1

Arbeiten im europäischen Ausland- wie sieht es mit der Steuer aus?

Frage von 1001frage 1001frage

Wie versteuert man Arbeit, die man im Ausland gemacht hat?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 0
    Antwort von Friedensreich Friedensreich

    Sicher wird das im Ausland erzielte Einkommen auch hier mit einbezogen (zumal wenn man mahr als die Haelfte des Jahres hier in Deutschland war). Das Stichwort Welteinkommen ist ja bereits gefallen. Die Frage ist bloss wie?

    Man koennte ja nun allein die Nettoeinkuenfte angeben, um diese dem Progressionsvorbehalt zuzufuegen. Man koennte aber auch das Bruttoeinkommen angeben sowie die darauf schon im Ausland bezahlten Steuern. Ich weiss leider nicht welches Vorgehen korrekt ist.

    Vielleicht kann jemand mehr dazu sagen, insbesondere welche Formulare zu verwenden sind: "AUS" oder bloss "N".

  • 0
    Antwort von alguien alguien

    Du bist grundsaetzlich mit deinem "Welteinkommen" in Deutschland steuerpflichtig. Wenn man laenger als 183 Tage in einem anderen Land wohnt, dann ist man meist in dem Land steuerpflichtig und die bezahlte Steuer wird in Deutschland anerkannt (wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt). Das ist aber von Land zu Land verschieden.

    Fuer die EU (ist ja nicht richtig "Ausland") gibt es mit Sicherheit eine genaue Regelung, wo und wie man ab welchem Zeitraum seine Steuern zahlt, ob in DE oder dem Land in dem man wohnt. Da sollte aber ein einfacher Anruf bei deinem Finanzamt genuegen, um diese Info zu bekommen.

    Wenn du nur die Arbeit "im Ausland gemacht" hast, aber in Deutschland wohnst, dann musst du in Deutschland versteuern.

  • 0
    Antwort von deoxyssp deoxyssp

    sind meist billiger

  • 0
    Antwort von dolabella dolabella

    Ich gehe mal davon aus, dass Du in DE unbeschränkt steuerpflichtig bist. Dann versteuerst Du ausländisches Einkommen ganz normal wie sonst auch. Im Ausland entrichtete Steuern auf das Einkommen werden auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Bist Du eingeschränkt steuerpflichtig, sieht das anders aus, aber da ist das Thema so kompliziert, dass ich auf die Schnelle keine Antwort weiss. In so einem Fall könnte sich ein Besuch bei einem Steuerberater rentieren, die internationalen Abkommen sind sehr undurchsichtig.

    Falls Du über die Umsatzsteuer redest: steuerfrei ohne Vorsteuer.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.