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Arbeitende Person im Hartz 4 Haushalt

Frage von DeQuest DeQuest

Servus,

ich glaube der Titel lässt schon einiges vermuten. Doch lasst mich nochmals genauer drauf eingehen. :) Folgendes:

Ich bin mit Hartz 4 aufgewachsen. Dann machte ich eine Ausbildung worin ich knapp 800 Euro brutto bekam und war somit Hartz 4 frei. Zumindest was mich direkt traf. Dadruch das ich im H4 Haushalt mit ua. meiner Mutter lebe, wurde ihr anhand meines Einkommens das H4 gekürzt. Dies musste ich dann ausgleichen indem ich ihr das fehlende Geld gab. Das waren in etwa 450 Euro die ich ihr gab (vom Netto natürlich).

Jetzt ist meine Ausbildung zuende und werde sofort anfangen zu arbeiten. Dabei verdiene ich etwa 2000 Euro brutto (ca. 1400 netto). Bis ich nun ne g'scheite Wohnung finde muss ich erstmal noch ein paar Wochen / Monaten hier (H4 Haushalt) wohnen bleiben. Und hier meine Frage:

Bleibt der Anteil von 450 Euro gleich den ich schon damals zahlen musste? Oder muss ich prozentual mehr zahlen? Und wie viel? Oder kann es sogar sein, das ich meine Mutter (+ weitere Personen im Haushalt) komplett selbst finanzieren muss und sie somit H4 frei wird? Was bleibt übrig von meiner hart erarbeiteten Kohle?

Immerhin wollen die vom Amt immer wieder von mir Kontoauszüge. Obwohl ich über 18 bin und nicht selbst H4 beziehe. Wenn die jetzt noch (fast) meine ganze Kohle wollen, ist H4 eindeutig ein schwarzes Loch aus dem man ja nahezu nie herauskommt. Denn vor allem wenn man die erste Wohnung mieten will, benötigt man viel Geld das man eig. ansparen sollte. --- Ich finds sowieso falsch Leuten Geld abzuziehen die eigentlich unschuldig sind. Zum Beispiel (anderes Thema) Kinder die in diese "Hartz 4" hineingeboren wurden. ...... Naja, ersmal bei meinem Thema bleiben. ^^

Ich bedanke mich schonmal für eure hilfreichen Antwort.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Da du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen selbst bestreiten kannst, fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter raus.
    Du musst deinen Mietanteil (die kopfanteilige Miete) selbst tragen und auch deine Lebenshaltungskosten alleine bestreiten.

    Allerdings gibt es den netten § 9 Abs. 5 SGB II:
    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Das heißt, das Jobcenter darf vermuten, dass du deine Mutter unterstützt, obwohl du dazu nach BGB-Recht- und Rechtsprechung nicht verpflichtet bist.

    Dieser Vermutung kannst du dadurch entgegentreten, dass du wahrheitsgemäß erklärst, dass du deine Mutter aus deinem Einkommen tatsächlich nicht unterstützt und unterstützen wirst (Tatsachenprinzip). Du kannst auch je nach Geschmack eine kurze Begründung dranhängen nach der Art, dass du dein Einkommen für die kommende Unabhängigkeit oder auf einen Mercedes sparst. Letztlich geht es das Jobcenter aber nichts an, was du mit deinem Geld machst, solange du deine Mutter nicht unterstützt.

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...

    Kommentar von DeQuest DeQuest

    Ok, das werde ich dann mal versuchen. Ich hab nur kein Plan wie ich den Brief verfassen soll. Hab eine Vorlage im Netz gefunden. Aber keine gute.

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    Antwort von elizza elizza

    Hallo DeQuest!

    Ja, Du musst mehr bezahlen!

    Bei uns in der Schweiz sind es ein drittel vom Lohn, den man abgeben muss, ich Denke, es wird in Deutschland auch etwas gleich sein!

    Aber keine Angst, das sagen Die Dir dann schon, sowas geht sehr shnell, die wissen schnell, wieviel Lohn Du bekommst!

    Ich war auch alleinerziehend, konnte wegen meiner Behinderung nicht mehr arbeiten, da kamen meine Söhne bald in die Ausbildung, da hat das Amt sehr schnell gesagt, wieviel sie mir abgeben mussten und mir wurde das Geld dementsprechend gekürzt, also ich hatte nicht mehr, mir tat das für meine Kinder sehr, sehr leid, aber was kann man tun!

    Ich wünsche Dir alles Gute! L.G.Elizza

  • 1
    Antwort von kiss4roses kiss4roses

    Normalerweise dürfte nur Dein Anteil als Person, innerhalb der Hausgemeinschaft angerechnet werden. Halt Dein Anteil an Miete u. Strom.

    Vielleicht findest Du aber genauere Informationen dazu in beigefügtem Link :

    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html

    L.G.

  • 0
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Dadruch das ich im H4 Haushalt mit ua. meiner Mutter lebe, wurde ihr anhand meines Einkommens das H4 gekürzt.

    Hier sollte man genau prüfen. Möglicherweise liegt hier ein Fehler des Amtes vor. Das ist bei der Arge nix ungewöhnliches. Da hilft nur Einspruch und Klage vor dem Sozialgericht. Klagen muß deine Mutter, du hast damit ja nix mehr am Hut.

    Grundsätzlich ist es so, das du nicht für deine Mutter aufkommen mußt. Du bildest mit deiner Mutter auch keine Bedarfsgemeinschaft wenn du nicht mehr hilfebedürftig bist. Allerdings erhälts du selbst kein Harz 4 mehr. Aufkommen muß du lediglich für deinen Anteil an den Miet und Heizkosten. Und für deinen Anteil an den Lebenskosten. Sprich, wenn die Mutter für dich einkaufen soll, mußt du ihr natürlich das Geld hierfür geben.

    Letztlich ist so zu rechnen, als wäres du schlicht nicht da.

    Immerhin wollen die vom Amt immer wieder von mir Kontoauszüge.

    Das geht die Arge gar nix an ! Das solltest du mit der Begründung, das du kein Hilfeempfänger mehr bist ablehnen. Ich schicke meine Kontoauszüge ja auch nicht zur Arge.

    Ich finds sowieso falsch Leuten Geld abzuziehen die eigentlich unschuldig sind.

    Ja es ist fasch und gesetzeswidrig. Das eigenliche Problem ist die katastophale Arbeit der Argen. Die Jobcenter sind die mit weitem Abstand schlechtesten Behörden Deutschlands. Zum Großteil ist das Fehlverhalten von der Regierung beabsichtigt.

    Kommentar von hieber hieberhieber

    das darf einfach nicht wahr sein!

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    du als kind fällst aus der bg sobald du deinen eigenen bedarf aus eigenem einkommen/vermögen decken kannst. sollten also die 450 euro dein kompletter bedarf sein, kann nichts weiter gekürzt werden. dein einkommen darf nämlich nicht auf deine eltern/geschwister angerechnet werden... auch wenn du selbst millionär im haushalt der eltern wärst, ständen deinen eltern/geschwistern weiterhin der volle regelsatz olus anteilige miete zu.

    kann sein, dass das jobcenter eine unterhaltsvermutung anstrengt. diese geht davon aus, dass du als familienmitglied deine eltern/geschwister aus moralischen gründen finanziell unterstützt (geld- und/oder sachleistungen) obwohl du rechtich dazu nicht verpflichtet bist. dieser unterhaltsvermutung kannst du wahrheitsgemäß schriftlich wiedersprechen.

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    Antwort von veraeva12 veraeva12

    wenn du keine unterstützung vom staat erhälst, mußt du dich lediglich an der miete beteiligen und halt für dein essen selber sorgen.

    du gehörst somit nicht mehr zu der bedarfsgeneinschaft, aber daß muß deine mutter irgendwie klar machen.

    sie stellt doch den antrag, nicht du.

    geh mal mit ihr zur arge und hilf ihr.

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