ich bin noch in mutterschutz und würde gern arbeiten kann ich das denn schon machen bzw was darf ich alles arbeiten? meine süsse maus ist bald erst 4monate
Der gesetzliche Mutterschutz nach der Geburt beträgt 8 Wochen, d.h., wenn dein Baby 4 Monate alt ist, unterliegst du dieser Schutzfrist nicht mehr und kannst arbeiten gehen. Oder meinst du das Erziehungsgeld ?
Absolut richtige Antwort von Kiralee. Du bist nicht mehr im Mutterschutz, selbst wenn Du Zwillinge hättest. Du befindest Dich in der Elternzeit, in der Du bis zu 30 oder 32 Wochenstunden arbeiten kannst. Google doch mal das Elternzeitgesetz oder frage Deinen Arbeitgeber. Das empfehle ich Dir auf alle Fälle. Es ist gesetzlich erlaubt, aber der gute Anstand empfiehlt, den Arbeitgeber über eine Tätigkeit während der Elternzeit zu informieren, falls Du nach der Elternzeit wieder beim jetzigen Arbeitgeber anfangen möchtest.
also ich dürfte schwere arbeit machen oder würdet ihr abraten? erziehungsgeld bekomm ich ja :)