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Arbeiten ohne Vertrag?

Frage von singhalleluja singhalleluja

Hallo,

ich rede hier nicht von Schwarzarbeit, sondern: Vom Betriebsrat wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Vertragsverlängerung ab Januar 2012 erhalten habe. Zur Info: Die Ausbildung habe ich in dem selben Betrieb abgeschlossen und hiernach eben einen kurzfristigen Vertrag erhalten, der jetzt wie gesagt verlängert wurde.

Allerdings ist noch nichts unterschrieben und ich bin für den Dienst im neuen Jahr eingeteilt (bisher Urlaub gehabt). Ist es also "legitim" wie gewohnt zu Arbeit zu gehen oder wäre das nicht ratsam und soll ich darauf bestehen, den Vertrag erst in den Händen zu halten?

Danke

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Antworten (7)

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    Antwort von bitmap bitmap

    Bis wann geht denn dein 1. befristeter Vertrag?

    Es ist auf keinen Fall falsch, wie gewohnt zur Arbeit zu gehen. Ohne schriftlichen befristeten Vertrag hast du dann ''schlimmstenfalls'' einen unbefristeten Vertrag, wenn der Arbeitgeber dich wissentlich arbeiten lässt.

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    Antwort von tapri tapri

    geh ganz normal zur Arbeit, denn wenn du NICHT gehst, gleicht das der tatsache, dass du einer Vetragsverlängerung nicht zustimmst. Ich bin sicher,. dass du am 1. Arbeitstag den Vertrag bekommst. Wenn nicht, dann frag nach....viel Glück

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    Antwort von Codarl Codarl

    Wenn du zur eingeteilten Arbeit erscheinst und dich dein Vorgesetzter nicht nach Hause schickt habt ihr formal einen bestehenden Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Trotzdem solltest du natürlich schnellstmöglich was schriftliches in die Hände bekommen.

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    Antwort von Cibag Cibag

    Geh wie vereinbart zur Arbeit und erkundige Dich bei Deinem nächsten Vorgesetzten oder der Personalabteilung nach einer schriftlichen Vertragsverlängerung. So etwas wird, gerade zwischen den Feiertagen, gern mal vergessen. Da würde ich mir erstmal keine Gedanken machen.

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    Antwort von EichWolf EichWolf

    Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgefasst werden, insofern ist auch eine mündliche Zusage ein Vertrag. Allerdings: Ein Vertrag besteht aus diversen Schritten: Kurzfassung: Angebot und Annahme des Angebots, sodann Leistungserfüllung (= deine Arbeit) und Gegenleistung (= Bezahlung). Oft besteht die Annahme nur aus der einvernehmlichen Leistungserfüllung. Wenn du also nicht arbeitest, hast du juristisch gesehn das Angebot abgelehnt. Willst du das?

    Risiko: Wenn die Gegenleistung (= Bezahlung) nicht erfolgt, dein Vertgagspartner also vertragsbrüchig wird, hast du ein Nachweisproblem - daher auf schriftlichem Vertrag bestehen.

    Ich würde dieses Risko eigehen, schließlich hast du ja deine positiven Erfahrungen mit dem Betrieb gemacht. Oder?

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    Antwort von GermanGirl2011 GermanGirl2011

    Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich wirksam sein.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Stimmt, aber nicht ein befristeter.

    Kommentar von EichWolf EichWolfEichWolf

    falsch: auch ein befristeter Vertrag kann mündlich geschlossen werden; offen ist bei solchen Dingen nur die Nachweisbarkeit.

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    Antwort von larry2010 larry2010

    ich habe bisher nur in betrieben gearbeitet, wo es kein problem war, das der vertrag erst ein paar tage später unterschrieben wurde.

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