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Arbeiten während Mutterschutz

Frage von heather85 heather85

Hallo zusammen!

Meine kleine Tochter ist nun eine Woche alt, bin also noch 5 Wochen im Mutterschutz. Nun soll ich aber ab morgen im Getränkehandel meiner Schwiegereltern eingearbeitet werden damit ich nach dem Mutterschutz voll einsetzbar bin. Darf ich das?

Danke schonmal!

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von tergenna tergenna

    Ein striktes Beschäftigungsverbot gilt in den gesetzlichen Schutzzeiten vor und nach der Entbindung: 6 Wochen vor der Entbindung (§ 3 Abs.2 MuSchG) und 8 Wochen nach der Entbindung (§ 6 Abs.1 MuSchG) dürfen Frauen nicht beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzzeit nach der Entbindung auf 12 Wochen. Für das Beschäftigungsverbot vor der Entbindung ist das Attest eines Arztes oder einer Hebamme maßgeblich (§ 5 Abs.2 MuSchG).

    Das Verbot der Beschäftigung vor der Entbindung können Sie als Schwangere durch Ihre ausdrückliche Erklärung, daß Sie gerne arbeiten möchten, für sich beseitigen. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich. Für das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung gilt dasselbe, allerdings nur im Falle einer Totgeburt und mit entsprechender ärztlicher Erlaubnis.
    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Mutterschutz.html
    auf gut heißt das: ABSOLUTES Beschäftigungsverbot nach der Entbindung für dich. Du darfst nur im Falle einer Totgeburt mit ärztlicher Erlaubniss arbeiten. Ansonsten totales Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist nach der Entbindung. Wenn du einen Arbeitsunfall hättest (was ich natürlich nicht hoffe) bekämst du arge Probleme

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    Antwort von Saarland1982 Saarland1982

    nein! weißt du was du für ne wunde durch die geburt in der gebärmutter hast? hat schon sein sinn der schutz der mutter

    Kommentar von heather85 heather85heather85

    Ich hätte vielleicht dazuschreiben sollen, dass ich im Getränkehandel ja keine Kisten schleppen muß... ist eine reine Kassentätigkeit.

    Kommentar von Saarland1982 Saarland1982Saarland1982

    egal 8 wochen hast du arbeitsverbot

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    Antwort von zockercookie zockercookie

    Hallo...da krieg ich Bauchschmerzen. Dürfen tust Du das schon, aber was hast Du für Schwiegereltern. Du musst doch jetzt erst mal nach Dir gucken!!!! Und das ist kein Spaß...Du und Dein Baby, Ihr braucht jetzt Ruhe und Zeit füreinander. Und so schwer ist die Arbeit nicht, dass man sie nicht schnel lernen kann. Vile Glück

    Kommentar von Saarland1982 Saarland1982Saarland1982

    sie darf NICHT.

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    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Tergenna ist nix hinzuzufügen, außer: Was hast Du für Schwiegereltern. Die hätten sich als Sklaventreiber / -halter sicherlich gut gemacht.

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    Antwort von oezguer1000 oezguer1000

    ich würde sagen nein!

  • 1
    Antwort von newcomer newcomer

    dürfen ja aber auf eigenes Risiko. Wenn du nur kassieren mußt wäre es denkbar. Lasten schleppen klares NO

    Kommentar von Saarland1982 Saarland1982Saarland1982

    nein es herrscht ein arbeitsverbot

  • 1
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Nein, das darfst du nicht.

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