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Arbeiten in zweitstelle trotz krankheit

Frage von mamapoker mamapoker

Hallo,

bin gerade in einer schwierigen Situation. Mein Freund ist selbständig und hat eine 400,-€ Kraft angestellt. Als im Sommer sehr viel zu tun war (Bereich Gartenbau/ Tiefbau) hat er Ihn für mehr Stunden eingesetzt, mit beidseitigem einverständnis. Die Stunden wurden auch korrekt angemeldet. Sein Angestellter hatte noch einen Hauptjob, hat meinem Freund aber gesagt er wäre dort im Augenblick erst mal freigestellt und er möchte darüber nicht sprechen. Nun hat es sich im Winter so ergeben das der Hauptkunde meines Freundes pleite gegangen ist und mein Freund nun sein Geld für die geleistete Arbeit erst in 1 bis 2 Monaten bekommt. Somit konnte er seine 400,-€ Kraft nicht bezahlen. Hat ihn aber telefonisch darüber informiert und er hat der Sache zugestimmt. Nun kriegt mein Freund heute einen Brief vom Anwalt das er bis zum 31.12.2010 zahlen muß. Obwohl er das Geld nicht hat. Nun hat sich zudem auch noch rausgestellt das seine 400,-€ Kraft in der Zeit in der er bei meinem freund tätig war krank geschrieben war und geld von der krankenkassebekommen hat. Wie würdet ihr euch verhalten? Was hat mein freund für möglichkeiten? Bitte nur sinnvolle antworten

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von pfkpfk pfkpfk

    Zu allem, was schon gesagt wurde: Er muss ihn in der Tat bezahlen. Er soll sich das irgendwie zusammenpumpen. Darüber hinaus würde ich ein freundliches Schreiben an die Krankenkasse aufsetzen, von wann bis wann der Mensch bei Deinem Freund gearbeitet hat, dass er korrekt gemeldet war und die Kasse dies zu Ihren Unterlagen nehmen möchte. Davon eine Kopie an den Herrn (aber erst, wenn er bezahlt ist).

    Wer im Glashaus sitzt, sollte ja bekanntlich nicht mit Steinen werfen. Möglich, dass die Kasse Ihre Leistung darauf hin noch mal überprüft.

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    Antwort von erweh erweh

    Wie auch immer, gezahlt werden muß.

    Er soll dem Anwalt ne Ratenzahlung anbieten, und nicht erst auf einen Mahnbescheid warten, sonst hat er die Kosten dafür und für den Anwalt auch noch an der Backe.

    Wenn er sich vorher mit dem einigt, kann der Kranke ihn selber zahlen.

    Falls die das nicht wollen, würde ich eine zarten Hinweis auf das Fehlverhalten der 400€ Kraft geben. Nicht drohen aber mal laut überlegen, was wohl seine KK davon halten würde.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Das Geld zahlen(notfalls von Freunden leihen) und die Krankenkasse des Angestellten informieren...

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    Antwort von mamapoker mamapoker

    es geht ja auch nicht darum das er Ihn nicht bezahlen WILL, klar die geleistetet Arbeit soll und wird auch voll bezahlt werdenn. Nur wenn man die wahl aht ob das Finanzamt die Konten dicht macht wenn man nicht zahlen kann oder seine 400,-€ Kraft zahlen fällt die Wahl wohl eher leicht, so schlimm das auch ist.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Hat ihn aber telefonisch darüber informiert und er hat der Sache zugestimmt.''

    • Das hätte er besser schriftlich vereinbaren sollen.

    • Dem Arbeitnehmer entgegen kommen und versuchen wenigstens einen Teil des Lohnes zu zahlen. Aber wenn, dann bitte schriftlich und nicht wieder per Telefon vereinbaren.

    • Krankenkasse verständigen. Die kümmern sich dann schon um ihre Ansprüche selber.

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    Antwort von andreaskrieck andreaskrieck

    Da kann er nur ne Gegenklage erheben. Der 400 € Jobber hätte während seiner Krankschreibung nicht arbeiten dürfen. Ich denke ohne Anwalt kommt man da nicht sehr weit

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Da kann er nur ne Gegenklage erheben.''

    • Mit welchem Klagegrund?
    Kommentar von andreaskrieck andreaskrieckandreaskrieck

    Das er von ihm arglistig getäuscht wurde, denn er hätte ihn gar nicht beschäftigen dürfen aufgrund der erkrankung

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das würde dem AG nichts bringen. Selbst wenn der Arbeitsvertrag rückwirkend als nichtig erklärt werden würde ändert das nichts daran, dass dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit der Lohn zusteht.

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Anzeige bei der Krankenkasse machen und am besten sollte sich Dein Freund auch einen Anwalt nehmen und sich beraten lassen.

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    Antwort von Memmenie Memmenie

    naja, geleistete arbeit muss bezahlt werden, egal ob ein kunde abspringt .Das sollte nicht zu lasten des arbeitnehmers gehen. Wäre nun echt ne schweinerei wenn ihr ihn deswegen nicht bezahlt weil er da im hauptjob krank war, schliesslich habt ihr ihn da ja auch gebraucht.

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    Antwort von TwoDelta TwoDelta

    Selber einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und beraten lassen.

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    Antwort von Violett1 Violett1

    Das hätte er nicht machen dürfen, wenn er auf dem anderen Posten krank geschrieben war.

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