Ich bin im Außendienst tätig und soll auf eine Inbetrienahme nach Mecklenburg Vorpommern. Bin angestellt in NRW was ist mit Frohnleichnahm? Bekomme ich Zuschläge oder nicht?
Antworten (7)
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Frohnleichnam ist in NRW gesetzlicher Feiertag.
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem anwendbaren Tarifvertrag vereinbart wurde dass Sie Zuschläge für geleistete Feiertagsarbeit erhalten, dann stehen Ihnen die vereinbarten Zuschläge für Ihren Außendiensteinsatz an Frohnleichnam zu.
Gibt es keine Vereinbarung für die Zahlung von Zuschlägen, dann gilt gemäß §11 Absatz 3 Arbeitszeitgesetz:
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Hier der Link zu §11 Arbeitszeitgesetz.
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/11.html
Peter Kleinsorge
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flirtheavenflirtheaven
wenn du in nrw wohnst und deine firma in nrw ihren sitz hat, müsstest du die zuschläge bekommen, sofern nicht im arbeitsvertrag ein anderes bundesland als arbeitsort buw. gebiet angegeben wurde. ein ex-kollege von mir hat z.b. für eine firma in nrw gearbeitet und auch in nrw gewohnt, sein einsatzgebiet befand sich aber ausschließlich in niedersachsen und bremen. für ihn galten damals auch die niedersächsischen feiertage und nicht die von nrw.
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turaloturalo
Nur am Rande: Dieser Tag hat mit "froh" nichts zu tun. Es heißt deshalb Fronleichnam.
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VagabundoVagabundo
Wenn Du in einem Bundesland angestellt und wohnhaft bist, wo "Happy-Kadaver" ein gesetzlicher Feiertag ist, jedoch arbeiten musst, weil Dein Einsatzgebiet an dem Tag keinen Feiertag hat, dann müsstest Du theoretisch die Zuschläge für Sonntagsarbeit bekommen. Allerdings nur dann, wenn Dein Arbeitgeber an diesem Tag die Arbeit explizit anordnet.
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SententiaSententia
In der Regel zählen die Feiertage des Bundeslandes, in dem du angestellt bist, also würde ich eher nicht mit Zuschlägen rechnen. Du kannst natürlich den Chef fragen, er ist aber nicht dazu verpflichtet, Zuschläge zu gewähren. Etwas anderes wäre es, wenn der dich komplett in einer Filiale in einem anderen Bundesland einsetzen würde, dann wäre dieses dein Arbeitsort.
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bienemaja79bienemaja79
Das solltest du deinen Chef fragen..
In Deutschland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Ländern Sachsen (bestimmt durch die Fronleichnamsverordnung[5]) und Thüringen (im gesamten Landkreis Eichsfeld und in den Eichsfelder Ortschaften des Unstrut-Hainich-Kreises und Teilen des Wartburgkreises)[6]. In den übrigen Ländern und Regionen gibt es Sonderregelungen, wie etwa Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Unterrichtsbefreiung für katholische Arbeitnehmer und Schulkinder.
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eis13aereis13aer
ist fronleichnam kein gesetzlicher feiertag? also bei uns im süden is immer frei :) aber wenns ein feiertag ist musst ja zuschlag bekommen außer es ist was anderes im arbeitsvertrag geregelt
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shreg84shreg84 In Deutschland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Ländern Sachsen (bestimmt durch die Fronleichnamsverordnung[5]) und Thüringen (im gesamten Landkreis Eichsfeld und in den Eichsfelder Ortschaften des Unstrut-Hainich-Kreises und Teilen des Wartburgkreises)[6]. In den übrigen Ländern und Regionen gibt es Sonderregelungen, wie etwa Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Unterrichtsbefreiung für katholische Arbeitnehmer und Schulkinder.
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flirtheavenflirtheaven warum wissen niedersachsen, dass fronleichnam in anderen bundesländern feiertag ist und die bewohner der südlichen bundesländern gucken immer ganz erstaunt, wenn sie erfahren, dass andere bundesländer an diesem tag nicht frei haben? es gibt noch ein paar andere feiertage, die nicht bundeseinheitlich sind.
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eis13aereis13aer weil der süden immer wieder vergisst das er der produktivste und wirtschaftlichste teil deutschlands ist und somit sich die arbeiter ausruhen können xD
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die rechtslage ist bei außendienstlern aber in der regel etwas komplizierter. die frage ist ja, was gilt für die berechnung der feiertage? der sitz des unternehmens, das einsatzgebiet oder der wohnort des mitarbeiters.
Es gilt in der Regel der Sitz des Unternehmens.
Mir ist aus meiner Betriebsratstätigkeit bzw. meinem Wirken in Tarifkommissionen kein Fall bekannt wo es so geregelt wäre dass Wohnort oder Einsatzort für die Feiertagsregelung maßgeblich wären.
Ich wohne in Hessen und arbeite in Bayern, dadurch habe ich, was die Feiertage angeht, Vorteile, da Bayern mehr Feiertage hat, als Hessen.
Peter Kleinsorge
und mir sind nur solche fälle bekannt. ich habe für ein kölner unternehmen in neidersachsen, hamburg und bremen gearbeitet und für mich galten immer die niedersächsischen regelungen. ebenso wie für meine bayrischen kollegen immer die bayrischen regelungen galten. wie sollte es auch sonst funktionieren, wenn man z.b. für eine ausländisches unternehmen arbeitet? außerdem hätten meine kunden ziemlich blöd reagiert, wenn ich an fronleichnam nicht erreichbar gewesen wäre.
Habe gerade mit dem PW gesprochen. Es gilt das "Ortsrecht" wenn da kein Feiertag ist, gibt es weder Zuschläge noch Überstunden für die geleistete Arbeit. :-(
Es ist zulässig das "Ortsrecht" zu vereinbaren.
Steht dazu etwas in Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung bzw. einem anwendbaren Tarifvertrag?
Ich drücke mich bezüglich des Firmensitzes etwas klarer aus, da ich mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt habe.
Beispiel:
Mitarbeiter A arbeitet am Stammsitz des Unternehmens XYZ in Mainz, für ihn gilt die Feiertagsregelung Rheinland-Pfalz.
Mitarbeiter B arbeitet in der Niederlassung des Unternehmens XYZ in München, für ihn gilt die Feiertagsegelung Bayern.
Mitarbeiter C arbeitet in der Niederlassung des Unternehmens XYZ in Mecklenburg-Vorpommern, für ihn gilt die Feiertagsregelung Mecklenburg-Vorpommern.
Abweichende Regelungen müssen vereinbart werden.
Peter Kleinsorge