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Arbeiten Headhunter üblicherweise auf Provisionsbasis?

gefragt von moorhuhn54 am 21.07.2008 um 16:20 Uhr

Ich arbeite für ein mittelständisches Unternehmen und habe mitbekommen, dass mein Chef plant per Headhunter geeignetes Personal zu rekrutieren. Er ist bei seinen Recherchen anscheinend auf einen Berater gestoßen, der Mitarbeiter auf Provisionsbasis vermittelt. Meinem Chef erscheint dies allerdings unüblich. Er fürchtet dass dieses Provisionsmodell zu Lasten der Qualität des Mitarbeiters gehen könnte, da es dazu verleiten könnte, den erstbesten anstatt den qualifiziertesten Kandidaten zu vermitteln. Ist Provision ein übliches Bezahlmodell in der Headhunter-Branche?


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anonym
beantwortet von Snowwant am 21. Juli 2008 16:24
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ich kenne solch einen Headhunter, der ist selbständig.

der junge Mann bringt das beste in die Firmen...

er handelt im Vorfeld einen Preis aus, und der steht fest...

und glaub mir, die vermittelten Kräfte, sind die besten, bei dem ausgehandelten Preis...


Narcottic
beantwortet von Narcottic am 21. Juli 2008 16:26
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ja ist es ;)


anonym
beantwortet von Mietnormade am 21. Juli 2008 16:32
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Der Headhunter schleppt solange Bewerber an bis Dein Chef nickt und sagt den will er. Und die Provision gibt es für das Anschleppen aller möglichen geeigneten Kandidaten.


VidCicious
beantwortet von VidCicious am 21. Juli 2008 17:07
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Meistens ca. 10-15 % vom Brutto-Jahresgehalt.


berthold11
beantwortet von berthold11 am 21. Juli 2008 17:15
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Provision- das ist so üblich. Meiner Erfahrung nach ca. 1-2 Monatsgehälter des neuen Mitarbeiters. Bei Führungspersonal noch mehr. Dafür spart man Kosten für Inserate (sollte Headhunter übernehmen) und nicht die Rede von der vielen Zeit, die mit Interviews vergehen. Headhunter haben auch ihre "Mittel" um Mitarbeiter bei Konkurrenzfirmen direkt anzusprechen.


anonym
beantwortet von Personalberater am 23. April 2009 11:44
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In der Personalberatung (Headhunting) werden die Honorare häufig anteilig am Jahresgehalt der vermittelten Führungs- bzw. Fachkraft festgemacht und liegen je nach Anbieter zw. 20% und 35% des Brutto-Jahresgehalts.

Bezüglich der Honorarfälligkeit gibt es zwei verschiedene Honorarmodelle. Das klassische Modell ist die sogenannte Drittelregelung. Danach wird ein Drittel des Honorars direkt bei Auftragserteilung fällig, ein weiteres Drittel bei Präsentation des/-r ersten Kandidaten und das verbleibende Drittel bei Unterschrift des Arbeitsvertrages zwischen dem Unternehmen und dem vom Personalberater vermittelten Kandidaten. Die Rückzahlung der ersten beiden Drittel ist bei diesem Modell i.d.R. auch bei letztendlichem Misserfolg ausgeschlossen.

Diese für Unternehmen recht ungünstige bzw. unsichere Regelung hat dazu geführt, dass sich mittlerweile immer mehr Personalberater/ Headhunter an Ihrem Erfolg messen lassen und ein Erfolgshonorar berechnen.

Wer mehr über diesen Beruf und die Branche wissen möchte kann diesen sehr umfassenden Artikel im Personalberater-Blog lesen:

http://www.personalberater-blog.de/personalberatung-und-headhunter/


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