was kann da alles passieren ? habe da jemanden die das macht und nun angst hat aufzufliegen und ist dabei noch nicht mal krank und bekommt sogar noch ne kur wo andere die wirklich krank sind keine bekommen. bitte um hilfe!!!
Antworten (7)
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biene90bienebiene90biene
Ich danke euch allen. werde mich jetzt bei der nächsten gelegenheit mich mal dumm stellen und sie ausfragen bei welcher kk sie ist . und dann gehts los. vl dank noch mal
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LondonerNebelLondonerNebel
Grundsätzlich ist es nicht verboten, während des Krankengeldbezuges einer Nebentätigkeit (Minijob) nachzugehen! Schließlich kann zwar eine Arbeitsunfähigkeit für den Hauptberuf vorliegen, die aber die Arbeitsfähigkeit im Nebenjob nicht beeinträchtigt. Das ist zwar nur sehr selten denkbar, aber nicht ganz ausgeschlossen. Aus demselben Grund ist auch gegen eine Kur nichts zu sagen. Allerdings muss man den Nebenjob bei der Krankenkasse melden und die Einkünfte werden auf das Krankengeld angerechnet. Wenn nicht, macht man sich strafbar!
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snugatasnugata
und auch wegen solchen leuten zahlen sich die kassenmitglieder dumm und dusslig!
wenn man ihm auf die schliche kommt, dann zahlt er die leistungen zurück und kassiert noch eine schöne anzeige. beim arbeitgeber braucht er sich nur noch mal melden, um seine papiere abzuholen..
lg :)
Kommentar von
biene90bienebiene90biene sie ist immer noch krankgeschrieben und geht arbeit im GESCHÄFT hat ein kleinstgewerbe laufen und baut jetzt ihr geschäft aus . ich finde es nur krass . wenn ich wüste in welche kk sie ansessig ist würd ich die anzeige ja machen weis nur nicht bei welcher.
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snugatasnugata in dem falle kümmert sich der arbeitgeber drum - ich gehe davon aus, dass sie einen hat. oder ist sie arbeitslos? in dem falle wäre das amt zu informieren
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AzurasSternAzurasStern
Diese Angst ist berechtigt! Wie hat sie das überhaupt hinbekommen?
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Locke334Locke334
Spätestens beim nächsten Arbeitsunfall fliegt alles auf, und dann gute Nacht !!
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Danke dir herzlich dafür.lg biene
Kein Thema! Man darf bei der Beantwortung dieser Frage nicht fälschlicher Weise Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht in einen Topf werfen. Der Hauptarbeitgeber hat während des Krankengeldbezuges mit der Nebentätigkeit nicht das Geringste zu tun, da gilt nur das SV-Recht. Und da ist die Rechtslage so wie beschrieben...