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Arbeiten nach der Schule Azubi Fachkraft für Lagerlogistik!

Frage von scfler scfler

mein Klassenlehrer hat neulich gesagt das man wenn man länger als 5 Schulstunden Schule hatte danach nichtmehr zur Arbeit muss als Azubi. stimmt dass? mein arbeitgeber sieht das nicht ganz so und will was schriftliches sehen, gibt es sowas?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Asmodaios Asmodaios

    Ob man nach dem Besuch der Berufsschule noch zur Arbeit gehen muß, hängt vom Alter und der Anzahl der Schulstunden ab.

    Für unter 18-jährige gilt nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz:

    Der Arbeitgeber darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

    1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht

    2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche

    3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig

    Für über 18-jährige ist das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht anwendbar. Der Arbeitgeber kann verlangen, daß der Auszubildende seine regulären Arbeitszeiten einhält (sprich: Berufsschulunterricht wird auf normale Tagesarbeitszeit angerechnet)

    Fall 1: Berufsschulunterricht dauert genauso lang wie tägliche Arbeitszeit ==> du mußt nicht mehr arbeiten gehen

    Fall 2: Berufsschulunterricht kürzer als tägliche Arbeitszeit ==> du mußt die Differenz im Betrieb "abarbeiten"

    Kommentar von scfler scfler

    ja das habe ich auch schon öffters gehört aber gibt es sowas gesetzlich?? und für volljährige?

    Kommentar von Asmodaios AsmodaiosAsmodaios

    Edit

    Kommentar von MaxXxim08 MaxXxim08MaxXxim08

    schulzeit kommt es auch drauf an ob du block woche hast oder nur einmal in der woche schule?

    zur schulzeit gehört auch der weg dahin und der weg zurück!

    Kommentar von scfler scfler

    ja ich habe 1.5 tage in der woche und bei mir wird die fahrtzeit in die schule nicht mit eingerechnet mein arbeitgeber fordert das ich nach 6 schulstunden danch noch zur arbeit gehe für einmal 4 stunden und am anderen tag 2 stunden

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    Antwort von Petermaennchen Petermaennchen

    Wenn Du minderjährig bist dann hast Du frei. Wenn Du völljährig bist gilt das Juegendschutzgesetz nicht mehr und der AG kann verlangen dass Du zu Arbeit kommst nach der Schule

    Kommentar von scfler scfler

    ok

    Kommentar von scfler scfler

    ok

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