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Arbeiten nach Ausbildung ohne Vertrag, nun doch Arbeitslos? Hab ich autom.ein Vertrag?

Frage von Tikky Tikky

Ich war nach meiner Ausbildung einen Tag arbeiten. ich wurde hinbestellt um zu arbeiten. Dann hat mein Chef gesagt, ich soll am Mittwoch kommen um einen Vertarg zu unterschreiben. Er wurde krank. Es verzögerte sich bis heute. Nun heute meint er, es gibt auf Grund der Wirtschaftlichen Lage doch keinen Vertrag. Ist er nicht aber auf Grund meines einen Arbeitstages verpflichtet mir einen Vertrag zu geben? Was sollte ich tun?

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Antworten (14)

  • 3
    Antwort von PatrickSaar PatrickSaar

    Du hast wohl auf jeden Fall ein Recht auf Arbeitslohn für die geleistete Arbeit, aber nicht unbedingt auf einen Arbeitsvertrag. Droh ihm mit dem Arbeitsgericht...

    Kommentar von belmondo belmondobelmondo

    DH!

  • 2
    Antwort von wackelpudding wackelpudding

    Gehe umgehend zum Arbeitsamt. Denn es gibt eine Sperrfrist, wenn du dich nicht sofort meldest.

  • 2
    Antwort von bachfee bachfee

    der Ausbildungsvertrag endet mit Ende der Ausbildung. Danach muss neu verhandelt werden.

    Kommentar von Opaboen OpaboenOpaboen

    Der Vertrag endet tatsächlich mit dem Ausbildungsende.Eine Weiterbeschäftigung ist nicht vorgesehen. Es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, die mit einem dann ( Arbeitsvertrag---nicht Ausbildungsvertrag)bestätigt wird.Eine Verpflichtung besteht nicht.

  • 2
    Antwort von Exotime Exotime

    Anwalt der er hat dir ne Mündliche zusage gemacht..sonst wärste ja zu hause geblieben:-( Anderseits ob sich da sowas Lohnt ist natürlich ne andere sache...ich glaub such dir einfach was neues ist besser!!

  • 2
    Antwort von Wuhki Wuhki

    Arbeitsgericht zack, er hat dich beschäftigt, belege diesen Tag und er muss einen unbefristeten Arbeitsvertrag aussprechen :) außerdem argumentiere das er dir einen Arbeitsvertrag angeboten hat

    Nimmst du etwas musst du es auch bezahlen

    Kommentar von Tikky Tikky

    Kennt jemand den § im Arbeitsgesetzbuch?

    Kommentar von Wuhki WuhkiWuhki

    nein aber wenn du dir einen Anwalt nimmst, kannst du nur gewinnen glaub mir...

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    Antwort von anjanni anjanni

    Du hast einen Tag gearbeitet - und dann nicht mehr?

    Ich würde mal sagen, dann hast Du eher schlechte Karten.

    Gehe umgehend zum Arbeitsamt und schildere dort die Situation. Die werden Dir (hoffentlich) weiterhelfen.

  • 1
    Antwort von pippi60 pippi60

    Da Du gearbeitet hast, warst Du auch eingestellt. Rechtlich gesehen müßte Dir Dein Chef kündigen. Gehe aber möglichst noch heute zur Agentur für Arbeit oder zur ARGE und schildere Deinen Fall. Denn arbeitslos mußt Du Dich unbedingt melden.

  • 1
    Antwort von opitz opitz

    Unter Umstaenden ist ein muendlicher Vertrag zustandegekommen, der ware dann genauso gueltig wie ein schriftlicher - nur oft ist sowas schwer zu beweisen. Gehe am besten direkt zu einem Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) in deinem Betrieb. Gibt es dort keinen solchen, kannst Du Dich auch an das Arbeitsamt (der wie es heute heisst) wenden und um Rat fragen oder dirket zur oertlichen Gewerkschaftsvertretung gehen!

  • 1
    Antwort von orkrist orkrist

    wenn dir vor ende deiner ausbildung nicht rechtzeitig gekündigt wurde, hast du eigentlich einen unbesfristeten arbeitsvertrag...

  • 1
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ja, wenn Du nach der Ausbildung gearbeitet hast, dann hast Du auch automatisch einen Arbeitsvertrag nach gesetzlichen Vorgaben (also unbefristet, Urlaubsanspruch usw.)

    Such Dir einen Anwalt für Arbeitsrecht, manchmal reicht das schon, wenn der einen Brief schreibt.

    Kommentar von datBienschen datBienschendatBienschen

    Hat man einem neu abgeschlossenen Arbeitsvertrag nicht auch automatisch eine neue Probezeit? Dann bringt der Vertrag auch nichts, weil er dann auch so ohne Angabe von Gründen kündigen könnte.

    Kommentar von datBienschen datBienschendatBienschen

    Hat man einem neu abgeschlossenen Arbeitsvertrag nicht auch automatisch eine neue Probezeit? Dann bringt der Vertrag auch nichts, weil er dann auch so ohne Angabe von Gründen kündigen könnte.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Steht Probezeit im Gesetz? Ich hab keine Ahnung, aber wenn die nicht ausdrücklich drinsteht, dann gilt sie auch nicht.

    Kommentar von Tikky Tikky

    Hallo, ich habe einen Vertrag bekommen. Der Arbeitgeber wollte keinen Gerichtsstreit. Für ein Jahr besser als nix.

  • 1
    Antwort von Husband Husband

    Anwalt fragen!

  • 1
    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Dazu ist er nicht verpflichtet. Er muss Dir lediglich den Tage bezahlen.

  • 0
    Antwort von Raisyli Raisyli

    Nein,

    da hast Du zulange gewartet!

  • 0
    Antwort von Trinchen2001 Trinchen2001

    wenn ich mich recht entsinn ist das laut ausbildungsgesetz so das du eingestellt bist (da du keinen vertrag hast sogar unbefristet) grund: du wurdest aufgefordert nach bestandener Prüfung zur Arbeit zu erscheinen und bist auch erschienen

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