Wie versteuert man Arbeit, die man im Ausland gemacht hat?
Antworten (4)
-
0Antwort von
Friedensreich Sicher wird das im Ausland erzielte Einkommen auch hier mit einbezogen (zumal wenn man mahr als die Haelfte des Jahres hier in Deutschland war). Das Stichwort Welteinkommen ist ja bereits gefallen. Die Frage ist bloss wie?
Man koennte ja nun allein die Nettoeinkuenfte angeben, um diese dem Progressionsvorbehalt zuzufuegen. Man koennte aber auch das Bruttoeinkommen angeben sowie die darauf schon im Ausland bezahlten Steuern. Ich weiss leider nicht welches Vorgehen korrekt ist.
Vielleicht kann jemand mehr dazu sagen, insbesondere welche Formulare zu verwenden sind: "AUS" oder bloss "N".
-
0Antwort von
alguienalguien
Du bist grundsaetzlich mit deinem "Welteinkommen" in Deutschland steuerpflichtig. Wenn man laenger als 183 Tage in einem anderen Land wohnt, dann ist man meist in dem Land steuerpflichtig und die bezahlte Steuer wird in Deutschland anerkannt (wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt). Das ist aber von Land zu Land verschieden.
Fuer die EU (ist ja nicht richtig "Ausland") gibt es mit Sicherheit eine genaue Regelung, wo und wie man ab welchem Zeitraum seine Steuern zahlt, ob in DE oder dem Land in dem man wohnt. Da sollte aber ein einfacher Anruf bei deinem Finanzamt genuegen, um diese Info zu bekommen.
Wenn du nur die Arbeit "im Ausland gemacht" hast, aber in Deutschland wohnst, dann musst du in Deutschland versteuern.
-
-
0Antwort von
dolabelladolabella
Ich gehe mal davon aus, dass Du in DE unbeschränkt steuerpflichtig bist. Dann versteuerst Du ausländisches Einkommen ganz normal wie sonst auch. Im Ausland entrichtete Steuern auf das Einkommen werden auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Bist Du eingeschränkt steuerpflichtig, sieht das anders aus, aber da ist das Thema so kompliziert, dass ich auf die Schnelle keine Antwort weiss. In so einem Fall könnte sich ein Besuch bei einem Steuerberater rentieren, die internationalen Abkommen sind sehr undurchsichtig.
Falls Du über die Umsatzsteuer redest: steuerfrei ohne Vorsteuer.
Diese Frage teilen