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arbeiten silves. und weihnach.

Frage von crazymanrd crazymanrd

muss ein azubi 17 jahre alt an weihnachten uns ilvester arbeiten, ist das verbotn vom jugendarbeitsschutzgesetz

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Antworten (8)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    wieso denn das..der 24 . und 31. sind ganz normale Arbeitstage... das hat mit Jugendschutz nichts zu tun..

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    am 24. und 31.12. geht nach 14 00 uhr nichts mehr für Jugendliche.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    Wo steht das..im Handel arbeiten auch Azubis...und die kommen an beiden Tagen nicht vor 14.30 aus dem Laden..

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    also ich sehe da auch kein Problem wenn ein Jugendlicher um 14.30 aus dem Geschäft kommt; man soll da nicht päpstlicher als der Papst ein; aber offiziell geht's halt nicht, gruß guppy

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    das ist im Jugenschutzgesetz direkt geregelt; siehe hierzu:

    § 18 Feiertagsruhe

    (1) Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

    (2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen in den Fällen des § 17 Abs. 2, ausgenommen am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai.

    (3) 1Für die Beschäftigung an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einem Werktag fällt, ist der Jugendliche an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben oder der folgenden Woche freizustellen. 2In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    muss heissen: "Jugendarbeitsschutzgesetz"

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    Antwort von ValidTumor ValidTumor

    Hängt ganz von der Branche ab.

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    Antwort von crazymanrd crazymanrd

    na super dummer chef von mir lässt mich bestimmt an beiden tagen arbeiten der wixxer

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    Antwort von moon73 moon73

    Heiligabend und Silvester sind Arbeitstage und keine Feiertage. Du dürftest nicht am 25./26. und am 1. Januar arbeiten, alles andere ist erlaubt.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    moin, moin, (gilt sicher auch um diese Zeit), aber nach Jugendschutzgesetz ist am 24. und 31.12. ab 14.00 Uhr "Schicht".

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Tatsächlich? Da habens die Jugendlichen ja echt gut. http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz#Mehrarbeit_und_Feiertage

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    Antwort von spyccc spyccc

    kommt auf die branche an...gastronomie und so zulässig aber dafür ersatzfrei sozusagen. Kuck mal im Manteltarifvertrag deiner Branche..P.S.Muss auch arbeiten an allen Feiertagen....LG

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    Antwort von DavidPuddy DavidPuddy

    weihanchten und sylvester sind keine feiertage, also ist das absolut legitim. hab als azubi auch an den tagen gearbeitet

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Warum, sind ganz normale Arbeitstage, die auch den Azubi nicht umbringen. Kommt aufs Gewerbe an!

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