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Arbeiten und Schule an einem Tag?

Frage von JaffaCake JaffaCake

Hallo ich bin 17 Jahre und mache zurzeit eine Ausbilung als Arzthelferin. Habe Dienstags und Mittwochs Schule an der Berufsschule. Dienstags Nachmittags und Mittwochs Vormittags. Davor und danach muss ich dann auch nicht arbeiten. Doch ich würde gerne Dienstags vor der Schuke arbeiten gehen. Meine Frage ist geht das? Da ich noch keine 18 Jahre alt bin? Im Jugendarbeitschutzgesetz steht das man nicht mehr als 8 std am Tag arbeiten soll es sei denn man arbeitet dafür an anderen Tagen weniger. Und das habe ich auch schonmal gemacht. Aber hat das denn was mit der Schule zu tun? Das man wenn man unter 18 ist nicht Arbeiten und Schule am selben Tag darf? Ich würde dann 6 Std zur Schuke gehen und davor 4 std arbeiten. Wäre nett wen ihr mir weiter helfen könnten. Im Jugendschutzgesetz werde ich nicht schlau.

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Antworten (6)

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    Antwort von moon73 moon73

    Laut Jugendschutzgesetz darfst du NICHT vor Beginn der Berufsschule arbeiten gehen und auch nicht nach der Berufschule, wenn du 5 Stunden Berufschule hattest.

    Dein Arbeitgeber würde sich strafbar machen. Dafür gibt es ja diese Gesetze zum Schutz der Jugend und dafür dass sie nicht ausgebeutet werden und auch dafür, dass sie sich kräftemäßig nicht überschätzen und auch nicht überredet werden , zu Dingen die ihnen nicht gut tun.

    Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

    1) vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,

    2) an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten einmal in der Woche,

    http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~jarbschg.aspx

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Meine Tochter hat das auch so gemacht. Der Chef hat's gern gesehen. Sie wurde dann natürlich auch übernommen.

    Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

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    Antwort von Buhuuu Buhuuu

    Das darfst du. Viele gehen nach der Berufsschule arbeiten und ich finde es gut, dass du das sogar wünschst. Respekt ;-)

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    Antwort von stefvol stefvol

    es gibt eine Mindeststundenzahl für die Berufsschule - ist die überschritten darfst nicht mehr arbeiten - verstehe wer will - aber so lautet das Jugendschutzgesetz.

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    Antwort von JaffaCake JaffaCake

    :-( schade

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    Antwort von JaffaCake JaffaCake

    ja aus meiner klasse gehen auch fast alle vor oder nach der berufsschule arbeiten aber die sind alle auch schon über 18 :-S. Ja so habe ich keinen freien Vormittag an dem ich eh nicht weiß was ich mit mir anfangen soll aber dafür wahrscheinlich an nem anderen Tag was früher frei :-)

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