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Arbeiter kündigen.

gefragt von nuttnknopp am 24.08.2009 um 13:15 Uhr

Hallo, nach ein paar Außeinandersetzungen mit meinen 2 polnisch Abstammenden Mitarbeiter, haben sie schließlich gekündigt. Sie haben nur mündlich gekündigt, da ich es versäumt habe Ihnen eine schriftliche Kündigung vor die Nase zu legen. Ich habe sie heute angerufen und hab gefragt ob sie ihre papiere mitnehmen wollen ,da heute ihr letzter arbeitstag wäre. Sie meinten, dass sie nicht gekündigt hätten und haben aufgelegt. Außerdem haben sich die 2 krankschreiben lassen, sodass sie nicht mehr arbeiten müssen und trotzdem Geld bekommen.

Weiß jemand wie ich möglichst schnell sie kündigen kann, sodass ich nicht mehr die krankenkasse und das gehalt zahlen muss.

Mfg


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DollyPond
beantwortet von DollyPond am 24. August 2009 13:16
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soweit ich weiß ist auch eine mündliche kündigung wirksam. wie du es beweisen kannst weiß ich allerdings nicht.


tinschen
beantwortet von tinschen am 24. August 2009 13:17
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Da hast du wohl Pech gehabt.Du kannst nur versuchen ihnen einen Aufhebungsvertrag schmackhaft zu machen.Ansonsten ganz regulär,mit normaler Kündigungsfrist.


Dory1
beantwortet von Dory1 am 24. August 2009 13:16
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Schreib einfach eine ordentliche Kündigung.. um die K-Frist wirst du jedoch nicht rumkommen..


fraukausw
beantwortet von fraukausw am 24. August 2009 13:16
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da wirst du wohl warten müssen, bis sie wieder gesundgeschrieben sind... dann sofort die kündigung schriftlich...

Kommentar von 6a8b304dd7e7d9861688dfd610d0d6d7smallMalinea am 24. August 2009 13:41

wieso warten bis sie wieder gesund sind? er kann auch während der krankheit kündigen


regideur
beantwortet von regideur am 24. August 2009 13:16
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Fristlos wegen Arbeitsverweigerung??? Um was ging es denn bei der Außeinandersetzung?

Kommentar von TSFan89 am 24. August 2009 13:18

Arbeitsverweigerung geht ja nicht weil sie sich krank gemeldet haben

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 24. August 2009 13:28

Haben sie denn das nicht angekündigt...


turalo
beantwortet von turalo am 24. August 2009 13:17
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Eine KÜndigung bedarf der Schriftform.


Sommerschnee
beantwortet von Sommerschnee am 24. August 2009 13:17
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Mal vorsichtig die Krankenkasse darauf hinweisen...

Kommentar von haiko am 24. August 2009 13:37

auf was soll sie die krankenkasse hinweisen ?? die beiträge zur krankenversicherung zahlt der arbeitgeber oder läufst du selbst zur kasse und bezahlst deinen anteil ??


anonym
beantwortet von TSFan89 am 24. August 2009 13:17
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schreib ihnen eine fristlose kündigung.

oder setz dich mit einem anwalt in verbindung


tobiderfisch
beantwortet von tobiderfisch am 24. August 2009 13:19
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Die Kündigung der Arbeitsstelle bedarf der Schriftform. Defacto sind die beiden bislang nicht gekündigt. Bei dem beschriebenen Sachverhalt könntest du versuchen verhaltensbedingt fristlos zu kündigen und auf jeden Fall(!) hilfsweise fristgerecht.


DollyPond
beantwortet von DollyPond am 24. August 2009 13:22
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handele so, als ob ihre kündigung wirksam wäre, dann müssen sie über das arbeitsgericht klagen, dort wird es dann geprüft und das kann dauern. zieh aber besser einen anwalt hinzu.


firefox2204
beantwortet von firefox2204 am 24. August 2009 13:22
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Ruf bei der Handwerkskammer oder der IHK an je nachdem wo du hingehörst, erkundige dich was du machen kannst damit du auf der sicheren Seite bist. Ich würde den beiden Mitarbeitern heute per Einschreiben/Rückschein ihre mündliche Kündigung bestätigen und die Papiere fertig machen und ihnen mitteilen wann sie diese abholen können.

Kommentar von haiko am 24. August 2009 13:38

es gibt keine mündliche kündigung !


anonym
beantwortet von haiko am 24. August 2009 13:33
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mündliche kündigungen sind wirkungslos egal ob sie vom arbeitgeber oder arbeitnehmer ausgesprochen werden !

Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 659/03


anonym
beantwortet von Cooleemee am 24. August 2009 13:35
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Fristlos kündigen! DA keine Vertrauensbasis mehr.

Kommentar von 6a8b304dd7e7d9861688dfd610d0d6d7smallMalinea am 24. August 2009 13:42

dafür braucht man eine triftigen grund. ne fristlose kündigung ist sehr schwer durchzusetzen


Malinea
beantwortet von Malinea am 24. August 2009 13:45
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die ausgesprochene kündigung deiner mitarbeiter gilt nicht. wegen der arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei der krankenkasse anrufen und die krankheit anzweifeln, damit die beiden zum medizinischen dienst der krankenkassen eingeladen werden. zeitgleich kannst du ihnen natürlich auch kündigen, wenn du einen grund dafür hast, für eine fristlose reicht es keinesfalls.


anonym
beantwortet von DerIng am 24. August 2009 13:55
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Die ordentlichen Kündigungszeiten müssen schon eingehalten werden! Und wenn die Mitarbeiter selbst gekündigt haben (Zeugen vorhanden?), können Sie nicht eine Kündigung nachschieben. Sie können natürlich die Kündigung der Mitarbeiter schriftlich bestätigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, da man sonst keinen Nachweis ggf. vor dem AG hat (Einschreiben). Von jetzt auf gleich kann man nur fristlos kündigen, da benötigt man natürlich auch einen entsprechende wichtigen Grund (z.B. Diebstahl). Sie sollten aber einen Rechtsanwalt kontaktieren.


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