Arbeiten auf Honorarbasis - mit oder ohne Vertrag?

gefragt von bob2708 am 10.08.2009 um 11:33 Uhr

Hallo zusammen, habe eine Frage bezüglich einer Beschäftigung auf Honorarbasis. Werde 13 Euro die Stunde verdienen und 20 Stunden die Woche arbeiten. Da ich mich mit Arbeiten auf Honorarbasis nicht auskenne hätte ich einige Fragen dazu: 1) Brauche ich einen Vertrag? Die Arbeitsstelle meint ich bräuchte keinen. Ich muss einfach nur Rechnungen ausstellen. Aber es muss doch wo festgehalten werden, wie viel ich pro Stunde bekommen. 2) Welche Steuern muss ich abführen? Muss ich Umsatzsteuer abführen? Und wie läuft das mit der Steuer, wird die monatlich abgeführt oder am Ende des Jahres? 3) Kann ich Kilometerpauschale beantragen?

Über weitere Tipps bin ich sehr erfreut.

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anonym
beantwortet von anjanni am 10. August 2009 11:38
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Zu 1) Ich würde einen Vertrag machen. "Brauchen" tut man den nicht - auch ein mündlicher Vertrag wäre bindend. Aber sicher ist sicher.

Zu 2) USt mußt Du nur abführen, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, mit dem Du Umsatzsteuerpflichtig wirst. Und normalerweise machst Du am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung. Es hängt vieles davon ab, was Du arbeitest. Für manche Tätigkeiten gibt es auch Freibeträge. Erkundige Dich notfalls beim Finanzamt, bei einem Steuerberater, bei der IHK oder Innung (je nach Tätigkeit) ... - manchmal reichen auch gute Steuer-Bücher oder -Software.

Zu 3) Wahrscheinlich machst Du eine Gewinn-Verlust-Rechnung. Natürlich fließen da auch Deine eventuell gefahrenen Kilometer rein - genau so wie alle anderen Aufwendungen (z.B. Papier, Computer...).

Kommentar von Maya1998 am 10. August 2009 11:41

DH, aber Umsatzsteuer ist nicht abhängig von Gewerbe oder Freiberuflichkeit, sondern vom Jahreseinkommen. Alles unter 17500€ KANN ohne Mehrwertsteuer berechnet werden, muss aber nicht. Die Kleinunternehmerregelung muss beim FA beantragt werden.

Kommentar von anjanni am 10. August 2009 11:49

"ein Gewerbe anmeldest, mit dem Du Umsatzsteuerpflichtig wirst" - ich dachte, damit sei alles gesagt? - Details wollte ich hier nicht aufführen, da man für die Grundlagen vielleicht doch noch mehr als zwei Sätze schreiben müßte...


paradelinks
beantwortet von paradelinks am 10. August 2009 11:49
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Hi, grundsätzlich ist es nicht erforderlich, einen Vertrag abzuschließen, aber sinnvoll, zur Klarstellung der Rechtsverhältnisse. Die Einnahmen unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht, zumal wenn weitere Einkünfte bestehen. Die Einnahmen sind in der Steuererklärung anzugeben. Die Kilometerpauschale ist nur für AN. Als Honorarkraft können die Aufwendungen für etwaiger Fahrten als "Betriebsausgaben" steuerlich geltend gemacht werden.


alex24021965
beantwortet von alex24021965 am 10. August 2009 11:39
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Nun, einen Vertrag gibt es ja offensichtlich schon, wenn auch keinen schriftlichen. Es ist aber durchaus sinnvoll, einen schriftlichen Vertrag zu errichten,in dem die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt sind. Bezüglich der steuerlichen Angelegenheit empfehle ich eine Vorsprache beim Finanzamt oder einen Termin beim Steuerberater.


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