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Arbeiten in der Gleitzone (EUR 401,00-800,00) - was für ein Vorteil für den Arbeitgeber?

gefragt von zurfragebittezurfragebitte am 09.04.2009 um 19:51 Uhr

Hallo, ich hab immer noch nicht verstanden, was es dem Arbeitgeber für einen Vorteil (steuerlich bzw. finanziell) bringt, wenn ein 31jähriger Arbeitnehmer (Student) aus der "normalen" Beschäftigung des Werkstudentenvertrags (20 Stunden/Woche) in die Gleitzone rutscht. Ein Freund von mir will seinen Arbeitgeber fragen, ob er in die Gleitzone darf, weil es ja grösstenteils einen Vorteil geben soll für den Arbeitnehmer. Aber was wären die auschlaggebenden Argumente, um den Arbeitgeber zu überzeugen? Zahlt der Arbeitgeber im Durchschnitt weniger oder zahlt er drauf? Kann uns jemand helfen? Vielen Dank.

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finanzen x 23.774 krankenkasse x 1.550 student x 372 gleitzone x 13

anonym
beantwortet von huxley am 9. April 2009 20:04
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Gleitzone ist ein Vorteil für den AN: seine Abgaben sind geringer, dafür das Netto höher. Für den AG bleibt es sich gleich- er zahlt zwar weniger AN-Sozialbeiträge (der AG führt diese ja für den AN ab), aber stattdessen zahlt er eine höheren Nettolohn aus. Unterm Strich: Vorteil für AN, neutral für AG. Man kann die genauen Abgaben übrigens z.Bsp. bei der AOK online direkt ausrechnen lassen, dann ist es gar nicht mehr kompliziert.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 9. April 2009 19:57
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Für einen Werkstudent werden keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber.

In der Gleitzone fallen für den Arbeitgeber die vollen Arbeitgeberanteile der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an. Der Arbeitnehmer bezahlt nach einem komplizierten Verfahren, einen verringerten Beitrag in der Sozialversicherung.

Für den Arbeitgeber also eher nachteilig.

Kommentar von Simple_avatar7smallzurfragebitte am 10. April 2009 16:06

"Für einen Werkstudent werden keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt."

Vielen Dank für die Antwort. Ich glaube, das ist nicht ganz richtig in diesem Fall. Soweit ich weiss, zahlt man als freiwillig Versicherter (also über 30j.) als Werkstudent nur den Rentenversicherungsbeitrag bei der Lohnabrechnung, den Rest (KV + PV) zahlt der Student dann allein separat. Bei mir ist das zumindest der Fall gewesen bei der Lohnabrechnung und ich bin auch Werkstudentin (über 30).

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 10. April 2009 19:53

Du hast völlig Recht.

Geistige Umnachtung von mir. War sicher zu spät zum denken. Natürlich werden nur Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Keine Arbeitslosenversicherung!!!! KV + PV zahlt der Student ja sowieso und das ganz allein.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 10. April 2009 19:55

Ich habe mich zwar mit der Rentenversicherung völlig vertan, der Rest ist aber schon richtig.



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