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Arbeiten wären der Krankschreibung

gefragt von melschm am 13.12.2008 um 7:49 Uhr

Ich arbeite bei einem Bäcker und habe die Möglichkeit woanders eine Arbeit zu bekommen. Hatte auch ein Probearbeiten.Nun muss ich dazu sagen, dass ich eine Essstörung habe, die sich wärend der Arbeit, sehr stark verschlechtert hat. Daraufhin habe ich mich woanders beworben. Da ich dort sofort anfangen könnte und beim Bäcker eine 14tägige Kündigungsfrist habe, wusste ich mir nicht anders zu helfen und habe mich krank schreiben lassen und beim anderen gearbeitet. Nun hat mich wahrscheinlich eine Kollegin den letzten Tag meiner Krankschreibung bei er Arbeit gesehen. Und ich habe auch noch nicht gekündigt beim Bäcker weil ich, nicht wusste wie ich mich rechtlichtlich verhalten muss. Was kann jetzt passieren wegen der Krankschreibung? Ist es möglich fristlos zu kündigen aufgrund der Erkrankung?Falls ich die 14 Tage einhalten muss, Kann ich, wenn Sie mich im Dienstplan einplanen, sagen ich kann nicht? Weil es sich hier um ein Minijob handelt. Oder ist es möglich mit 14 tägiger Kündigungsfrist und unbezahlten Urlaub zu nehmen? Danke für eure Antworten

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beruf x 14.565 kuendigung x 2.768

zj1000
beantwortet von zj1000 am 13. Dezember 2008 08:42
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Manchmal kommt es mir so vor als wäre dies ein Betrugshilfeforum. Es sind erschreckend viele Fragen zu Themen wie: Wie bescheiße ich meinen Arbeitgeber, Vermieter, den Staat ... vertreten

Kommentar von amiria71 am 13. Dezember 2008 09:05

in der tat


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 13. Dezember 2008 07:51
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Du gehst den kurvigen Weg. Ein gerader Weg ist immer der Beste. Also hin zum Chef, offene Aussprache und fertig !!!!


anonym
beantwortet von Heinzel am 13. Dezember 2008 08:00
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Kann mich nur Kapstadt anschliessen. Ehrlichkeit zählt heute noch etwas im Leben.

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 13. Dezember 2008 08:05

Danke ! Auch wenn´s unangenehm ist sollte man den einfachsten Weg gehen und eine direkte Aussprache suchen. Damit sind dann die Unklarheiten beseitigt und die Sache ist - so oder so - bereinigt. Und dann....auf zu neuen Gefilden ohne Altlasten !

Kommentar von 55319ea673f470afceb0abe29b6d4467smallwuschelgitti am 13. Dezember 2008 08:31

Hast wie immer recht! Schönen guten Morgen!

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 13. Dezember 2008 08:32

Ich will aber nicht immer Recht haben. Ist nur meine Meinung. Auch Euch einen schönen Morgen und einen angenehmen Tag.


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Dezember 2008 09:10
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''Da ich dort sofort anfangen könnte und beim Bäcker eine 14tägige Kündigungsfrist habe, wusste ich mir nicht anders zu helfen und habe mich krank schreiben lassen und beim anderen gearbeitet.''

Sowas ist natürlich ne blöde Idee, wenn man da gesehen werden kann (wie das bei dir geschehen ist). Ob das dein Noch-Arbeitgeber toleriert? Da hab ich meine Zweifel.


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