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arbeiten im ausland, trotz harz 4. geht das? kann das bewilligt werden?

Frage von putzi53 putzi53

hallo, ich habe ein arbeitsangebot in der türkei. allerdings nur für 4 monate. hier in deutschland kann ich auf grund meines alters keine arbeit mehr finden. in der türkei könnte ich 4 monate in einem restorant in der küche schaffen.

Meine frage : würde das arbeitsamt so etwas erlauben und wie wär es mit der miete in deutschland. leider würde ich in der türkei nur umgerechnet ca 350,- euro im monat verdienen.würde das amt meine miete in deutschland weiter zahlen? ich kenne mich überhaupt nicht mit sollchen dingen aus. ein bekannter sagte mir das es möglich sei bei der arge unbezahlten urlaub zu bekommen.

weiß jemand mehr über dieses thema?

vielen dank schon mal für eure antworten. sicher interessiert dieses thema noch mehr leute.

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Antworten (4)

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    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Arbeiten darf man jederzeit. Nur muss man den Verdienst angeben damit ausgerechnet werden kann wie viel Geld zum Leben fehlt und der Harz-4 Satz korrigiert werden kann.

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    Antwort von mikba mikba

    Urlaubsanspruch hat man als Hartz IV Empfänger. Die Arbeit müsstest Du aber melden. Wäre die Türkei in der EU ginge das.

    Du kannst aber jederzeit in´s Ausland gehen, musst Hartz IV abmelden und wenn Du wieder in der BRD bist hast Du auf alle Fälle Hartz IV Anspruch wieder.

     

    Betrag und Zeitraum, der Dir in der Türkei angeboten wird, ist natürlich lächerlich

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Rein rechnerisch ist es unsinnig für diesen Lohn in der Türkei zu arbeiten. Das ist ja nichtmal der Regelsatz.

    Kommentar von putzi53 putzi53

    es stimmt, rein rechnerisch ist es unsinnig. aber da ich in der türkei für diese zeit kostenlos wohnen kann und auch die verpflegung vom restorant bekomme ist es besser als immer nur zu hause zu sitzen und däumchen zu drehen und darauf zu warten das der tag endlich rum ist.

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    Antwort von klaumi klaumi

    Mit Sicherheit N E I N !!!! Das wäre dann eine Straftat !

    Kommentar von TanteBertha TanteBerthaTanteBertha

    Das Arbeiten selbst wird hier keine Straftat sein. Er sollte sich bei der Arge informieren, inwieweit es unter dieses Bedingungen möglich ist, diese Stelle anzunehmen.

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