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Arbeiten und Zuschuss vom Amt?

Frage von tynka tynka

Mein Freund geht einer geregelten Tätigkeit (40 h / Woche) nach, mit ausgezahlt 900 Euro im Monat, er müsste eigentlich Unterhalt für seinen Sohn bezahlen ist aber unter dieser Grenze. Wie sieht das aus, bei seiner Miete. Zahlt die Arge etwas dazu? Kann er da was beantragen? Wieviel Minimum muss man denn haben das man was beantragen kann als Zuschuss. DANKE

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von orihuela orihuela

    Also 900 € ist genau die Pfändungsfreigrenze - und gleichzeitig das Sozialhilfeniveau. Alles, was darüber liegt, müßte er als Unterhalt an seinen Sohn abführen. Was nun den Zuschuss zur Miete anbelangt, kommt es u.a. darauf an, welche Wohnung er hat. Entscheidend die Größe in qm, Baujahr des Hauses, Ausstattung der Wohnung im mietrechtlichen Sinn (Badewanne ja/nein, Warmwasserversorgung usw. Bei jeder Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung gibt es betreffend Mietzuschuss ein Amt, wo man einen solchen Antrag stellen kann. Mietvertrag sollte man mitnehmen. Diesen Mietzuschuss, den er bekommt und auf die 900 Euro käme, wird m.E. nicht mitangerechnet.

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    Antwort von pete22 pete22

    Wohngeld bekommt er in diesem Fall,kann man beantragen aber 900 € ist echt wenig für 40h /Woche andere bekommen Teilzeit so viel Geld? Das es immer noch Leute gibt die für so wenig Geld arbeiten gehen? Dann werden die Löhne nie steigen!

    Kommentar von Dani007 Dani007Dani007

    besser 900€ als Hartz4.

    Kommentar von randy2201 randy2201randy2201

    arbeitsamt legt dir aber auch sanktionen auf wenn ein arbeitsloser nen job verweigert weil er nur 800 brutto verdient! das ist deutschland!!

    Kommentar von pete22 pete22pete22

    Gibt keine Sanktionen ! Wer sich verraschen lässt, mit dem kann man es ja weiterhin so machen, die Reichen lachen uns doch aus!

    Kommentar von tynka tynkatynka

    man unterschreibt die Eingliederungsvereinbarung das man jeden Job den man angeboten bekommt annehmen muss.

    Kommentar von pete22 pete22pete22

    ??? Quatsch, du kannst dich doch nicht verarschen und ausnutzen lassen

    Kommentar von tynka tynkatynka

    Die drohen doch immer alles mögliche an, Sanktion über 3 Monate gibt nur Essensmarken und so!

    Kommentar von pete22 pete22pete22

    Ja, aber man kann sich gegen wehren, man muss nur druck machen und die mit dem Sozialgericht drohen, dann werden sie schon ruhiger!

    Kommentar von tynka tynkatynka

    Er arbeitet als KFZ Aufbereiter und Mechaniker. Von 10 bis 18 Uhr und nur kurze Pausen, er arbeitet halt um nicht "abgestempelt" zu werden, er hatte ein paar Monate ALG 1 mit 750 Euro mtl. Wenn man sich den Unterschied da ansieht ist es echt krass, aber jetzt die Whg ist halt knapp...

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    Antwort von lausmaedele lausmaedele

    ich bin alleinerziehend und hatte 700 Euro raus, hab Unterhalt und Kindergeld, zusammen waren es um die 1000 Euro, ich habe nichts bekommen von der Arge, beim Wohngeldamt kann er es versuchen , ich hab 60 Euro bekommen.

    Kommentar von tynka tynkatynka

    besser als nichts! 60 Euro würden ihn schon wahnsinnig reichen! Alleinerziehend ist seine Ex auch die bekommt; Regelsatz ALG 2 360 Euro, dann Zuschuss weil alleinerziehend 120 Euro, dann Kindergeld 154 Euro, dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt 120 Euro, und zum Schluss Miete, Strom und Energiekosten 600 Euro. Ist man bei ca 1200 Euro

    Kommentar von lausmaedele lausmaedelelausmaedele

    ja da bekommt sie aber viel für die Miete ich gehe noch arbeiten und bekomm nicht so viel aber versucht es ablehnen können sie immer noch..

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