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Arbeiten Versicherungsmakler wirklich unabhängig?

gefragt von MeisterT am 12.08.2009 um 19:47 Uhr

ist gibts da irgendwo einen Haken, den man nicht sofort sieht?

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tachyonbaby
beantwortet von tachyonbaby am 12. August 2009 19:54
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Hilfreichste Antwort

Wenn Du einem Makler den schriftlichen Auftrag gibst, das günstigste Versicherungsangebot für eine bestimmte Leistung herauszusuchen und Du stellst im Nachhinein fest, daß er Dir nicht das günstigste Angebot unterbreitet hat, dann kannst Du ihn sogar Jahre später noch belangen. Ein Makler steht voll in der Haftung. Das ist der Unterschied zu einem Versicherungskaufmann, der in der Regel nur für eine VersicherungsAG arbeitet und entsprechend mit seinen Angeboten gebunden ist.

Kommentar von Skelboxx am 12. August 2009 22:54

Das ist völlig falsch was du hier schreibst.

Ein Makler ist dazu verpflichtet, dass für den Kunden bestmöglichste Angebot einzuholen und anzubieten. Um den Makler aus seiner Haftung zu befreien, reichen rechtlich jedoch 3 Angebote aus!

Es gibt in Deutschland gut über 150-200 Versicherungsunternehmen. Es wird hier schlicht und ergreifend immer einen günstigeren Versicherer geben! Daher bieten die meisten Makler, u.a. aufgrund ihrer Erfahrung, die Gesellschaften an, von denen er weiß das diese günstig sind.

Natürlich gibts überall schwarze Schafe... Wenn du deinem Makler nicht traust, such dir einen Berater auf Honorarbasis. Der wird von keiner Gesellschaft bezahlt und kann wirklich 100%ig unabhängig beraten. Und auch dieser berechnet dir kein Angebot von 100 Gesellschaften! Hier musst du aber jedoch auch für den Service den du erhälst bezahlen :-)

Kostenloser Service mit fairen Konditionen findest du heutzutage nur noch sehr sehr selten bzw. gar nicht mehr.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 13. August 2009 10:00

ein berater auf honorarbasis!? so etwas gibt es und was passiert mit der provision die die versicherungsunternehmen in ihre produkte einkalkulieren!? bei so einem berater auf honorarbasis wäre ich sehr skeptisch!! lg malli

Kommentar von Skelboxx am 13. August 2009 12:22

Solche Berater gibt es und die Verbraucherzentralen sind hart am kämpfen dieses Modell ganz durchzusetzen, damit Makler sich wirklich "unabhängig" nennen könnnen. Denn heutzutage hat sogut wie jede Versicherung irgendeine Beteiligung an einem größeren Maklerpool.

Es fließt keine Provisionszahlung seitens der Gesellschaft. Der Vertrag wird in den Direktbestand der Gesellschaft verbucht, sprich die Gesellschaften sacken die Provision sozusagen selber ein. Bzw. fließt diese in die Überschüsse der Gesellschaften um mögliche Beitragserhöhungen auszugleihen. Oder der Berater empfiehlt eine Online/Direktversicherung. Dort sind die Verträge ja sowieso Provisionsfrei kalkuliert.


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DanielsGirl
beantwortet von DanielsGirl am 12. August 2009 19:48
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Die meisten Versicherungsmakler arbeiten zwar für mehrere Versicherungen, aber trotzdem nicht für alle, die auf dem Markt vertreten sind, sondern nur für eine gewisse Auswahl. Könnte mir außerdem vorstellen, dass sie von den Versicherungen unterschiedlich bezalht werden und deshalb auch nicht ganz unabhängig arbeiten können

Kommentar von Simple_avatar6smallReinhards am 18. August 2009 08:58

Schwachsinn - Makler arbeiten für keine einzige Versicherung. Vielleicht solltest du mall § 59 VVG nachlesen!!!

Kommentar von 53ccdd59e1b1ccd588a917eaf4591256smallDanielsGirl am 18. August 2009 13:08

Ich habe das explizit mit der Deutschen Vermögensberatung beispielsweise verglichen. Die haben nicht zu Unrecht einen schlechten Ruf. Die vertreten ja ein ausgewähltes Spektrum an Versicherungsanbietern für verschiedene Versicherungen. Z.B. die Aachener & Münchner, die lt. Stiftung Warentest nicht zu empfehlen ist. Und von denen kassieren die natürlich ihre Vermittlungsprovision. Sicher, Makler arbeiten nicht FÜR Versicherungen, sondern sie arbeiten selbstständig, sofern sie nicht bei der Versicherung angestellt sind, das ist mir schon klar, habe mich nur falsch ausgedrückt. § 59 VVG ist mir nicht bekannt. Ich komme aber sicher in absehbarer Zeit dazu mir ihn durchzulesen. Weiß jetzt aber nicht, was du mir damit sagen willst.

Kommentar von Simple_avatar6smallReinhards am 3. November 2009 18:20

Bin heute zufällig wieder auf diese völlige Unwissenheit bei DanielsGirl gestoßen. Hier mal ganz einfach erklärt: ( und bitte langsam lesen)

Versicherungsmakler arbeiten weder für eine Versicherung, eine Strukkibude (AWD. DVAG, OVB, HMI oder ähnliche)noch sind sie dort weder angestellt noch vertraglich irgendwie gebunden. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Ein Versicherungsmakler wird von seinem Kunden in dessen Interesse er tätig ist, beauftragt. Er benötigt für seine Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis) und haftet für Beratungsfehler, vergleichbar wie Rechtsanwalt oder Steuerberater. Und den § 59 VVG (siehe weiter unten) mal zu lesen wäre hilfreich, würde evtl. sogar dazu führen hier keinen solchen absoluten Schwachsinn als Tipp zu verkaufen


anonym
beantwortet von dirk06 am 20. August 2009 16:24
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In Deutschland gibt es zurzeit folgende Vermittler Zulassungen *1.Versicherungsmakler- ungebundener Vermittler arbeitet im Auftrag des Kunden *2. Versicherungsvertreter- gebundener Vermittler arbeitet im Auftrag der Versicherungsgesellschaft *3. Versicherungsberater- ungebunden darf nicht als Vermittler tätig werden und arbeitet auf Honorarbasis. Die Zulassung bei der IHK bekommt man nur für eine der Tätigkeiten. Ein Honorarberater darf keine Versicherungen vermitteln und auch keinen Provisionen erhalten. Jeder Vermittler hat vor dem Beratungsgespräch dem Kunden seinen Status mittzuteilen. Der Status kann im Vermittlerregister überprüft werden. Der Makler muss dir mitteilen, welche Gesellschaften er in seine Empfehlung für ein Produkt mit einbezogen hat. Dies wird nach Abschluss in die Beratungsdokumentation eingetragen, welche dem Kunden ausgehändigt werden muss. Natürlich kann ein Versicherungsmakler nicht alle Versicherungsgesellschaften anbieten. Für eine Haftpflicht, Hausrat oder KFZ Versicherung ist es auch völlig unwichtig ob du die billigste oder drittbilligste Versicherung abschließt. Die Einsparung beträgt hierbei nur wenige EURO pro Jahr. Im Bereich der Altersvorsoge, Krankenversicherung oder Baufinanzierung kannst du bei einem guten Makler mehrere Eintausend EURO sparen. Für weitere Fragen kannst du dich gern an mich wenden http://www.finanzmanager24.de Im Übrigen gibt es in Deutschland nur wenige Anbieter ohne Abschlusskosten, daher kann ein Honorarberater auch keine besseren Versicherungsleistungen bieten sondern lediglich bei der Produktempfehlung etwas freier entscheiden.


anonym
beantwortet von manolo123 am 13. August 2009 10:12
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Ein Versicherungsmakler arbeitet tatsächlich auf Kundenseite. Er haftet ja auch für seine Beratung; http://www.freier-berater.com/Seiten/Versicherungsmakler.html

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 18. August 2009 09:59

haha! jeder der versicherungen vermittelt haftet für seine beratung!


malli
beantwortet von malli am 13. August 2009 10:04
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tja das ist genau das problem! wenn ein makler in einem unternehmen tätig ist wie AWD oder Proventus die einer versicherung "gehören"die haben dan ganz tolle programme und eigenartiger weise sind diese versicherungspartner(oder tochtergesellschaften) immer die besten!? wenn mich z.b. ein proventuskunde um rat bittet und ich seine daten aufnehme hat er zum großteil AXA versicherungen und vielleicht noch eine riester von der nürnberger das ist doch seltsam oder?

Kommentar von manolo123 am 13. August 2009 10:12

Dann ist er kein Makler mehr. Das kann man auf vermittlerregister.info nachsehen. Einfach Name oder Registernummer eingeben

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 18. August 2009 11:56

an manolo123: rein rechtlich sind sie es aber denn sie dürfen ja mehrere versicherungen vertreiben machen es halt nur nicht!

Kommentar von Simple_avatar6smallReinhards am 18. August 2009 09:02

Der Kommentar zeugt von völliger Unkenntnis!!!

AWD, DVAG oder sonstige Strukkibuden sind keine Makler - wer den (erheblichen)Unterschied kennt fährt besser

V e r s i c h e r u n g s v e r t r a g s g e s e t z § 59 Begriffsbestimmungen

(1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.

(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler nach Satz 1.

Kommentar von Simple_avatar6smallReinhards am 18. August 2009 09:10

Natürlich zeugt nicht der Kommentar von manolo123 von völliger Unkenntnis, denn dieser ist korrekt, nur die Antwort von malli ist völliger Blödsinn!!

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 18. August 2009 10:04

nö ist so richtig wie es da steht!ach übrigens die ich habe nie behauptet das die DVAG makelt! geht ja auch garnicht denn die haben ja im bereich versicherungen "nur" die aachenmünchener, und ein makler ist nicht das non plus ultra über all gibt es gute und schlechte! und zu sagen ein makler ist das non plus ultra ist totaler quark um verträge muss mann sich kümmern und was nützt die beste riesterrente vom supermakler wenn die zulagen nicht beantragt werden! lg malli


altlira123
beantwortet von altlira123 am 12. August 2009 19:50
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Sie arbeiten auf Provisionsbasis und können demzufolge nicht unabhängig sein. Sie wollen ja irgendjemandes Versicherungskonzept verkaufen. Natürlich könne sie eine eigene Agentur haben, verkaufen trotzden "Wüsten.rot" oder was auch immer.


1sensenmann
beantwortet von 1sensenmann am 12. August 2009 19:49
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Ja sie möchten Verkaufen, und zwar das ProdukT/die versicherung von der sie am meisten Provision bekommen.

Kommentar von Simple_avatar6smallReinhards am 18. August 2009 09:00

Wer keine Ahnung hat, bzw. seine Aussage nicht beweisen kann sollte keine solche unsinnigen Kommentare abgeben


user7
beantwortet von user7 am 12. August 2009 19:48
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klar. nicht?


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