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Arbeiten trotz Krankschreibung

Frage von Manuela88 Manuela88

Hallo! Ich habe eine Arbeitskollegin die während ihrer Krankschreibung ( kleine OP ) , tgl. 3 Std. in die Firma gekommen ist, um uns zu unterstützen. D.h. sie hat uns die schriftlichen Arbeiten abgenommen ( Pflegeheim ), kein Kundenkontakt. Dies wurde mit der PDL abgeklärt und war auch soweit in Ordnung von deren Seite. So nun ist die frage, bekommt meine Arbeitskollegin die erbrachte Arbeitszeit zum Überstunden abbau gutgeschrieben? Oder verfallen die erbrachten Std? Der Dr. wollte sie nicht Gesundschreiben, hat ihr aber Mündlich zugesagt das sie 3 Std. zur Arbeit kommen darf.

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Antworten (4)

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    Antwort von Gartenwanne Gartenwanne

    Nach der neuesten Rechtsprechung,darfst u trotz krankschreibung arbeiten und wirst auch dafür bezahlt. Auf der Krankmeldung steht nur "vorraussichtliche Dauer". Wenn Du für Dich entscheidest das Du leichte Tätigkeiten machen kannst, dann ist das i.o. Die meisten Leute werden nur vom Arbeitgeber ziemlich bedrängt und dann machen die das leider aus Angst.

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    Antwort von svanny svanny

    Einfach nur dumm und kann große Probleme geben.

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Ja, sie hat ja die Arbeitsleistung erbracht.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Der Arbeitgeber hätte sie aber nach hause schicken müssen.

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    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    Da müßt ihr mal den Chef fragen

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