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Arbeiten, bis kurz vor der Geburt ?

gefragt von Bruno am 14.06.2007 um 16:05 Uhr

In Griechenland ist es der schwangeren Frau verboten, laenger als bis zum 6 Monat zu arbeiten. Wie ist das in D, I, A, CH ? Wisst Ihr Bescheid ?, denn habe ein Problem auf Lesbos mit meiner Mitarbeiterin. Danke fuer Hilfe.

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solf1
beantwortet von solf1 am 14. Juni 2007 16:10
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Also wenn es verboten ist, ist es wohl so auf Lesbos.. ! Was nützt dir wenn ich dir sage, dass meine Nachbarin letzten Freitag früh bis 1100 Uhr arbeitete und am Nachmittag um 1645 eine süsse, kleine Tochter gebar ? Jetzt " darf " sie 12 Wochen Mutterschaftsurlaub geniessen. Grüsse nach Lesbos von Solf


anonym
beantwortet von Sambista am 14. Juni 2007 16:17
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Deutsches Recht zum Mutterschutz hier (link kopieren!):

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Bro...=pdf,bereich=,rwb=true.pdf


Allerdings ist für Griechenland im ersten Schritt EU-Recht gültig und im zweiten das - falls schärfer formulierte - griechische.

Kommentar von Bruno am 14. Juni 2007 16:24

Danke. Link geht nicht. Dann Zusatzfrage. Verbietet die EU das Arbeiten ? Auch griechische Frauen leben nicht allein von Luft. Drum moechte ich moeglichst gut dokumentiert sein. Meine Mitarbeiterin ist Deutsche und bleibt bei mir angestellt, so lange es fuer sie moeglich. Nochmals Dank.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Juni 2007 16:28

du mußt einfach alles markieren (ab http:...) kopieren und in der Linkleiste des Browsers einfügen. Verbieten kann dir das Gesetz das Arbeiten eigentlich nicht. Man kann höchsten einen Anspruch daruf haben nicht arbeiten zu "müssen".

Kommentar von Bruno am 14. Juni 2007 16:42

Genau um diese Verbotssituation geht es mir. Meine Buchhalterin sagt, ab 6 Monat verboten, ich riskiere eine Klage. Und dagegen will ich mich wehren, fuer alle Frauen in griechenland.

Kommentar von Bruno am 14. Juni 2007 16:46

Komme bis zum Bundeministerium und die wollen Mail von mir. Doch jetzt muss ich zur Arbeit, Schmuck verkaufen. Danke vielmals.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 14. Juni 2007 16:30

In D ist sechs Wochen vor dem errechneten Termin Schluß, dann darf nicht mehr gearbeitet werden

Kommentar von Bruno am 14. Juni 2007 16:55

Schurke, ich danke Dir. Ist das Gesetz oder Empfehlung ? Staat oder Gewerkschaft. Was wenn Wunsch, freiwillig bis xum Punkt. ?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 14. Juni 2007 17:06

Es ist Gesetz, steht im Mutterschutzgesetz, wenn trotzdem gearbeitet wird drohen Strafe für Beide, Mutter und A-geber, da Baby in Gefahr, so die Kurzform

Kommentar von Bruno am 15. Juni 2007 00:12

Schurke, danke Dir fuer Antwort und Muehe.

Kommentar von konrad1983 am 19. August 2007 20:52

Die 6 Wochen vor der Geburt kann man schon noch arbeiten (nach ausdrücklichem Wunsch der ANin), nur die 8 Wochen nach der Geburt (bei Mehrlingen 12 Wochen) DARF man definitiv NICHT arbeiten. Siehe MuSchG



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