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Arbeiten, bis kurz vor der Geburt ?

Frage von Bruno Bruno

In Griechenland ist es der schwangeren Frau verboten, laenger als bis zum 6 Monat zu arbeiten. Wie ist das in D, I, A, CH ? Wisst Ihr Bescheid ?, denn habe ein Problem auf Lesbos mit meiner Mitarbeiterin. Danke fuer Hilfe.

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Antworten (2)

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    Antwort von solf1 solf1

    Also wenn es verboten ist, ist es wohl so auf Lesbos.. ! Was nützt dir wenn ich dir sage, dass meine Nachbarin letzten Freitag früh bis 1100 Uhr arbeitete und am Nachmittag um 1645 eine süsse, kleine Tochter gebar ? Jetzt " darf " sie 12 Wochen Mutterschaftsurlaub geniessen. Grüsse nach Lesbos von Solf

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    Antwort von Sambista Sambista

    Deutsches Recht zum Mutterschutz hier (link kopieren!):

    http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf


    Allerdings ist für Griechenland im ersten Schritt EU-Recht gültig und im zweiten das - falls schärfer formulierte - griechische.

    Kommentar von Bruno BrunoBruno

    Danke. Link geht nicht. Dann Zusatzfrage. Verbietet die EU das Arbeiten ? Auch griechische Frauen leben nicht allein von Luft. Drum moechte ich moeglichst gut dokumentiert sein. Meine Mitarbeiterin ist Deutsche und bleibt bei mir angestellt, so lange es fuer sie moeglich. Nochmals Dank.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    du mußt einfach alles markieren (ab http:...) kopieren und in der Linkleiste des Browsers einfügen. Verbieten kann dir das Gesetz das Arbeiten eigentlich nicht. Man kann höchsten einen Anspruch daruf haben nicht arbeiten zu "müssen".

    Kommentar von Bruno BrunoBruno

    Genau um diese Verbotssituation geht es mir. Meine Buchhalterin sagt, ab 6 Monat verboten, ich riskiere eine Klage. Und dagegen will ich mich wehren, fuer alle Frauen in griechenland.

    Kommentar von Bruno BrunoBruno

    Komme bis zum Bundeministerium und die wollen Mail von mir. Doch jetzt muss ich zur Arbeit, Schmuck verkaufen. Danke vielmals.

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    In D ist sechs Wochen vor dem errechneten Termin Schluß, dann darf nicht mehr gearbeitet werden

    Kommentar von Bruno BrunoBruno

    Schurke, ich danke Dir. Ist das Gesetz oder Empfehlung ? Staat oder Gewerkschaft. Was wenn Wunsch, freiwillig bis xum Punkt. ?

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    Es ist Gesetz, steht im Mutterschutzgesetz, wenn trotzdem gearbeitet wird drohen Strafe für Beide, Mutter und A-geber, da Baby in Gefahr, so die Kurzform

    Kommentar von Bruno BrunoBruno

    Schurke, danke Dir fuer Antwort und Muehe.

    Kommentar von konrad1983 konrad1983

    Die 6 Wochen vor der Geburt kann man schon noch arbeiten (nach ausdrücklichem Wunsch der ANin), nur die 8 Wochen nach der Geburt (bei Mehrlingen 12 Wochen) DARF man definitiv NICHT arbeiten. Siehe MuSchG

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