Hallo Leute,
also mein Problem ist, das ich schwanger bin, aber schon 2 Aborte hatte. Ich befinde mich gerade in meiner 2. Ausbildung (die 1. erfolgreich abgeschlossen). D.h. bis zu 10 Std. tgl. stehen, schwere Kisten und Getränkekästen heben usw. Ich würde gern wissen ob es möglich wäre, in den ersten SSW zu Hause zu bleiben, denn ich möchte nicht auch noch dieses Kind verlieren.
LG Anna
Da dich dein Arzt kennt und deine Geschichte würde er dich sicherlich auch sofort von sich aus krank schreiben. Deine Tätigkeit ist nichts für dich. Auch nicht für andere Schwangere. Schweres Tragen etc. ist dann tabu. Sprich sofort mit deinem Frauenarzt. Weigert er sich, wechsele den Arzt. Ich denke mal, daß dann die erneuten 10 Euro Praxisgebühr egal sind.

Ich bin mir sicher das geht. Sprich am besten mit deinem Arzt darüber!

Das können nicht wir bestimmen, das muss dein Gynäkologe entscheiden! Wenn er es als gerechtfertigt sieht, wird er dir die entsprechende AUB ausstellen!

Hallo, Meine meinung ist wen du eine Risikoschwangerschaft hast dann geh zum Arzt und frag Ihn wegen einer Krankschreibung den ein kind zu verlieren ist nicht lustig und wen du schon 2 aborte hattest sowiso nicht! hatte auch schon einen abort in der 11 ss woche ! also schon dich sicher bis mite 4ten monat ! also nicht nur rumliegen sondern auch mal einen spaziergang oder so!Wünsche Dir von Herzen glück das du dein Baby bald in deinen armen halten kannst!!
Lg Davi
das solltest du mit dinem arzt abklären, der wird dich krank schreiben, wenn eine gefahr besteht. wenn nicht, gibt es keinen grund zu haus zu bleiben, allesdings muss du als schwangere auch keine schweren arbeiten verrichten
Das ich keine schweren Arbeiten verrichten muss, dachte ich uch schon bei meinen ersten beiden Schwangerschaften, allerdings sah das mein Chef ein wenig anders...

Wenn nur das geringste Riskiko besteht, dass die Arbeit deine Schwangerschaft gefährdet, schreibt dich jeder vernünftige Frauenarzt sofort krank. Also geh zu deinem Gynäkologen und sprich das Thema an!

Der Arzt kann krank schreiben,
bzw. ein Attest ausstellen in dem steht, wieviel man maximal heben darf, bzw. was man sonst maximal tun darf.
Hier gibt es drei interessante Seiten: http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/rechte-arbeitsplatz.html Auch ohne Attest ist schon einiges geregelt.