Ich war nach meiner Ausbildung einen Tag arbeiten. ich wurde hinbestellt um zu arbeiten. Dann hat mein Chef gesagt, ich soll am Mittwoch kommen um einen Vertarg zu unterschreiben. Er wurde krank. Es verzögerte sich bis heute. Nun heute meint er, es gibt auf Grund der Wirtschaftlichen Lage doch keinen Vertrag. Ist er nicht aber auf Grund meines einen Arbeitstages verpflichtet mir einen Vertrag zu geben? Was sollte ich tun?
Arbeiten nach Ausbildung ohne Vertrag, nun doch Arbeitslos? Hab ich autom.ein Vertrag?
Antworten (14)
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3Antwort von
PatrickSaarPatrickSaar
Du hast wohl auf jeden Fall ein Recht auf Arbeitslohn für die geleistete Arbeit, aber nicht unbedingt auf einen Arbeitsvertrag. Droh ihm mit dem Arbeitsgericht...
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2Antwort von
wackelpuddingwackelpudding
Gehe umgehend zum Arbeitsamt. Denn es gibt eine Sperrfrist, wenn du dich nicht sofort meldest.
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2Antwort von
bachfeebachfee
der Ausbildungsvertrag endet mit Ende der Ausbildung. Danach muss neu verhandelt werden.
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OpaboenOpaboen Der Vertrag endet tatsächlich mit dem Ausbildungsende.Eine Weiterbeschäftigung ist nicht vorgesehen. Es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, die mit einem dann ( Arbeitsvertrag---nicht Ausbildungsvertrag)bestätigt wird.Eine Verpflichtung besteht nicht.
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2Antwort von
ExotimeExotime
Anwalt der er hat dir ne Mündliche zusage gemacht..sonst wärste ja zu hause geblieben:-( Anderseits ob sich da sowas Lohnt ist natürlich ne andere sache...ich glaub such dir einfach was neues ist besser!!
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2Antwort von
WuhkiWuhki
Arbeitsgericht zack, er hat dich beschäftigt, belege diesen Tag und er muss einen unbefristeten Arbeitsvertrag aussprechen :) außerdem argumentiere das er dir einen Arbeitsvertrag angeboten hat
Nimmst du etwas musst du es auch bezahlen
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Tikky Kennt jemand den § im Arbeitsgesetzbuch?
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WuhkiWuhki nein aber wenn du dir einen Anwalt nimmst, kannst du nur gewinnen glaub mir...
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2Antwort von
anjannianjanni
Du hast einen Tag gearbeitet - und dann nicht mehr?
Ich würde mal sagen, dann hast Du eher schlechte Karten.
Gehe umgehend zum Arbeitsamt und schildere dort die Situation. Die werden Dir (hoffentlich) weiterhelfen.
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1Antwort von
pippi60pippi60
Da Du gearbeitet hast, warst Du auch eingestellt. Rechtlich gesehen müßte Dir Dein Chef kündigen. Gehe aber möglichst noch heute zur Agentur für Arbeit oder zur ARGE und schildere Deinen Fall. Denn arbeitslos mußt Du Dich unbedingt melden.
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1Antwort von
opitzopitz
Unter Umstaenden ist ein muendlicher Vertrag zustandegekommen, der ware dann genauso gueltig wie ein schriftlicher - nur oft ist sowas schwer zu beweisen. Gehe am besten direkt zu einem Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) in deinem Betrieb. Gibt es dort keinen solchen, kannst Du Dich auch an das Arbeitsamt (der wie es heute heisst) wenden und um Rat fragen oder dirket zur oertlichen Gewerkschaftsvertretung gehen!
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orkristorkrist
wenn dir vor ende deiner ausbildung nicht rechtzeitig gekündigt wurde, hast du eigentlich einen unbesfristeten arbeitsvertrag...
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1Antwort von
ErsterSchneeErsterSchnee
Ja, wenn Du nach der Ausbildung gearbeitet hast, dann hast Du auch automatisch einen Arbeitsvertrag nach gesetzlichen Vorgaben (also unbefristet, Urlaubsanspruch usw.)
Such Dir einen Anwalt für Arbeitsrecht, manchmal reicht das schon, wenn der einen Brief schreibt.
Kommentar von
datBienschendatBienschen Hat man einem neu abgeschlossenen Arbeitsvertrag nicht auch automatisch eine neue Probezeit? Dann bringt der Vertrag auch nichts, weil er dann auch so ohne Angabe von Gründen kündigen könnte.
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datBienschendatBienschen Hat man einem neu abgeschlossenen Arbeitsvertrag nicht auch automatisch eine neue Probezeit? Dann bringt der Vertrag auch nichts, weil er dann auch so ohne Angabe von Gründen kündigen könnte.
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ErsterSchneeErsterSchnee Steht Probezeit im Gesetz? Ich hab keine Ahnung, aber wenn die nicht ausdrücklich drinsteht, dann gilt sie auch nicht.
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Tikky Hallo, ich habe einen Vertrag bekommen. Der Arbeitgeber wollte keinen Gerichtsstreit. Für ein Jahr besser als nix.
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1Antwort von
SchinderhannesSchinderhannes
Dazu ist er nicht verpflichtet. Er muss Dir lediglich den Tage bezahlen.
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Raisyli Nein,
da hast Du zulange gewartet!
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Trinchen2001Trinchen2001
wenn ich mich recht entsinn ist das laut ausbildungsgesetz so das du eingestellt bist (da du keinen vertrag hast sogar unbefristet) grund: du wurdest aufgefordert nach bestandener Prüfung zur Arbeit zu erscheinen und bist auch erschienen
DH!