mein Partner arbeitet seit fast 7 jahren in einem betrieb, als schlosser ist er dort eingestellt ! und sein aufgaben gebiet ist die reparatur von Nfz oder auch Lkw! jetzt will er sich was anderes suchen und dazu hatten wir uns seinen vertrag rausgesucht und durchgelesen da ist eine so gennante Wettbewerbsbestimmung Die sagt: "Dem Arbeitnehmer wird es untersagt, für 2 jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Konkurenz in bezug auf Arbeitsverrichtung und Arbeitseinsatz / Örtlichkeit zu seinem o. a. Arbeitgeber zu treten. Bei Nichteinhaltung wird dieses strafrechtliche Konsequenzen haben." wie kann man das verstehen ??
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Arbeiten in konkurrenz welche klauseln sind erlaubt welche nicht ?
Frage von
dieSnegge
Antworten (1)
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0Antwort von
hjfriedhjfried
Das ist Bullshit. Strafrechtlich kann das unter gar keinen Umständen Folgen haben, allenfalls arbeits- oder zivilrechtlich. So eine Klausel muss auch verhältnismäßig sein und z.B. Betriebsgeheimnisse schützen. bei einer handwerklichen Tätigkeit kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Klausel Bestand hat. Um sicher zu gehen bei einem Anwalt oder der Gewerkschaft, falls man Mitglied ist, nachfragen.
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