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Arbeiten gehen trotz erhaltener Kündigung?

Frage von salammmanda salammmanda

N'abendend!

Ich bin noch in der Probezeit und müsste noch eine Schulung vollenden, jedoch habe ich heute eine Kündigung bekommen. Das Arbeitsverhältniss ist allerdings erst in zwei Wochen gekündigt. Muss ich trotz unvollendeter Schulung weiter arbeiten gehen?

In dem Sinne bin ich ja nur noch eine Last, wenn ich hin gehen würde....

Danke für eure Antworten!

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Antworten (9)

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    Antwort von bitmap bitmap

    Ja klar, das Arbeitsverhältnis geht nun mal bis zum Ende der Kündigung und deine Verpflichtungen daraus auch.

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    Antwort von kleineschwester kleineschwester

    Klar musst Du arbeiten gehen. Sonst verlierst Du den Anspruch auf die Entgeltzahlung für die folgenen zwei Wochen. Nur wenn Dein AG Dich für den Rest der Zeit beurlaubt, kannst Du zu Hause bleiben.

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Wenn Ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt wurde, müssen Sie bis zum letzten Tag arbeiten gehen. Der letzte Arbeitstag ist der Tag zu dem gekündigt wurde.

    Auch wenn Sie meinen dass arbeiten gehen keinen Sinn macht, Sie müssen Ihre Arbeitskraft weiter anbieten.

    Wenn der Arbeitgeber Sie freistellt, muss er Ihnen den vereinbarten Lohn zahlen, auch wenn er Sie nicht beschäftigt / beschäftigen kann.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von kuhberger kuhberger

    ja, musst Du. Bekommst ja auch Geld dafür.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Selbstverständlich musst du entsprechend deiner Anweisung bis zum letzten Tag arbeiten. Es sei denn du hättest noch Urlaubsanspruch, den du nach Absprache nehmen kannst. Sonst kannst du dir ohne weiteres noch eine Kündigung mit besonderem Grund einhandeln. Sei doch froh, dass du diese Schulung noch "mitnehmen" kannst.

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Sorry, ich mag da altmodisch sein, aber für mich ist es noch immer eine Frage der Ehre, einen geschlossenen Arbeitsvertrag nach bestem Gewissen zu erfüllen...

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    Antwort von Angy63 Angy63

    Hast du noch Urlaubsanspruch?

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    Antwort von burki burki

    das arbeistverhältnis ist ja erst zu einem bestimmten termin gekündigt. bis dahin bist du dort ganz normal weiterhin tätig, wie bisher.

    über die schulung würde ich mal genau mit dem arbeitgeber reden. da geht es ja darum, wer die z.b bezahlt, ob sie bedingung ist für den arbeitsvertrag und solche dinge.

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    Antwort von Felicitaas Felicitaas

    Wenn der Arbeitsvertrag noch 2 Wochen läuft, musst du auch noch arbeiten...bekommst ja sicherlich auch noch Geld für die Zeit! ;)

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