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Arbeiten in der Schweiz mit deutschem Arbeitsvertrag

gefragt von mariosov am 19.08.2008 um 19:57 Uhr

Hallo! Ich wohne in der Schweiz und erhalte einen Deutschen befristeten Arbeitsvertrag.

  1. Ist das machbar das die meine Steuern und Sozialabgaben für mich in der Schweiz bezahlen?
  2. Werde ich dann nicht doppeltbesteuert?
  3. Habe ich bei einen zuerst befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr. Wie ist die gesetzl. Kündigungsfrist?

Vielen Dank


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malli
beantwortet von malli am 19. August 2008 20:28
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also doppeltbesteuert wirst du auf garkeinen fall und du bezahlst auch nur in ein sozialsystem ein! das ist so!!! in welches das kann ich dir leider auch nicht so genau sagen!das müssen aber die jungs von der lohnbuchhaltung in deutschland wissen frag da mal nach bei deinem neuen arbeitgeber

Kommentar von mariosov am 19. August 2008 20:38

Hallo! Vielen Dank. Die sagten mir das sie über ein schweizer steueradmistrationsbüro alles erledigen werden. Habe da einfach nur meine befürchtungen. Und warum sollte ich in ein deutsches system einzahlen mit dem ich nichts mehr zu tun haben möchte und auch nicht muss. vielen dank kennst du dich auch mit befristeten arbeitsverträgen aus? der vertrag ist zunächst für ein jahr - hat man da auch 3 monate kündigungsfrist und wie hoch darf die probezeit sein? vielen dank! gruss mari

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 19. August 2008 20:43

probezeit ist maximal 3 monate!der vertrag läuft für ein jahr da muss mann nicht kündigen sondern verlängern wenn es weiter laufen soll!mh aber das schweizer gesundheitssystem soll doch schlechter sein als bei uns!!!


pegolina
beantwortet von pegolina am 19. August 2008 20:44
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DAmit du nicht doppelt besteuert wirst, gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen.

Kommentar von mariosov am 19. August 2008 20:49

Hallo! Vielen Dank. Die sagten mir das sie über ein schweizer steueradmistrationsbüro alles erledigen werden. Habe da einfach nur meine befürchtungen. Und warum sollte ich in ein deutsches system einzahlen mit dem ich nichts mehr zu tun haben möchte und auch nicht muss. vielen dank kennst du dich auch mit befristeten arbeitsverträgen aus? der vertrag ist zunächst für ein jahr - hat man da auch 3 monate kündigungsfrist und wie hoch darf die probezeit sein? vielen dank! gruss mari

Kommentar von 085b673a04f5d5edeb77ef4352e9351dsmallpegolina am 19. August 2008 20:59

nein, da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen. Aber das du mit Deutschland und seinem Verbrechersystem nichts mehr zu tun haben willst, kann ich gut verstehen. Ich wünsche dir Glück.



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