse anrufen und die krankheit anzweifeln, damit die beiden zum medizinischen dienst der krankenkassen eingeladen werden. zeitgleich kannst du ihnen natürlich auch kündigen, wenn du einen grund dafür hast, für eine fristlose reicht es keinesfalls.

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    Antwort von Cooleemee Cooleemee

    Fristlos kündigen! DA keine Vertrauensbasis mehr.

    Kommentar von Malinea MalineaMalinea

    dafür braucht man eine triftigen grund. ne fristlose kündigung ist sehr schwer durchzusetzen

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    Antwort von haiko haiko

    mündliche kündigungen sind wirkungslos egal ob sie vom arbeitgeber oder arbeitnehmer ausgesprochen werden !

    Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 659/03

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    Antwort von firefox2204 firefox2204

    Ruf bei der Handwerkskammer oder der IHK an je nachdem wo du hingehörst, erkundige dich was du machen kannst damit du auf der sicheren Seite bist. Ich würde den beiden Mitarbeitern heute per Einschreiben/Rückschein ihre mündliche Kündigung bestätigen und die Papiere fertig machen und ihnen mitteilen wann sie diese abholen können.

    Kommentar von haiko haikohaiko

    es gibt keine mündliche kündigung !

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    Antwort von DollyPond DollyPond

    handele so, als ob ihre kündigung wirksam wäre, dann müssen sie über das arbeitsgericht klagen, dort wird es dann geprüft und das kann dauern. zieh aber besser einen anwalt hinzu.

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    Antwort von tobiderfisch tobiderfisch

    Die Kündigung der Arbeitsstelle bedarf der Schriftform. Defacto sind die beiden bislang nicht gekündigt. Bei dem beschriebenen Sachverhalt könntest du versuchen verhaltensbedingt fristlos zu kündigen und auf jeden Fall(!) hilfsweise fristgerecht.

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    Antwort von TSFan89 TSFan89

    schreib ihnen eine fristlose kündigung.

    oder setz dich mit einem anwalt in verbindung

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    Antwort von Sommerschnee Sommerschnee

    Mal vorsichtig die Krankenkasse darauf hinweisen...

    Kommentar von haiko haikohaiko

    auf was soll sie die krankenkasse hinweisen ?? die beiträge zur krankenversicherung zahlt der arbeitgeber oder läufst du selbst zur kasse und bezahlst deinen anteil ??

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    Antwort von turalo turalo

    Eine KÜndigung bedarf der Schriftform.

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    Antwort von regideur regideur

    Fristlos wegen Arbeitsverweigerung??? Um was ging es denn bei der Außeinandersetzung?

    Kommentar von TSFan89 TSFan89TSFan89

    Arbeitsverweigerung geht ja nicht weil sie sich krank gemeldet haben

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Haben sie denn das nicht angekündigt...

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    Antwort von fraukausw fraukausw

    da wirst du wohl warten müssen, bis sie wieder gesundgeschrieben sind... dann sofort die kündigung schriftlich...

    Kommentar von Malinea MalineaMalinea

    wieso warten bis sie wieder gesund sind? er kann auch während der krankheit kündigen

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    Antwort von Dory1 Dory1

    Schreib einfach eine ordentliche Kündigung.. um die K-Frist wirst du jedoch nicht rumkommen..

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